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sehr großzügig


14.02.2002 17:23 - Gestartet von handykrank
"Der falsch berechnete Betrag soll mit der nächsten Telefonrechnung komplett erstattet werden, so dass die 1,4-Cent-Gespräche letztlich kostenlos waren."

Das kann sich TeleBillig ja wohl auch locker erlauben, wenn denen der Kunde für ein 2-stündiges Gespräch mal eben einen Monat lang 168 EUR 'leiht' und dafür 1,68 EUR Zinsen in Form von Telefonaten bekommt.

M.E. müßte TeleBillig insbesondere bei größeren fehlerhaft berechneten Rechnungen (z.B. > 50 EUR) den Betrag sofort auf das Konto des Kunden erstatten.
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[1] tgr antwortet auf handykrank
14.02.2002 17:41
Benutzer handykrank schrieb:
Das kann sich TeleBillig ja wohl auch locker erlauben, wenn denen der Kunde für ein 2-stündiges Gespräch mal eben einen Monat lang 168 EUR 'leiht' und dafür 1,68 EUR Zinsen in Form von Telefonaten bekommt.

M.E. müßte TeleBillig insbesondere bei größeren fehlerhaft berechneten Rechnungen (z.B. > 50 EUR) den Betrag sofort auf das Konto des Kunden erstatten.

Das Erstatten ist wohl ein organisatorisches Problem. Das bekommt nichtmal die Telekom als Rechnungsstellerin selber hin, wenn es um Telekom-Fehler geht. Alle Fehlbeträge werden auf der nächsten Rechnung als Gutschrift verbucht.

Trotzdem ist ja kein Kunde gezwungen, die falsche Rechnung zu bezahlen. Einfach nur den Anteil bezahlen, der korrekt berechnet wurde. Dann ergibt sich mit der Gutschrift auf der nächsten Rechnung und dem nicht bezahlten Rechungsanteil im nächsten Monat ein Null-Summenspiel.

Man muss aber der Telekom mitteilen, auf welche Anbieter sich die Kürzung bezieht, sonst wird die Kürzung auf alle genutzen Anbieter aufgeteilt und diese könnten einen dann alle einzeln abmahnen.
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[1.1] IC-LANinator antwortet auf tgr
14.02.2002 20:53
Benutzer tgr schrieb:
Benutzer handykrank schrieb:
Das kann sich TeleBillig ja wohl auch locker erlauben, wenn denen der Kunde für ein 2-stündiges Gespräch mal eben einen Monat lang 168 EUR 'leiht' und dafür 1,68 EUR Zinsen in Form
von Telefonaten bekommt.

M.E. müßte TeleBillig insbesondere bei größeren fehlerhaft berechneten Rechnungen (z.B. > 50 EUR) den Betrag sofort auf das Konto des Kunden erstatten.

Das Erstatten ist wohl ein organisatorisches Problem. Das bekommt nichtmal die Telekom als Rechnungsstellerin selber hin, wenn es um Telekom-Fehler geht. Alle Fehlbeträge werden auf der nächsten Rechnung als Gutschrift verbucht.
Organisatorisch nicht. Du kannst nur für etwas eine Gutschrift bekommen, was du auch gezahlt hast. Dem Steuerprüfer ist nur die Reihenfolge (Zahlung->Gutschrift) wichtig. Eine Rechnungskorrektur geht in der Regel auch nicht, da die Rechnungen vollautomatisch erstellt und gedruckt/versandt werden
Trotzdem ist ja kein Kunde gezwungen, die falsche Rechnung zu bezahlen. Einfach nur den Anteil bezahlen, der korrekt berechnet wurde. Dann ergibt sich mit der Gutschrift auf der nächsten Rechnung und dem nicht bezahlten Rechungsanteil im nächsten Monat ein Null-Summenspiel.
Geht meistens in die Hose. Es sitzt keiner da und kontrolliert die Rechnungen. Das System vergleicht nur, ob der Zahlungseingang die Forderung deckt, wenn nicht gibts ne Mahnung (oder ne Gutschrift, falls zuviel überwiesen wurde)
Man muss aber der Telekom mitteilen, auf welche Anbieter sich die Kürzung bezieht, sonst wird die Kürzung auf alle genutzen Anbieter aufgeteilt und diese könnten einen dann alle einzeln abmahnen.
Na, darauf würde ich mich nicht verlassen, dass die Telekom dann auch das tut, was sie soll. Lieber einmal die Telekom-Beträge überweisen und 5 Tage später die anderen Anbieter abzüglich der Kürzung. Dann ist die Telekom-Forderung schon verbucht und das andere wird dazu gebucht. Dann sollte aber auch vorher eine Mitteilung gemacht werden. Ich würde mich aber lieber einfach mal auf Telebillig verlassen und abwarten. Wenn sich nach 5 Wochen nichts tut, muss aber schriftlich widersprochen werden.
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[1.1.1] haeby antwortet auf IC-LANinator
14.02.2002 21:04
Benutzer IC-LANinator schrieb:
Lieber einmal die Telekom-Beträge überweisen und 5 Tage später die anderen Anbieter abzüglich der Kürzung. Dann ist die Telekom-Forderung schon verbucht und das andere wird dazu gebucht. Dann sollte aber auch vorher eine Mitteilung gemacht werden. Ich würde mich aber lieber einfach mal auf Telebillig verlassen und abwarten. Wenn sich nach 5 Wochen nichts tut, muss aber schriftlich widersprochen werden.

