Benutzer orlando schrieb:
Die sog. "Hacker" rühmen sich ja immer, derartige Mängel aufgedeckt zu haben und wundern sich trotzdem, daß sie es anschließend mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen. Eine Wohnung ist vielleicht auch nicht an jedem Fenster einbruchsicher und mancher würde es vielleicht einmal schaffen, mein Balkonfenster aufzuhebeln. Wer dennoch bei mir einbricht und mir was stiehlt nur um mich dazu zu veranlassen mein Fenster besser zu sichten, ist dennoch ein ganz gewöhnlicher Einbrecher.
Orlando
Ein Hacker, der sich nur umschaut und nichts verändert, ist ein Einbrecher, der nichts "mitgehen läßt". Nach meiner Kenntnis ist das Hausfriedensbruch und nicht Einbruch-Diebstahl. Immer noch strafbewehrt, aber i.d.R. deutlich geringer als ein "Bruch".