Ich halte solche Verbote für unnötig und lebensfremd. Ich kann verstehen, wenn im Einzelfall bei konkreter Störung gegen den jeweiligen Badegast vorgegangen wird bzw wenn man aufgrund von Ereignissen der Vergangenheit in einem Freibad besonders sensibel auf das Fotografieren reagiert, aber nicht wenn dies pauschal allen Gästen untersagt wird. Auf eine Taschenkontrolle würde ich mich nicht einlassen, ein Smartphone nicht beim Personal abgeben und ein Hausverbot rechtlich anfechten bzw auf den Besuch derartiger Einrichtungen verzichten.
Wenn du beim fotografieren von anderen Gästen erwischt oder gemeldet wirst ohne dessen Erlaubnis eingeholt zu haben kannst du gegen das Hausverbot keine Rechtsmittel einlegen. Darüber darf einzig allein der Besitzer oder Betreiber entscheiden.