Das ist ein gefährlicher Vorschlag. Einer Bekannten wurden Anfang 2001 von der Metabox AG (Anbieter von Internet Set-Top-Boxen, um über den Fernseher ins Internet zu kommen) fälschlicherweise zwei Monatsgebühren mit der Telekom-Rechnung eingezogen, obwohl sie nie einen Vertrag mit Metabox hatte. Die entschuldigten sich auch zweimal schriftlich für dieses Versehen und versprachen die Gutschrift der Beträge mit den nächsten Telekom-Rechnungen. Leider beantragte Metabox kurz darauf Gläubigerschutz und meine Bekannte hat wohl keine Chance mehr, an das Geld zu kommen. Bei ihr ging es 'nur' um knapp 40 DM, aber bei einer falschen Rechnung von mehreren Hundert Euro, wie das jetzt bei 01051 passiert ist, würde ich mir überlegen, dieses Risiko einzugehen, zumal kaum einer zuverlässig wissen dürfte, in welcher finanziellen Situation 01051 zur Zeit steckt.

Gruß
Haeby
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[1.1.1.1] IC-LANinator antwortet auf haeby
15.02.2002 10:48
Benutzer haeby schrieb:
Benutzer IC-LANinator schrieb:
Lieber einmal die Telekom-Beträge überweisen und 5 Tage später die anderen Anbieter abzüglich der Kürzung. Dann ist die Telekom-Forderung schon verbucht und das andere wird dazu gebucht. Dann sollte aber auch vorher eine Mitteilung gemacht werden. Ich würde mich aber lieber einfach mal auf Telebillig verlassen und abwarten. Wenn sich nach 5 Wochen nichts tut, muss aber schriftlich widersprochen werden.

Das ist ein gefährlicher Vorschlag. Einer Bekannten wurden Anfang 2001 von der Metabox AG (Anbieter von Internet Set-Top-Boxen, um über den Fernseher ins Internet zu kommen) fälschlicherweise zwei Monatsgebühren mit der Telekom-Rechnung eingezogen, obwohl sie nie einen Vertrag mit Metabox hatte. Die entschuldigten sich auch zweimal schriftlich für dieses Versehen und versprachen die Gutschrift der Beträge mit den nächsten Telekom-Rechnungen. Leider beantragte Metabox kurz darauf Gläubigerschutz und meine Bekannte hat wohl keine Chance mehr, an das Geld zu kommen. Bei ihr ging es 'nur' um knapp 40 DM, aber bei einer falschen Rechnung von mehreren Hundert Euro, wie das jetzt bei 01051 passiert ist, würde ich mir überlegen, dieses Risiko einzugehen, zumal kaum einer zuverlässig wissen dürfte, in welcher finanziellen Situation 01051 zur Zeit steckt.

