Benutzer whalesafer schrieb:
es ist nicht nur "für einen weiblichen Badegast im Bikini oder eine Mutter mit Kindern nur schwer einzuschätzen, ob der Nachbar gerade in diesem Moment einfach nur im Netz surft oder heimlich Filmaufnahmen macht, wenn das Smartphone auf sie gerichtet ist", sondern auch für Männer in Badehose und Väter mit Kindern.
Stimmt! :-)
Allerdings surfen nicht nur Nachbarn im Netz oder machen heimlich Filmaufnahmen, auch Nachbarinnen sollte man im Auge behalten. Auch Nachbarinnen können nicht nur eine gute Figur, sondern auch Filmaufnahmen machen.
Aber auch den gegenteiligen Fehler finden wir im Artikel! Zitat:
"Normalerweise gibt es hier in den Passus, dass Film- oder Videoaufnahmen von fremden Badegästen ohne deren Einwilligung nicht erlaubt sind."
Man darf nicht nur von fremden Badegästen ohne deren Einwilligung keine Aufnahmen machen, sondern auch von fremden Gästinnen.
der Badegast - männlich(!), Singular, Nominativ
von Badegästen - männlich(!), Plural, Dativ
Auch hier wurden die weiblichen Personen vergessen! Ein Skandal!!!
Allerdings schreibt man im Artikel ja "für einen **weiblichen Badegast** im Bikini".
Heute gibt es ja oft auch Leute, die weder männlich noch weiblich sind, hier wäre das dann ein weiblicher männlicher Badegast!?
Nun stelle ich mir gerade einen dem Äußeren nach älteren Herren mit Vollbart im Bikini vor, der eigentlich weder männlich noch weiblich ist........
Sollte man da auch den Bademeister rufen?
Nur gut, dass ich zurzeit keine anderen Probleme habe. Da kann ich mich um hohe Politik kümmern!
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PS: Liebes Teltarifteam, ich bitte meinen Beitrag mit Humor zu nehmen!
Der ernsten Problematik vom Mißbrauch durch Fotos/Videos bin ich mir schon bewußt.