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Dass man ernsthaft eine solche Klage einreicht


21.09.2017 23:12 - Gestartet von thenwn
einmal geändert am 21.09.2017 23:13
Oh, das berüchtigte OLG Hamburg - dann darf man sich ja wieder auf ein lustiges Urteil freuen. Den Klageinhalt selbst halte ich für völlig absurd. Darf ich jetzt meinen Kabelanbieter verklagen, weil ich das tolle HD-Programm gar nicht in HD auf meinem Röhrenfernseher ansehen kann weil in den monatlichen Kosten kein HDTV enthalten ist? Oder das Kreiswasserwerk, weil ich nur alte Bleileitungen habe, die die Wasserqualität mindern? Vielleicht ja sogar meine Stammtankstelle, weil deren Premium-Benzin mit einer Million Oktan in meinem 2005er Fiesta überhaupt keinen Unterschied macht und kein Neuwagen mit drin ist (könnte man bei den Spritpreisen ja sogar erwarten ...).
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[1] merlin86 antwortet auf thenwn
30.09.2017 17:04
Benutzer thenwn schrieb:
Oh, das berüchtigte OLG Hamburg - dann darf man sich ja wieder auf ein lustiges Urteil freuen. Den Klageinhalt selbst halte ich für völlig absurd. Darf ich jetzt meinen Kabelanbieter verklagen, weil ich das tolle HD-Programm gar nicht in HD auf meinem Röhrenfernseher ansehen kann weil in .......
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Was für eine dümmliche Polemik.