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Regulations-Dauerferien für Kabel-Anbieter?


25.01.2016 01:17 - Gestartet von comfreak
Ich frage mich immer noch und immer wieder:
Warum ist die Letzte Meile des Kabelanschlusses, die ein natürliches Monopol darstellt weiterhin unreguliert?
Warum gibt es keine Möglichkeit, einen VF Anschluss mit Inhalten von DTAG schalten zu lassen?
Warum gibt es keinen Konkurrenzkampf zwischen VF und TeleColumbus? Warum gibt es kein CbC auf Kabelanschlüssen?
Warum wird trotz der vielfach versprochenen und selten gelieferten Bandbreite nicht regulativ eingegriffen?
Warum schaut sich die Bundesnetzagentur das Treiben seit nunmehr 20 Jahren an, ohne auch nur im Geringsten einzugreifen?
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[1] christian-w antwortet auf comfreak
25.01.2016 09:10
Wikipedia schreibt dazu:

"Ein marktbeherrschendes Unternehmen (typischerweise die Deutsche Telekom) ist verpflichtet, „Wettbewerbern auf diesem Markt diskriminierungsfrei den Zugang zu seinen intern genutzten und zu seinen am Markt angebotenen Leistungen, soweit sie wesentlich sind, zu den Bedingungen zu ermöglichen, die es sich selber bei der Nutzung dieser Leistungen für die Erbringung anderer Telekommunikation­sdienstleistungen einräumt“ (§ 33 TKG 1996)."


Knackpunkt ist das Wörtchen "marktbeherrschendes", da Kabelanschlüsse in der Regel immer in Konkurrenz zu Telefonanschlüssen stehen, kann man Kabelnetzbetreiber nicht als Marktbeherrschend ansehen, also gelten auch die Regeln nicht. Zumal die Netze damals ohne diese Bedingungen verkauft wurden und eine nachträgliche Regulierung neuere Investitionen (z.B. Ausbau Rückkanalfähigkeit) quasi enteignen würden.
Das Kabelnetz ist Eigentum der Kabelnetzbetreiber, ohne Verpflichtungen/Einschränkungen. Da haben die Politiker damals beim verkauf gepennt.

Du kannst dir auch gern mal ein Netz mit dem Medium deiner Wahl in deiner Region verbuddeln...und dann möchtest du ja auch nicht nachträglich enteignet werden, oder?
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[1.1] comfreak antwortet auf christian-w
25.01.2016 10:34
Benutzer christian-w schrieb:
Wikipedia schreibt dazu:

"Ein marktbeherrschendes Unternehmen (typischerweise die Deutsche Telekom) ist verpflichtet, „Wettbewerbern auf diesem Markt diskriminierungsfrei den Zugang zu seinen intern genutzten und zu seinen am Markt angebotenen Leistungen, soweit sie wesentlich sind, zu den Bedingungen zu ermöglichen, die es sich selber bei der Nutzung dieser Leistungen für die Erbringung anderer Telekommunikation­sdienstleistungen einräumt“ (§ 33 TKG 1996)."

Knackpunkt ist das Wörtchen "marktbeherrschendes", da Kabelanschlüsse in der Regel immer in Konkurrenz zu Telefonanschlüssen stehen, kann man Kabelnetzbetreiber nicht

Natürliche Monopole sind per Definition marktbeherrschend. Das gilt auch für die Stromanbieter, Gasanbieter etc. Sind alles natürliche Monpole halt, wie ich schrieb.

https://de.wikipedia.org/wiki/Nat%C3%BCrliches_Monopol#Anwendungsbereich

Das Telekabel ist so ein natürliches Monopol, zumindest aktuell noch solange, bis TV-Dienstleistungen vollständig über DSL IP abgebildet werden können, und solange nicht jeder Haushalt das dafür notwendige VDSL bekommen kann.

Und selbst dann: es ist ungerecht, dass DTAG reguliert wird, Tele-Kabel-Anbieter aber nicht. Es verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Wundert mich, dass die Telekom dagegen nicht klagt. Vermutlich weil sie strategisch darauf warten, dass die Telekabel-Anbieter so wachsen, dass sie als taugliche Konkurrenz gelten und die DTAG damit aus der Regulierung entlassen wird.

Dass auf dem Telekabel TK-Dienstleistungen (Internet und Teleofon) angeboten werden, ist mehr oder weniger ein Zufall und war vor 10 Jahren noch nicht absehbar. Schon damals hätte aufgrund des natürlichen Monopols reguliert werden müsssen, genau wie bei DTAG.


Verpflichtungen/Einschränkungen. Da haben die Politiker damals beim verkauf gepennt.

Allerdings! Nie zu spät, diesen Fehler zu korrigieren.

> Du kannst dir auch gern mal ein Netz mit dem Medium deiner Wahl
in deiner Region verbuddeln...und dann möchtest du ja auch nicht nachträglich enteignet werden, oder?

