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Foto ist rechtswidrig


28.11.2017 07:52 - Gestartet von Schakal
Die zu erfassenden Angaben sind in §111 TKG abschließend definiert und die Erfassung eines Lichtbildes ist im Gesetz nicht vorgesehen. Der Anbieter darf aber nur die Daten erfassen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind. Somit sind Erstellung und Speicherung von Fotos der Kunden rechtswidrig und Kunden haben einen Anspruch auf sofortige Löschung.
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[1] x-user antwortet auf Schakal
28.11.2017 10:55
Benutzer Schakal schrieb:
Die zu erfassenden Angaben sind in §111 TKG abschließend definiert und die Erfassung eines Lichtbildes ist im Gesetz nicht vorgesehen. Der Anbieter darf aber nur die Daten erfassen, die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig sind. Somit sind Erstellung und Speicherung von Fotos der Kunden rechtswidrig und Kunden haben einen Anspruch auf sofortige Löschung.

Die angebotenen Ident-Verfahren per Internetübermittlung sind insgesamt 'rechtswidrig'. Zuerst mal weil es unsicher ist (!!) und weil es auch völlig unnötig u. deshalb unlogisch ist einer Weitergabe persönlicher Daten an Dritte bedenkenlos zuzustimmen.

Der einzig akzeptable Weg wäre ein ID-check per Formular auf der Meldebehörde (Odnungsamt o.ä.) -- genau dafür gibt es diese Behörde. Die haben alle Daten vorliegen, sie brauchen das nur abzustempeln.