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Die eigentliche Auslegung...


05.05.2017 13:32 - Gestartet von Moneysac
...bezieht sich auf "benutzen". Überwiegend wird die Auffassung vertreten, dass das Aufnehmen bereits eine Benutzung ist. Eine Auslegung im Umkehrschluss des eigentlichen Gesetzestextes bzw. indirekte Auslegung. Das jetzige Urteil ist meiner Meinung nach juristisch richtig und vertretbar. Wäre es ein Pad ohne Telefinfunktion, wäre es auch legal. Das Gesetz in der Form ist leider ungeeignet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.
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[1] Daz antwortet auf Moneysac
05.05.2017 15:12
Benutzer Moneysac schrieb:
Das Gesetz in der Form ist leider ungeeignet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Absolut richtig! Und ich möchte einfach mal die Fragen in den Raum stellen, ob es unzumutbar war, dazu einfach mal kurz rechts ran zu fahren und was wohl wäre, wenn man durch diese vermeidbare Ablenkung jemanden (gar sich selbst) an Leib und Leben schädigt?

Als jemand, der sich schon vor einer gesetzlichen Regelung eine Freisprechanlage fürs Auto zugelegt hatte und sich bei der Nutzung aus gutem Grund an die geltenden Vorschriften hält, werde ich bei solchen Rechtsauslegungen jedes Mal ziemlich sauer. Wenigstens war es ein Amtsgericht, somit kann der ADAC tönen wie er will, das Urteil hat keinerlei Signalwirkung und ist als Individualfall zu bewerten.
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[1.1] Moneysac antwortet auf Daz
07.05.2017 16:30
Benutzer Daz schrieb:

Als jemand, der sich schon vor einer gesetzlichen Regelung eine Freisprechanlage fürs Auto zugelegt hatte und sich bei der Nutzung aus gutem Grund an die geltenden Vorschriften hält, werde ich bei solchen Rechtsauslegungen jedes Mal ziemlich sauer. Wenigstens war es ein Amtsgericht, somit kann der ADAC tönen wie er will, das Urteil hat keinerlei Signalwirkung und ist als Individualfall zu bewerten.

Ich fände es sogar zumutbar, Telefonate während der Fahrt generell zu verbieten, denn die eigentliche Ablenkung ist die Aufmerksamkeit, die auf das Telefonat fällt und somit nicht für den Straßenverkehr zur Verfügung steht, ob man dabei ein Telefon in der Hand hält oder per Freisprechanlage spricht, macht im Sinne der Aufmerksamkeit keinen Unterschied.

Das Gesetz ist auch dahingehend ungeeignet, da es zB das Bedienen eines Musikplayers nicht verbietet, ebensowenig, sich Tabletgroße Navis an die Scheibe zu hängen.

Meiner Meinung nach weiß der Gesetzgeber selbst nicht, was genau er verbieten will und was nicht, sonst könnte man da ziemlich eindeutige Gesetze formulieren.
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[1.1.1] Daz antwortet auf Moneysac
09.05.2017 14:33

2x geändert, zuletzt am 09.05.2017 14:37
Benutzer Moneysac schrieb:

Ich fände es sogar zumutbar, Telefonate während der Fahrt generell zu verbieten, denn die eigentliche Ablenkung ist die Aufmerksamkeit, die auf das Telefonat fällt und somit nicht für den Straßenverkehr zur Verfügung steht, ob man dabei ein Telefon in der Hand hält oder per Freisprechanlage spricht, macht im Sinne der Aufmerksamkeit keinen Unterschied.

Dem stimme ich zwar zu, aber das lässt sich realistisch nicht (mehr) durchsetzen. Ständige telefonische Verfügbarkeit, auch per Textnachricht, ist so in Fleisch und Blut der meisten Leute übergegangen, dass man auch beim Autofahren erreichbar sein muss. Auch wenn *ich* durchaus darauf verzichten könnte, wird es dafür niemals eine Mehrheit geben.

Das Gesetz ist auch dahingehend ungeeignet, da es zB das Bedienen eines Musikplayers nicht verbietet, ebensowenig, sich Tabletgroße Navis an die Scheibe zu hängen.

Die mobilen Navis sind aber gesetzlich geregelt. Es ist darauf zu achten, dass die Sicht nicht behindert werden kann. Richtig angebracht stören sie mich jedenfalls nicht. Ich persönlich finde sie im Bereich der Frontscheibe sogar weniger bedenklich, als viele Navis, deren Anzeige sich im Bereich der Radios befindet. Da hat man immerhin die Augen noch in Richtung des Verkehrs, während man bei vielen Festeinbauten den Blick vom Verkehr weg hat. Für die Steuerung eines Medienspieles gibt es mittlerweile gut funktionierende Gadgets mit Bluetooth, die man am Lenker befestigen kann. Diese kann man innerhalb kürzester Zeit bedienen, ohne hinsehen zu müssen.

