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Spaß an Kleingedrucktem


28.03.2016 13:30 - Gestartet von horstchen
bei der beschriebenen Anbieterkombination könnte man das Angebot mit angemessener Vorsicht annehmen. Allerdings erst nach genauestem Studium der AGB und Preislisten - sonst bekommt man am Ende eine Rechnung über ein SIM-Kartenpfand o.ä.. Früheste Kündigung zum Ablauf der Laufzeit auch selbstverständlich und auf schriftlicher Bestätigung bestehen...
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[1] tommycro antwortet auf horstchen
28.03.2016 22:31
Kartenpfand wurde meines Wissens nach eh mittlerweile als rechtswidrig und für nichtig erklärt. Vielleicht ist das nur noch ein Überbleibsel aus alten AGB.

Benutzer horstchen schrieb:
bei der beschriebenen Anbieterkombination könnte man das Angebot mit angemessener Vorsicht annehmen. Allerdings erst nach genauestem Studium der AGB und Preislisten - sonst bekommt man am Ende eine Rechnung über ein SIM-Kartenpfand o.ä.. Früheste Kündigung zum Ablauf der Laufzeit auch selbstverständlich und auf schriftlicher Bestätigung
bestehen...
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[1.1] horstchen antwortet auf tommycro
29.03.2016 08:40
Benutzer tommycro schrieb:
Kartenpfand wurde meines Wissens nach eh mittlerweile als rechtswidrig und für nichtig erklärt. Vielleicht ist das nur noch ein Überbleibsel aus alten AGB.

richtig, aber erstens kann man so etwas unter anderem Namen wiederauferstehen lassen und zweitens war es glaub'ich schon richterlich entschieden, als man es mir in Rechnung stellte. Es gibt Anbieter und rechnerisch interessante Angebote, denen man mit gehöriger Vorsicht begegnen sollte.