Benutzer Beschder schrieb:
Ich finde die Vorgehensweise äusserst problematisch.
Wenn ich nun also in den R@H Tarif umstellen muss würde ich die Schweiz verlieren, das kann und darf nicht sein.
Es ist leider so. Man hat die Wahl zwischen dem alten alternativen Roamingtarif mit der Schweiz und dem neuen regulierten EU-Roamingtarif. Was Anderes als die zwei Tarifarten ist in der EU-Verordnung nicht vorgesehen. Bei den beiden ist der Anbieter, was Roaming außerhalb der EU betrifft vollkommen frei.
Der Kunde hat seinerzeit bewusst den alternativen Roamingtarif abgeschlossen. Die EU zwingt keinen Anbieter, bei dem alternativen Roamingtarif irgendwas zu ändern. Auch kein Kunde wird gezwungen, diesen Tarif verlassen zu müssen. Die EU mischt sich in den Vertrag nicht ein und auch O2 wird den unverändert weiter führen, falls so vom Kunden gewünscht.
Vertraglich gesehen ist alles OK. Dass man was Besseres haben will, ist klar, aber O2 ist nicht gezwungen, was Besseres anzubieten.
Das einzige, was O2 ignoriert, ist, dass man die Kunden mit einem alternativem Roamingtarif informieren müsste, dass diese auf den regulierten Roamingtarif umgestellt werden. Und die Möglichkeit bieten, das zu verhindern und im alternativen Roamingtarif zu bleiben. Auch da wäre O2 durch die AGBs geschützt, denn dort steht, dass im Fall der Regulierungsentscheidungen der Vertrag entsprechend einseitig geändert werden darf.