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20.11.2016 15:16 - Gestartet von ErdemCan
"In den meisten Fällen dürfte dieser Eintrag also dazu führen, dass die Betroffenen für immer Liefersperre bekommen."

Genau das wird eintreten. Die Unternehmen könnten davon ausgehen, das man zu Lax mit den Kennwörtern umgeht. Es werden wohl weniger als 1 % sein, die monatlich das Kennwort ändern und dabei noch mit Kryptik arbeiten.

Mann soll nicht immer neue Gesetze fordern, aber hier muss einfach ein Riegel vorgeschoben werden. Der Identitätsdiebstahl beschränkt sich ja nicht nur auf Einkäufe.

Den Händeln und entsprechende andere Webservices müssen zur Klärung der Identität zwingend zumindest eine eine Mail an das Ursprungspostfach senden.

Dies bedeutet, das eine Bestellbestätigung gleichzeitig an evt. zwei Mailadressen gesendet wird. Wird das Postfach geändert, so darf dies nur monatlich gewechselt werden, oder mit einem Kennwort entsperrt werden, die der Kunde separat hält, wie z.B. die Superpin beim Handy.

Eine Selbstverpflichtung auf Seiten des Anbieters ist je bisher immer in die Hose gegangen. Mit einem solchen Verfahren kann man zumindest die Fälle deutlich reduzieren.

Es müsste dann ein Link in der Bestellung enthalten sein, wo man durch die Ursprungsmailadresse den Kauf stornieren kann.

Mit dem Handy sollte man generell vorsichtig bei Bestellungen sein. Man weis nie, ob die installierten Apps nicht im nachhinein sich weitere Berechtigungen besorgen.

Zertifizierte Apps für Handy und PC wären eine weitere Möglichkeit den Indentitätsdiebstahl noch weiter zu erschweren.