Benutzer j.fahrner schrieb:
Benutzer Handyman schrieb:
Also wenn nirgends davon die Rede ist, kann M**elcom nicht einfach hingehen und die einfach mal so berechnen.
Nicht nur, weil sie nicht darauf hingewiesen haben!
So etwas ist GRUNDSÄTZLICH rechtswidrig!
Es gibt seit langem höchstrichterliche Urteile gegen Banken, die für Kontoauflösung Geld wollten. Begründung: für die Beendigung eines Dienstleistungsverhältnis darf keine "Strafgebühr" erhoben werden. Auch die Mobilfunkfirmen mussten aus diesem Grunde ihre Praxis aufgeben.
Ich finde es schlichtweg eine Sauerei, daß in unserem Lande seitens der Firmen immer wieder versucht wird den Leuten das Geld RECHTSWIDRIG aus der Tasche zu ziehen.
Mittlerweile ist es schon der ganz normale Wahnsinn, daß man wegen jedem Mist vor Gericht ziehen muss, wenn man sich nicht übers Ohr hauen lassen will.
Mit so einer Firma möchte ich nie etwas zu tun haben!
Jochen
Leider ist in diesem Fall nicht nur Mobilcom der Böse. Mobilcom reicht hier doch nur die Kosten weiter, die ihnen durch die Kündigung entstehen. Wenn es, wie du behauptest, grundsätzlich verboten ist, für die Beendigung eines Dienstleistungsverhältnis eine Gebühr zu erheben, wieso erhebt dann die Telekom eben eine solche Gebühr und bekommt das auch noch offiziell von der RegTP genehmigt?
http://www.regtp.de/reg_tele/01375/01/index.html (unter Punkt c finden sich Kündigungsentgelte)
Falsch ist natürlich, solche Kosten nicht vorher dem Kunden mitzuteilen. Das ist ein typisches Problem von Mobilcom, aber der Schuldige für die Existenz solcher Kosten ist die Telekom und/oder die RegTP.
Timo