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Moneysac


29.06.2017 01:35 - Gestartet von dawala
So ist die Wahrnehmung ein wenig falsch. Denn Tatsache ist, Maas Gesetz verstößt eindeutig gegen EU-Recht.
Nun hätte das OLG diese Tatsache ignorieren können. Wäre es nicht das erste deutsche Gericht, welches EU-Recht ignoriert.
In dem Fall aber hätte es spätestens am Montag eine Eilklage von EU-Rechtlern dagegen gegeben. Und Maas hätte ein wenig schlimmer dagestanden.
Jetzt kann mal so nebulös erklärt werden, es würde eben abgewartet, bis weitere Punkte abgeklärt seien bzw. alle. Genannt werden sie nicht. Wozu auch? Wo soll schon großartig geschrieben stehen, die Bevölkerung hätte ein Recht auf angemessene Information?

Kopfkratz. Steht tatsächlich im Grundgesetz über Parteien mit drin. Wäre Maas selbst aus dem Schneider. Denn der ist ja Regierung. Käme aber kurz vor einer Wahl denn doch ein wenig schräg.

Aus diesem Blickwinkel betrachtet kann der Mensch auch zu einem anderen Schluss kommen. Muss nicht, darf aber. Denn Richter werden von Politik berufen.