Benutzer daid schrieb:
Auf jeden Fall sollte man nichts kürzen ohne schriftliches Einverständnis des Anbieters,
Also das allerwichtigste ist: Man sollte nichts bezahlen, was man nicht schuldet. Wenn man sich an diesen Grundsatz NICHT hält, läuft man immer Gefahr, sein Geld zu verlieren. Wenn man eine überhöhte Rechnung nur in Höhe der korekten Summe begleicht, braucht man selbstverständlich kein "Einverständnis".
Wenn man es denn so macht ist es ja ok. Leider vergessen viele aber den richtigen Betrag zu zahlen und zahlen eben nix.
das zieht meistens monatelanges Hin-und-her mit sich und letztlich sind die Kosten höher als der Gewinn den man hat.
Rechnest du da Deine Arbeitszeit als Kosten?
Die Frage ist doch, ist das Hin-und-Her größer, wenn man sich um ein vorheriges SCHRIFTLICHES Einverständnis bemüht?
Die Arbeitszeit kostet nichts. Ich meine Anrufe, Porto, Faxe etc. Gerade bei solch kleinen Streitbeträgen (gut, könnte hier etwas größer ausfallen) lohnt das meistens nicht.
unfähigen Unternehmen läuft das doch so: Die Hotline ist einsichtig: "Ja, ja, überweisen Sie uns einfach den geringeren Betrag, das geht so in Ordnung". Man macht es, und wenig später kommt die Mahnung.
Oh ja, das kenn ich. Notiz im Billing-System und kein Mensch schaut da mal rein.
Wenn man der Hotline-Tante sagen würde: Könnte ich das bitte schriftlich haben, sagt sie: "ja, selbstverständlich" aber es kommt nichts und stattdessen die Mahnung.
Deine Idee, einfach den korrekten Betrag ohne Rückfrage zu überweisen finde ich die beste. Schade ist dann bloß, dass u. U. dann das Ganze nicht mehr kostenlos ist, also dass es keine 100%-Gutschrift mehr gibt.