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wir leben in einem Rechtsstaat


28.11.2017 20:33 - Gestartet von teletabie
auch Gefangene haben in einem Rechtsstaat Rechte wenn Sie berechtigt sind.
Wenn hier einige Anbieter den Staat ausnutzen und überhöhe Gebühren verlangen
kann man nur dankbar für den Hinweis des Gefangenen sein
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[1] chickolino1 antwortet auf teletabie
13.04.2023 09:16
Benutzer teletabie schrieb:
auch Gefangene haben in einem Rechtsstaat Rechte wenn Sie berechtigt sind.
Wenn hier einige Anbieter den Staat ausnutzen und überhöhe Gebühren verlangen kann man nur dankbar für den Hinweis des Gefangenen sein

Gefangene werden allerdings während der Haft auch in Rechten eingeschränkt.

Das wichtigste....sie dürfen nicht einfach rausgehen !

Wenn man das Recht herauszugehen einschränken kann, kann man natürlich auch das Recht auf Telefonie einschränken.

Die Frsge ist letztendlich, was gewollt ist.

Zu einer erfolgreichen Resozialisierung muss der Insasse auf das Umfeld draußen vorbereitet werden. Zu dem draußen Dan Überleben können, gehört auch Telefonie und Soziale Kontakte.

Da unser Rechtssystem grossen Wert auf Resozialisierung legt...wird das Recht auf Telefonie nicht so stark eingeschränkt....auch wenn es wohl gesetzlich auch eine Strafe sein könnte eben keine Telekommunikation betreiben zu dürfen.

Es wäre also letztendlich grundsätzlich möglich telefonieren der Insassen im Gefängnis zu verbieten...aber es ist nicht gewollt, weil diese Maßnahme im Gegensatz zu der in unserem Rechtssystelm höher bewerteten Resozialisierung steht.

Wobei ich persönlich schon der Meinung bin....Resozialierung eben erst ab einem gewissen Zeitraum von Reststrafe, wäre auch ein Gangbarer Weg.

Ein Kinderschänder mit Anschließendem Mord zur Verdeckung der vorangegangenen Straftat....der noch 17....18 Jahr Reststrafe hat....in dem Fall könnte man darüber Na hinken auch Telefonie zu verbieten....bzw. das telefonieren erst dann wieder zu erlauben, wenn die Entlassung in den nächsten 5 Jahren anstehen könnte unddamit der Resozialisierungsgedanke langsam in den Vordergrund tritt und der Strafgedanke irgendwann immer mehr in den Hintergrund rückt.