Gruß
Haeby
Aus dieser Erfahrung heraus hast du Recht. Einziger Unterschied ist nur, dass Telebillig den Fehler schon entdeckt und bekannt gegeben hat. Über die Liquidität der 01051Telecom hab ich mir ehrlich gesagt noch keine Gedanken gemacht.

Dann wäre ein schriftlicher Widerspruch innerhalb der Frist angebracht und eine Rückfrage bei Telebillig (nur, um nochmal auf sich aufmerksam zu machen). Auf jeden Fall sollte man nichts kürzen ohne schriftliches Einverständnis des Anbieters, das zieht meistens monatelanges Hin-und-her mit sich und letztlich sind die Kosten höher als der Gewinn den man hat. Gut, Ausnahmen gibt es natürlich auch. Vielleicht stellt sich Telebillig ja nicht so umständlich an wie manch anderes Unternehmen.
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[1.1.1.1.1] daid antwortet auf IC-LANinator
15.02.2002 11:09
Auf jeden Fall sollte man nichts kürzen ohne schriftliches Einverständnis des Anbieters,

Also das allerwichtigste ist: Man sollte nichts bezahlen, was man nicht schuldet. Wenn man sich an diesen Grundsatz NICHT hält, läuft man immer Gefahr, sein Geld zu verlieren. Wenn man eine überhöhte Rechnung nur in Höhe der korekten Summe begleicht, braucht man selbstverständlich kein "Einverständnis".

das zieht meistens monatelanges Hin-und-her mit sich und letztlich sind die Kosten höher als der Gewinn den man hat.

Rechnest du da Deine Arbeitszeit als Kosten?
Die Frage ist doch, ist das Hin-und-Her größer, wenn man sich um ein vorheriges SCHRIFTLICHES Einverständnis bemüht? Bei unfähigen Unternehmen läuft das doch so: Die Hotline ist einsichtig: "Ja, ja, überweisen Sie uns einfach den geringeren Betrag, das geht so in Ordnung". Man macht es, und wenig später kommt die Mahnung.
Wenn man der Hotline-Tante sagen würde: Könnte ich das bitte schriftlich haben, sagt sie: "ja, selbstverständlich" aber es kommt nichts und stattdessen die Mahnung.
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[1.1.1.1.1.1] IC-LANinator antwortet auf daid
16.02.2002 21:00
Benutzer daid schrieb:
Auf jeden Fall sollte man nichts kürzen ohne schriftliches Einverständnis des Anbieters,

Also das allerwichtigste ist: Man sollte nichts bezahlen, was man nicht schuldet. Wenn man sich an diesen Grundsatz NICHT hält, läuft man immer Gefahr, sein Geld zu verlieren. Wenn man eine überhöhte Rechnung nur in Höhe der korekten Summe begleicht, braucht man selbstverständlich kein "Einverständnis".
Wenn man es denn so macht ist es ja ok. Leider vergessen viele aber den richtigen Betrag zu zahlen und zahlen eben nix.
das zieht meistens monatelanges Hin-und-her mit sich und letztlich sind die Kosten höher als der Gewinn den man hat.

Rechnest du da Deine Arbeitszeit als Kosten?
Die Frage ist doch, ist das Hin-und-Her größer, wenn man sich um ein vorheriges SCHRIFTLICHES Einverständnis bemüht?
Die Arbeitszeit kostet nichts. Ich meine Anrufe, Porto, Faxe etc. Gerade bei solch kleinen Streitbeträgen (gut, könnte hier etwas größer ausfallen) lohnt das meistens nicht.
unfähigen Unternehmen läuft das doch so: Die Hotline ist einsichtig: "Ja, ja, überweisen Sie uns einfach den geringeren Betrag, das geht so in Ordnung". Man macht es, und wenig später kommt die Mahnung.
Oh ja, das kenn ich. Notiz im Billing-System und kein Mensch schaut da mal rein.
Wenn man der Hotline-Tante sagen würde: Könnte ich das bitte schriftlich haben, sagt sie: "ja, selbstverständlich" aber es kommt nichts und stattdessen die Mahnung.
Deine Idee, einfach den korrekten Betrag ohne Rückfrage zu überweisen finde ich die beste. Schade ist dann bloß, dass u. U. dann das Ganze nicht mehr kostenlos ist, also dass es keine 100%-Gutschrift mehr gibt.