Das ist m.E. kein Argument. DTAG ist weiterhin Eigentümerin der DSL-Infrastruktur, richtig? Und VW ist Eigentümerin ihrer Produktionsanlagen. Trotzdem kann man da politisch Regularien über die Nutzung geltend machen. Und nachträglich enteignet werden kann man immer. Muss dann allerdings angemessen kompensiert werden. Das "angemessen" führt regelmäßig zum Streit. Aber was glauben Sie, wie in D Straßenbau, Braunkohle-Tagebau oder gar Stromtrassen gebaut werden? Richtig, mit gesetzlich verankerten Enteignungen und entsprechender Kompensation. Die geht sogar soweit, dass wenn hinter Ihrem Garten eine Autobahn entsteht, dass Ihnen der dadurch entstandene Verlust im Geschäftswert Ihres Hauses kompensiert wird.
Das sind die Errungenschaften des Rechtsstaats.
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[1.1.1] Kai Petzke antwortet auf comfreak
25.01.2016 15:24
Benutzer comfreak schrieb:

Und selbst dann: es ist ungerecht, dass DTAG reguliert wird, Tele-Kabel-Anbieter aber nicht. Es verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Wundert mich, dass die Telekom dagegen nicht klagt.

Selbst, wenn die Telekom klagt, würde sie nie verlangen, dass die Kabelnetze nun reguliert werden. Sie würde vielmehr verlangen, selber analog aus der Regulierung entlassen zu werden.

Hinzu kommt: Selbst dann, wenn es ein natürliches Monopol gibt, muss nicht jedes denkbare Vorprodukt reguliert werden. Es reicht, solche Vorprodukte zu regulieren, bei denen sich ein Ausnutzen der Marktmacht feststellen lässt. Wenn sich an einem Ort beispielsweise Spartensender X nur über Satellit, Spartensender Y nur über Entertain und Spartensender Z nur über Unitymedia empfangen lässt, ist das für die BNetzA also kein Grund, einzugreifen. Bei kleinen Spartensender ist es normal, dass diese nicht "auf allen Kanälen" senden. Würden aber reichweitenstarke Programme (wie ARD, ZDF, RTL, Sat1, Pro7 usw.) aus einzelnen Systemen rausfallen, weil diese überhöhte Einspeisegebühren verlangen, würde die BNetzA (oder die zuständige Landesmedienanstalt) wahrscheinlich recht schnell aktiv werden.

Was es CbC angeht, steht die BNetzA auf dem Standpunkt, dass sich auf den Anschlüssen der Kabelanbieter VoIP mit Alternativanbietern wie Sipgate nutzen lässt. Einige Marktteilnehmer (u.a. auch teltarif.de) empfinden die VoIP-Alternative als nicht ausreichend. Aber die haben sich bisher nicht durchgesetzt.

Dass auf dem Telekabel TK-Dienstleistungen (Internet und Teleofon) angeboten werden, ist mehr oder weniger ein Zufall und war vor 10 Jahren noch nicht absehbar.

Schon vor 15 Jahren gab es Kabelmodems, und in einigen Nachbarländern, insbesondere Österreich, war Kabelinternet (und nicht DSL!) sogar die treibende Kraft der Breitbandrevolution. Dass die Kabelanbieter das von der Telekom gekaufte Kabel rückkanalfähig aufrüsten und dann Internetzugänge anbieten werden, war also absehbar. Die Telekom hatte bei der Wahl der Käufer zwar darauf geachtet, möglichst solche Firmen zu wählen, die garantiert kein beschleunigtes Aufrüstprogramm fahren werden, doch es war absehbar, dass auch das die Aufrüstung nicht auf Dauer verhindern wird. Es reicht ja, dass einer der Käufer dann doch mal testweise aufrüstet und feststellt, dass sich damit ganz gut Umsatz generieren lässt, dann folgt natürlich über kurz oder lang auch der Rest der Kabelanbieter.
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[1.2] Mayian antwortet auf christian-w
25.01.2016 12:36
Ein "marktbeherrschendes Unternehmen..." im Sektor der hohen Geschwindigkeiten ist es aber schon.

200 MBit bekommt man nur bei einen. Oft sind die Telekomanschlüsse nicht schneller als 6, 16 wenn man Glück hat 25/50 oder gar 100. Aber 200 bekommt man nur bei den Kabelanbietern.

(die Alternative wären Glasanschlüsse, aber die werden ja quasi als Zukunft gerade dummerweise durch die Politik quasi abgeschafft)


Auf jedenfall haben ich die Kabelanbieter Highspeedmonopol und sollte deshalb doch in meinen Augen sich öffnen müssen. Nächster Schritt ist ja 400, 600 bis zu 1000. Da wird die Telekom definitiv nicht mehr mithalten können.