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Und wie sind 0180-er Telefonnummern einzuordnen..


08.07.2016 13:21 - Gestartet von Marty McFly
in diesem Zusammenhang?
Diese sind häufig gerade bei Faxnummern im Impressum zu finden.
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[1] Kuch antwortet auf Marty McFly
08.07.2016 14:37
Hallo,

Benutzer Marty McFly schrieb:
in diesem Zusammenhang? Diese sind häufig gerade bei Faxnummern im Impressum zu finden.

so wie ich das sehe, gilt das Urteil auch für 0180-Nummern, sofern sie mehr kosten als ein reguläres Telefonat zu einer Festnetznummer.

Das Urteil bezieht sich übrigens auch auf Telefaxnummern mit Mehrwertdienstenummern. Zitat aus dem im Text verlinkten Urteil:

"Ohne Bedeutung für die Entscheidung des Streitfalls ist es, dass die Beklagte ausweislich der in den Unterlassungsausspruch eingeblendeten Internetseiten in ihrem Impressum zusätzlich auf eine Telefaxnummer hinweist. Auch wenn eine Kommunikationsmöglichkeit über Telefax grundsätzlich als im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG hinreichender Kommunikationsweg angesehen werden kann, gilt bezogen auf den von der Beklagten bereit gestellten Telefaxanschluss nichts anderes als für die angegebene Telefonnummer, weil für die Nutzung des Telefax dieselben Entgelte wie für die Nutzung der telefonischen Kommunikation anfallen."

Alexander Kuch