Benutzer Zuschauer 1 schrieb:
Benutzer hotte70 schrieb:
Dieses Vorgehen, in einem vermeintlich demokratischen Rechtsstaat, werde ich auch in 100 Jahren in keinster Weise nachvollziehen können.
Was ist an dem Rechtsstaat denn "vermeintlich", wenn mit großer demokratischer Mehrheit beschlossene Regeln wie die Haushaltsabgabe einfach gelten? Die ach so große Ungerechtigkeit, weil man für angeblich nicht genutzte Dienstleistungen zahlen muss? Da gibt es sicherlich mehr als genug Beispiele mit ähnlicher Art von "Ungerechtigkeit", die man einfach mal hinnehmen muss.
Nein, muss man überhaupt nicht hinnehmen. Man zahlt einfach nicht. Dann kommt irgendwann ein Festsetzungsbescheid mit 8 Euro Mahngebühr. Diesem Bescheid kann man widersprechen. Hinweis Verstoß gegen das Grundgesetz. Würden das alle machen wäre die Sache schon Geschichte. Das ganze kann einem vier mal im Jahr blühen, somit zahlt man max. 32 Euro on Top für Widerspruch den sich auch Beamte, Selbstständige, Ärzte etc... ohne Verlust des Ansehens leisten können. Denn die Möglichkeit eines Widerspruchs ist das Recht des Bürgers, es steht auf der Rückseite des Bescheides!
Mitte Mai geht es in dieser Sache vor das Verfassungsgericht, das höchste Gericht in Deutschland. Denn die Gebühren verstoßen gegen das Grundgesetz. Die biegen das nur schön um weil sie ein Wort (ungehindert) weglassen.
Und geht dieser Prozess verloren, was zu vermuten ist, geht es vor das Europagericht, denn es werden zudem europäische Rechte verstoßen.