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Vorläufiges Aus für Digitalradio-Pflichtchip in Radios - EU-Recht


09.07.2017 08:36 - Gestartet von topolino3
Wer immer diese Kritiker sind, die die Meinung vertreten, dass EU-Recht den technischen Fortschritt ausbremsen darf, sollten die EU-Überregulierung in Frage stellen.
Bei DVB-T2 hat Deutschland auch einen anderen Standard als z.B. Österreich. Irgendjemand müsste da auch gegen EU-Recht verstoßen. Scheinbar hatten die Kritiker bei der Einführung von DVB-T2 keine Bedenken bezüglich EU-Recht.
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[1] k-ham antwortet auf topolino3
09.07.2017 23:25

2x geändert, zuletzt am 09.07.2017 23:29
Benutzer topolino3 schrieb:
Wer immer diese Kritiker sind, die die Meinung vertreten, dass EU-Recht den technischen Fortschritt ausbremsen darf, sollten die EU-Überregulierung in Frage stellen.
Bei DVB-T2 hat Deutschland auch einen anderen Standard als z.B. Österreich. Irgendjemand müsste da auch gegen EU-Recht verstoßen. Scheinbar hatten die Kritiker bei der Einführung von DVB-T2 keine Bedenken bezüglich EU-Recht.
Es gibt halt kein Gesetz, dass nur noch Fernsehgeräte mit DVB-T2 HEVC angeboten werden dürfen. Beim DAB+ Entwurf wäre aber das der Fall ;-) würde das so beschlossen werden.

Ich denke wenn Frankreich 2018 eine "Grundversorgung" aufgebaut hat und evtl. noch Österreich und noch 1..2 andere Staaten mitmachen stünden die Chancen für eine Europäische Lösung nicht so schlecht.