Benutzer Pagerfan schrieb:
Benutzer Wechseler schrieb:
...und die BNetzA bei Lösung von "Problemen", die niemand hatte.
Besonders drängend: Die angebliche Rufnummernknappkeit, weshalb im mittelstädtischen Ortsnetz mit fünfstelliger Einwohnerzahl die Telefonummern jetzt die gleiche Länge haben wie in der Millionenstadt Hamburg, aber natürlich mit längerer "Vorwahl" vorne dran.
Das Wort Rufnummernknappheit ist für mich ein Reizwort, das zeigt was für einen Unsinn diese Behörde immer wieder verzapft.
Vor allem die Methodik ist mehr als bescheiden:
Man ermittelte am 01.04.1998 (!) die freien und (teil-)belegten Rufnummernblöcke.
Danach teilte man auch kleinen Netzbetreibern extrem große Mengen an Rufnummernblöcken zu, z.B. in einem Ortsnetz 10000 Nummern, obwohl der Anbieter keine durchwahlfähigen Anschlüsse angeboten hat. Gleichzeitig erfasste man aber nie die freiwerdenden Blöcke z.B. durch gekündigte Großanlagenanschlüsse oder dreistellige Nummern in kleineren Ortsnetzen.
Wenn ich nur Abgänge verzeichne, aber keine Zugänge, wird mein Bestand natürlich immer kleiner und irgendwann u.U. auch knapp.
Meiner Meinung nach hätten folgende Vorgehensweisen nicht zu den unsinnig langen Nummern geführt:
1. Gestattung an Telekom als größter Anbieter, teilbelegte Blöcke des Altbestands aufzufüllen anstatt neue Blöcke zuzuteilen.
2. Erfassung freiwerdender Nummern v.a. in Blocklänge
3. An kleine VoIP-Anbieter nur Zuteilung von 100er Blöcken statt 1000er.
4. Änderung von kurzstelligen Nummern (wurde früher immer gemacht bei großem Ortsnetzwachstum, ist seit BNetzA Zeiten verpönt. M.E. ist es sinnvoller, in einem Ortsnetz mit 50.000 Einwohnern rund 300 vierstellige Nummern zu verlängern, anstatt allen neuen Kunden überlange Nummern zuzuteilen. Aber im Land der Besitzstandswahrung gibt es darüber bestimmt geteilte Meinungen. Einen Pizzaservice oder gar Taxibetrieb braucht man so heute nicht mehr aufmachen, weil sich keiner die Nummer merken kann. Profitieren tun davon die völlig überteuerten Bestellapps z.B. Pizza.de mit 13% Provision auf den Bruttoumsatz (!) für den Lieferdienst.
5. Einteilung der Ortsnetze nach Ihrer Belegung in Größenklassen und daran Bestimmung der Rufnummernlänge, d.h. in Kleinstortsnetzen 5-stellig, sonst 6-Stellig und in Großstädten 7- und 8-Stellig.
Auch hätte die 032-Nummerngasse bei deren Einführung gesetzlich verpflichtend wie eine Festnetznummer tarifiert gehört. Leider hat man den Anbietern hier wieder Schlupflöcher für Teurertarifierungen gelassen. Gleiches gilt für die Behördennummer 115