Benutzer chb schrieb:
Benutzer franzi schrieb:
Echt?? Bei T-Online ist genau das in den
AGB
ausdrücklich ausgeschlossen. Das würde ja
erfreuliche
Wo steht das denn in den AGB bei T-Online. Das
habe
Auskunft T-Online: Ja, Sie dürfen Ihr privates Netzwerk anschliessen,
auch
per Router. Nein, Sie dürfen nicht ein Wohnheim mit 20 Plätzen
über
die Flatrate anschliessen, da müssen Sie für jeden
eine
Mitbenutzerkennung haben und dann minutenbasiert
Kann mir nun jemand diese angebliche Bestimmung in den AGBs,
wonach der Anschluss eines Netzwerkes bei T-Online nicht erlaubt sein, zeigen (oder zumindest schreiben, wo ich diese finde)? Oder gibt es diese tatsächlich nicht?
http://www.telekom.de/dtag/ipl2/cda/t2/0,4260,11039,00.html
Ganz unten auf der Seite:
"...Eine gleichzeitige Mehrfachnutzung der Zugangsdaten an einem oder mehreren Anschlüssen ist nicht zulässig (z.B.
Einsatz von Routern)" Das bezieht sich genau auf den Tarif T-DSL flat, wie durch die vorangestellte "2.)" leicht erkennbar. Allerdings ist nicht ganz klar, ob sich das nur auf den Zugang per Analogmodem bzw. ISDN und die dabei kostenpflichtige Nutzung der T-Online-Kennung bezieht.
Mal sehen, was die Telekom diesmal auf meine Mailanfrage antwortet...
Benni
Na gut!
Steht zwar in nicht in den AGB sondern in der Preisliste und ohne den Zusatz "(z.B. Einsatz von Routern)".
Allerdings werden mit einem Router meinem Verständnis nach die Zugangsdaten auch nur einmal genutzt, da man sich nur einmal mit einer Kennung einwählt (also keine Mehrfachnutzung der Zugangsdaten). Zudem heißt es auch noch "gleichzeitige Mehrfachnutzung", womit eine einfache oder nicht-gleichzeitige Mehrfachnutzung wieder erlaubt wäre oder wie?
Na ja, auf alle Fälle viel zu verwirrend und immerhin kann man ja immer noch die sowieso günstigeren Tarife von 1&1 nutzen.
Franzi