Thread
Menü

Keines Ruhmesstück


17.09.2001 23:11 - Gestartet von orlando
Die sog. "Hacker" rühmen sich ja immer, derartige Mängel aufgedeckt zu haben und wundern sich trotzdem, daß sie es anschließend mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen. Eine Wohnung ist vielleicht auch nicht an jedem Fenster einbruchsicher und mancher würde es vielleicht einmal schaffen, mein Balkonfenster aufzuhebeln. Wer dennoch bei mir einbricht und mir was stiehlt nur um mich dazu zu veranlassen mein Fenster besser zu sichten, ist dennoch ein ganz gewöhnlicher Einbrecher.

Orlando
Menü
[1] Sir John antwortet auf orlando
17.09.2001 23:17
Benutzer orlando schrieb:
Die sog. "Hacker" rühmen sich ja immer, derartige Mängel aufgedeckt zu haben und wundern sich trotzdem, daß sie es anschließend mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen. Eine Wohnung ist vielleicht auch nicht an jedem Fenster einbruchsicher und mancher würde es vielleicht einmal schaffen, mein Balkonfenster aufzuhebeln. Wer dennoch bei mir einbricht und mir was stiehlt nur um mich dazu zu veranlassen mein Fenster besser zu sichten, ist dennoch ein ganz gewöhnlicher Einbrecher.

Orlando

Ein Hacker, der sich nur umschaut und nichts verändert, ist ein Einbrecher, der nichts "mitgehen läßt". Nach meiner Kenntnis ist das Hausfriedensbruch und nicht Einbruch-Diebstahl. Immer noch strafbewehrt, aber i.d.R. deutlich geringer als ein "Bruch".
Menü
[1.1] orlando antwortet auf Sir John
17.09.2001 23:22
Benutzer Sir John schrieb:
Ein Hacker, der sich nur umschaut und nichts verändert, ist ein Einbrecher, der nichts "mitgehen läßt". Nach meiner Kenntnis ist das Hausfriedensbruch und nicht
Einbruch-Diebstahl.
Nene, Bruch bleibt Bruch. Auch wer nichts stiehlt bricht ein. Hausfriedensbruch ist was anderes.

Orlando