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Wirklich auch bei Verlängerung?


16.01.2002 18:59 - Gestartet von fmi
Gilt das wirklich auch bei Verlängerungen?
Bei e-plus weiss davon niemand etwas.
Auch auf der WebSeite finde ich nichts.
Hat da schon jemand ähnliche Erfahrungen?
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[1] docstevie antwortet auf fmi
17.01.2002 16:03
ja, das gilt auch bei vertragsverlängerung! ich habe gerade bei der hotline angerufen und danach gefragt. nach einigen minuten wartezeit, weil die nette dame am anderen ende das noch nie gemacht hat, wurde mir bestätigt, daß ich für januar anteilig und für februar und märz komplett keine grundgebühr zahlen muß.

"anteilig für januar" ist schade, denn ich habe den vertrag schon am 4. januar abgeschlossen. mal davon abgesehen, daß man offenbar explizit danach fragen muß, um die vergünstigung zu bekommen. das ist den nicht-teltarif-abonnenten-aber-eplus-kunden gegenüber nicht so ganz fair, wie ich meine, denn auf der homepage von eplus stand bis gestern abendnämlich nichts zum thema wegfall der grundgebühr bei vertragsverlängerung... (oder ich hab's nicht gefunden)

also: lieber gleich mal nachfragen!

stevie