Benutzer tommycro schrieb:
Kartenpfand wurde meines Wissens nach eh mittlerweile als rechtswidrig und für nichtig erklärt. Vielleicht ist das nur noch ein Überbleibsel aus alten AGB.
richtig, aber erstens kann man so etwas unter anderem Namen wiederauferstehen lassen und zweitens war es glaub'ich schon richterlich entschieden, als man es mir in Rechnung stellte. Es gibt Anbieter und rechnerisch interessante Angebote, denen man mit gehöriger Vorsicht begegnen sollte.