Benutzer Rotbaertchen schrieb:
Benutzer HunterMW schrieb:
Zitat: "Lassen Sie prüfen, welche exakte Bandbreite für Sie zur Verfügung steht."
Es wäre mir absolut neu, dass in einem Shared Medium eine EXAKTE Bandbreite für überhaupt IRGENDWEN zur Verfügung steht. Da stellt sich mir die Frage, ob nicht schon diese Formulierung Verbrauchertäuschung ist.
Das ist richtig. Man stelle sich aber vor, eine solche "Prüfung" liegt schriftlich vor - könnte das dann als rechtsverbindliche Bandbreitengarantie gelten? ;) :D
Natürlich! Auf diesem "amtlichen" Schreiben wirst du doch auf dein "Recht FÜR die volle Nutzung" deines Kabel-Anschlusses informiert.
Die Wenigsten wissen übrigens, dass das Recht FÜR die volle Nutzung des Kabelanschlusses dem Recht FÜR Leben und körperliche Unversehrtheit (GG Art. 2 (2)) gleichgestellt ist. Da ein Leben ohne Kabelanschluss kein Leben ist, kann man das natürlich leicht ableiten.