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Rechtliche Situation als zu einfach dargestellt


07.01.2018 10:48 - Gestartet von patrickhh
11x geändert, zuletzt am 07.01.2018 11:17
Die rechtliche Situation ist hier aktuell trotz veränderter Gesetze im Bereich der sogentannten Störerhaftung auch seit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 13. Oktober 2017 noch immer extrem schwierig und wird insgesamt im Artikel als "Einfach" dargestellt. Zudem steht noch immer die Entscheidung aus, ob das ganze Haftungsthema im Zivilrecht überhaupt mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Viel Spass beim Verfolgen der aktuellen Rechtsituation und seiner Interpretation durch einen privaten Anschlussinhaber, der ein paar Euro durch die Öffnung seines Anschlusses für Nachbarn und/oder Mitbewohner sparen will.

Das Filesharing ist hierbei noch das geringste "Übel", das interessiert die Polizei nicht, wenn hier "nur" Urheberrechtsverletzungen und keine ernsten Straftaten begangen werden. Es können 100.000 andere Vorgehen über den Anschluss passieren. Kennt jeder die Tiefen der Psyche seiner Mitbewohner? Nein! Der Anschlussinhaber ist in jedem Fall dran, hat den Ärger und wie soll der nachweisen, dass er "ES" nicht gemacht hat? Sondern ein Mitbewohner? Die Situation ist im Artikel vom Anwalt extrem einfach dargestellt. Klar, man braucht den Netztraffic nicht aufzeichnen. Allerdings dürfte der Anschlussinahber den Netzwerktraffic rechtlich noch nicht einmal aufzeichnen und würde sich dabei sogar strafbar machen.

Mit einem einfachen Privatkundenanschluss ist die Situation noch immer nicht so einfach. Von Gericht zu Gericht wird die Interpretation noch immer unterschiedlich ausgelegt, so daß ein "Betreiber" nur ein Provider sein kann. In manchen Fällen sieht ein Gericht bei Geschäftskundenanschlüssen bspw. auch ein Hotel oder eine Gastwirtschaft als solches an. Allerdings: LKA (oder auch andere sog. Bedarfsträger) sehen es so, dass die sich bei Vorfällen an den Anschlussinhaber wenden und denen ist es egal, ob dahinter noch andere liegen.

Oft denken die Privatkunden, dass der sog. Gastzugang das Mittel der Wahl bei Anschlusssharing ist. Falsch: Es sichert nur das eigene Netz ab, dass "unerwünschte" bspw. auf das NAS, den Drucker, etc. nicht zugreifen kann. Die Kunden denken aber, dass dies sie rechtlich absichert. Falsch: Die IP-Adresse mit der sie nach Extern kommunizieren, bleibt die einzige des Anschlussinhabers, der netterweise die Haftung und Verantwortung übernimmt. Diese Kundendaten des Anschlussinhabers gibt der Provider bei Anfragen zur IP-Adresse raus. An den Anschlussinhaber wendet man sich ausschliesslich! Heisst: Ärger, Ärger, Ärger.

Fazit: Wegen "der paar Euro Ersparnis" würde ich mir das nicht antun. Nicht in Deutschland. Nicht bei den schwammigen Gesetzen rund um das Thema. Außerdem braucht man die hohen Bandbreiten jenseits der 16M gar nicht, wenn man den Anschluss nicht teilt. Für HD-Streaming bspw. bei Amazon reichen für einen alleinigen Anschlussnutzer 10M aus.
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[1] thf antwortet auf patrickhh
07.01.2018 11:18
Benutzer patrickhh schrieb:

....... Die Situation ist im
Artikel vom Anwalt extrem einfach dargestellt. Klar, man braucht den Netztraffic nicht aufzeichnen. Allerdings dürfte der Anschlussinahber den Netzwerktraffic rechtlich noch nicht einmal aufzeichnen und würde sich dabei sogar strafbar machen.


Kleiner Hinweis: Der Autor ist meines Wissens kein Anwalt, sondern Teltarif-Redakteur, der darauf getrimmt ist, dpa-Meldungen mit copy/paste auf die eigenen Seiten zu kopieren, ein bisschen darin rumzumischen und das Ganze dann als 'News' zu verkaufen. Eigene Recherche ist im Internet sowieso rar geworden, die meisten schreiben einfach irgendwelche Agenturmeldungen mit Allgemeinplätzen ab.

Im Übrigen solltest Du mal zum Ende kommen, bislang hast Du Deinen Beitrag 10* geändert. Vielleicht einfach mal in Ruhe nachdenken, Artikel verfassen und dann in einem Rutsch hochladen!

Schönen Sonntag noch!

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[1.1] thf antwortet auf thf
07.01.2018 11:19
sorry, inzwischen 11mal geändert - geht's noch?
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[1.1.1] patrickhh antwortet auf thf
07.01.2018 11:22
Benutzer thf schrieb:
sorry, inzwischen 11mal geändert - geht's noch?

Das die Redakteure nur noch "cut&pasten" ist bekannt. Daher finde ich den Artikel brandgefährlich. Wie wäre es, wenn Du etwas konstruktiv zum Thema beitragen könntest und Dich nicht darüber aufregst, wie oft ich den Beitrag geändert habe?
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[1.1.2] Winstrain antwortet auf thf
07.01.2018 18:12
Benutzer thf schrieb:
sorry, inzwischen 11mal geändert - geht's noch?


Ich mag es, wenn Leute an ihren Beiträgen arbeiten.
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[1.1.2.1] Bäckerblume
thf antwortet auf Winstrain
07.01.2018 20:05
Benutzer Winstrain schrieb:
Benutzer thf schrieb:
sorry, inzwischen 11mal geändert - geht's noch?


Ich mag es, wenn Leute an ihren Beiträgen arbeiten.

Jaja, schon gut. Er hat es sowieso kapiert und nicht weiter editiert.

Das ganze ist doch lächerlich - Teltarif ist doch inzwischen sowas wie die Bäckerblume der Telekommunikation. Da war der Artikel genau richtig platziert, sodass es auch ein Bild Leser kapiert: Brötchen aufschneiden, Wurst oder Nutella drauf, reinbeissen.

Mehr will und kann ein durchschnittlicher Bild bzw. Teltarif-Leser gar nicht aufnehmen.

Jetzt kommt da jemand an, der über Gentechnik und Öko-Gedönse in der Bäckerblume schreibt, seinen Beitrag 10mal editiert und immer noch nicht fertig ist.

Sorry, da musste ich einfach mal laut rauslachen! :-)

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[2] Wechseler antwortet auf patrickhh
07.01.2018 20:19
Benutzer patrickhh schrieb:
Viel Spass beim Verfolgen der aktuellen Rechtsituation und seiner Interpretation durch einen privaten Anschlussinhaber, der ein paar Euro durch die Öffnung seines Anschlusses für Nachbarn und/oder Mitbewohner sparen will.

Deshalb ist wesentlich sinnvoller einen Verein zu gründen und den Anschluß auf die juristische Person dieses Vereins anzumelden.