Thread
Menü

Welcher Vorteil, außer für die angeblich innovativen "Startups" selber?


02.10.2017 15:34 - Gestartet von fe rnwe h
Keiner.
Denn die vermitteln ggf.. Leistungen, haben aber dank üblicher Gescchäftspläne des E-Kommerz kein Interesse am Kunden (Außer für möglichst schlechte teure Leistung und unter benachteiligenden AGB...am Geld des E-Kommerz-Jüngers) und sind dank der angeblchen Vermittllung dazu völlig rechtsbefreit. "Vermittlung" in der Touristik unterliegt keiner Regulierung und damit u.A. kein Insolvenzschutz.