Meiner Meinung nach weiß der Gesetzgeber selbst nicht, was genau er verbieten will und was nicht, sonst könnte man da ziemlich eindeutige Gesetze formulieren.

Ich weiß nicht, woran es liegt, aber eindeutige und unauslegbare Gesetzestexte zu formulieren ist entweder aus der Mode, oder es schreiben mittlerweile einfach zu viele Lobbyisten mit.

@CaliforniaSun86, der seinen Text inzwischen wieder gelöscht hat:
Ich mag ein "erbärmlicher Moralapostel" und "Schwätzer vor dem Herren" sein, das zu beurteilen überlasse ich gerne Dir. Du hast übrigens noch "Gutmensch" vergessen, denn so einer bin ich unbedingt!! Aber wenigstens bin ich ein meistens freundlicher Zeitgenosse und kann in den Spiegel schauen, ohne dass mir schlecht wird. Falls Du auch zum eigentlichen Thema noch etwas Sinnvolles beitragen kannst, dann nur zu! ;-)
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[1.1.1.1] tosho antwortet auf Daz
11.05.2017 01:52
Benutzer Daz schrieb:

Ich weiß nicht, woran es liegt, aber eindeutige und unauslegbare Gesetzestexte zu formulieren ist entweder aus der Mode, oder es schreiben mittlerweile einfach zu viele Lobbyisten mit.

Ich denke, das kommt daher, dass unsere Politikdarsteller anstatt zu REGIEREN (also nachdenken, schlau machen, sich Zeit lassen und dann ein Gesetz formulieren) nur noch REAGIEREN (auf irgendwelche Vorkommnisse). Demnächst wird wahrscheinlich ein Gesetz erlassen, daß das Paltzieren von Betonklötzen auf der Straße bei Veranstaltungen verpflichtend vorschreibt.

@CaliforniaSun86, der seinen Text inzwischen wieder gelöscht hat:
Ich mag ein "erbärmlicher Moralapostel" und "Schwätzer vor dem Herren" sein, das zu beurteilen überlasse ich gerne Dir. Du hast übrigens noch "Gutmensch" vergessen, denn so einer bin ich unbedingt!! Aber wenigstens bin ich ein meistens freundlicher Zeitgenosse und kann in den Spiegel schauen, ohne dass mir schlecht wird. Falls Du auch zum eigentlichen Thema noch etwas Sinnvolles beitragen kannst, dann nur zu! ;-)

Freut mich, dass Du ein Gutmensch bist. Es sollte mehr davon geben. :-)
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[1.1.2] cyas antwortet auf Moneysac
16.05.2017 10:33
Benutzer Moneysac schrieb:
Ich fände es sogar zumutbar, Telefonate während der Fahrt generell zu verbieten, denn die eigentliche Ablenkung ist die Aufmerksamkeit, die auf das Telefonat fällt und somit nicht für den Straßenverkehr zur Verfügung steht, ob man dabei ein Telefon in der Hand hält oder per Freisprechanlage spricht, macht im Sinne der Aufmerksamkeit keinen Unterschied.

Du hast anscheinend keine Freisprechanlage mit Bedienung am Lenkrad.

Ich würde unbedingt auch noch Unterhaltungen im Auto verbieten. Die lenken einige Verkehrsteilnehmer nämlich mehr ab wie Telefonate mit Freisprechanlage. Ich werde es nie verstehen, warum man als Fahrer die Mitfahrer ansehen muss, wenn man sich mit unterhält.
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[1.1.2.1] Moneysac antwortet auf cyas
19.05.2017 11:00
Benutzer cyas schrieb:
Du hast anscheinend keine Freisprechanlage mit Bedienung am Lenkrad.

Ich würde unbedingt auch noch Unterhaltungen im Auto verbieten. Die lenken einige Verkehrsteilnehmer nämlich mehr ab wie Telefonate mit Freisprechanlage. Ich werde es nie verstehen, warum man als Fahrer die Mitfahrer ansehen muss, wenn man sich mit unterhält.

Doch, ich habe eine moderne Audi Anlage und merke immer wieder, wie die Aufmerksamkeit für den Gesprächspartner im Straßenverkehr fehlt. Das äußert sich dann im sogenannten Blindflug, man hat dann wenig Erinnerung an die zurückgelegte Strecke, ein bekanntes Phänomen. Die menschliche Aufmerksamkeit ist auch insgesamt begrenzt, das bedeutet, dass die Kapazität für eine Sache woanders zwangsweise nicht mehr zur Verfügung steht (bin Psychologe). Das hat nichts mit dem Halten eines Geräts zu tun und gilt selbstverständlich auch für direkte Gespräche, aber das ist eine andere Geschichte.