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Das war die falsche Frage zum Roaming!


01.06.2018 12:19 - Gestartet von wolfbln
2x geändert, zuletzt am 01.06.2018 12:22
Es gibt Tarife mit Roaming und ohne Roaming (z.B. bei Drillisch). Alles legal, wenn es gekennzeichnet wird. Wenn geroamt wird, gilt die EU-Verordnung - wenn nicht, gilt sie auch nicht. So einfach!

Die wichtigere Frage wäre die deutliche Kennzeichnung der Tarife. So müssen roamingfreie Tarife deutlich als solche gekennzeichnet sein laut Verordnung.

Die Frage wäre also eher bei den genannten Angeboten gewesen, ob die 6-Wochen-Frist klar genug kommuniziert und nicht irgendwo tief in den AGB bzw. der Tarifbeschreibung versteckt wird. Diesen Umstand halte ich für viel kritischer.
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[1] Whoami antwortet auf wolfbln
01.06.2018 19:23
Genau, für manche Menschen, und um Missverständnisse zu vermeiden, sollten solche Tarife am besten wie "NixRoamingSonstTeuer M" gekennzeichnet werden ;)
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[1.1] helmut-wk antwortet auf Whoami
12.06.2018 11:41
Benutzer Whoami schrieb:
Genau, für manche Menschen, und um Missverständnisse zu vermeiden, sollten solche Tarife am besten wie "NixRoamingSonstTeuer M" gekennzeichnet werden ;)

Bzw. mit "Roaming erst nach bis zu 8 Wochen" o.ä.