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Datenschutz ist Täterschutz?


20.05.2018 19:28 - Gestartet von CBS
Diese Datenschutzbedenken sind übertrieben. Jeder darf zu Hause den ganzen Tag am Fenster sitzen und alles beobachten, was man von dort einsehen kann. Eine Dashcam oder Überwachungskamera soll das nicht dürfen? Im öffentlichen Raum muss jeder erstmal damit rechnen, gesehen zu werden. Trotzdem darf eine Überwachungskamera zu Hause keinen mm vom öffentlichen Raum erfassen, selbst wenn von dort Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten auf das eigene Grundstück wie bspw. Müll abladen oder Vandalismus verübt werden. Wenigstens werden jetzt Dashcams nicht mehr automatisch verteufelt.

Von daher, warum kann man nicht eine Kamera erstmal aufstellen und aufzeichnen lassen. Die Aufnahmen allerdings dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden! Passiert dies doch, darf der Inhaber verklagt werden - außer bei Nachweis einer Straftat bspw. gegenüber der Polizei. Das wäre eine einfache und pragmatische Lösung und bringt den Aufsteller in die Verantwortung, ohne dass er sich gleich strafbar macht.

Schließlich darf man, wenn man persönlich filmt, dies tun (sofern man wiederum den Datenschutz vor einer Veröffentlichung beachtet und jemand nicht direkt ausspioniert). Warum also nicht automatisch zulassen und nur eine Veröffentlichung, bzw. Zugänglichmachung gegenüber Dritten unter Strafe stellen? Ansonsten stimmt die Aussage Datenschutz ist Täterschutz durchaus, wenn der Täter den Geschädigten wegen einer Filmaufnahme seiner Tat verklagen kann. Ja, das gab es schon und der Einbrecher bekam Recht und der Geschädigte noch ein Bußgeld.