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Alexander Kuch und Vodafone-Claqeur Denschiboy


20.09.2015 21:31 - Gestartet von Leiter Kundenverarsche³
sind auf der falschen Spur. Der eine versteht das Problem nicht, der andere begreift nicht die Rechtslage bzw. betet das Vodafone-Geschwäsch zu dem Thema herunter.

Und mir schwillt mal wieder der Kamm angesichts eines schwachen Artikels zu dem Thema, blöden Kommentaren dazu und insbeondere aber wegen dieser absolut rotzfrechen, entrüstenden Auskunftsverweigerung der offenbar ehemaligen Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde Bundesnetzagentur. Von denen kommt doch nur noch gequirlte Sche*ße in letzter Zeit.

Nun aber zu den beiden von mir angesprochenen Punkten:
1. Hintergrund von § 102 Abs. 1 TKG sind europarechtliche Vorgaben bzw. eine Richtlinie, die demnach nicht unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gilt, sondern jeweils vom nationalen Gesetzgeber richtlinienkonform in nationales Recht umzusetzten ist. Die Richtlinie ist bezüglich ACR eindeutig. Rein juristisch besteht hier also überhaupt kein Weg einer anderen Auslegungn (z. B. teleologisch) der nationalen Regelung. Wenn man dennoch der Auffassung sein möge, dass die deutsche Regelung ACR nicht hergibt und sich die BNetzA auf diese unhaltbare Position zurückzieht und deshalb nicht einschreitet, dann ist ein Vertragsverletungsverfahren mit hohen Geldbußen gegen die BRD einzuleiten.

2. ACR ist die unbestreitbar effektivste Möglichkeit eine Belästigung mit unterdrückter Nummer dauerhaft zu unterbinden. Eine Verfolgung von beispielsweise Stalking oder Werbeanrufen oder Scherzanrufen ist NUR möglich, wenn beim eigenen Provider eine teure FANGSCHALTUNG beauftragt wird, die selbst über kürzere Zeiträume hunderte Euro kostet (siehe z. B. Info-Dok 120 von Vodafone). Jeder Provider, der ACR nicht anbietet verhält sich damit nicht nur entgegen EU-Recht (an das sich andere Gesellschaften längst halten, teilweise im gleichen Konzern), sonden verdient sich auch noch eine goldene Nase an den in den o. g. Fällen erforderlichen Fangschaltungen.

Als betroffener Festnetzkunde von Vodafone, der mit seinem ACR-Antrag nun schon mehrfach abgewiesen wurde, habe ich die Faxen nun entgültig dicke. Es reicht! Ich erwarte und verlange von der BNetzA morgen umfassende Auskunft. Wenn die flachzangen blocken, dann wende ich mich ans BMWI. Und wenn da auch nur dummes Blafasel kommt, dann wende ich mich an die EU-Kommission wenden und weise dezent auf die Vertragsverletzung hin. Wir werden ja sehen, ob das den Pfeifen von Vodafone und deren Bundesschutzagentur (ACR-Politik und dessen Umsetzung sind ein "Geschäftsgeheimnis"? Was für Affen!!!) dann Beine macht. Ich werde im Zweifel auch keine Kosten und Mühen scheuen, den formalen Rechtsweg zu beschreiten, wenn erforderlich. Mir geht es um's Prinzip.

Auf Teltarif ist leider auch kein Verlass mehr in solchen Fragen. Ein dickes DISLIKE für diesen erbärmlichen Artikel! Den hätte man sich mit dieser investigativen Tiege auch gleich sparen können. Dem Wortlaut nach, wir TT wohl auch keine Anstalten mehr machen, dieses skandalöse Thema weiterzuverfolgen.
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[1] R o E s I antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
20.09.2015 22:20
Bei mir ist zwar ACR seit ca 10 Jahren aktiviert, leider muss ich einen rasanten Anstieg von Spam-Anrufen mit manipullierten Nummern festellen wodurch sich die ACR-Sperre überbrücken lässt. Das wird wohl der Grund sein das die BNA kein Interresse mehr an der Verbreitung von ACR hat.
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[2] ralphi13 antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
21.09.2015 09:15

einmal geändert am 21.09.2015 09:17
Absolute Zustimmung!

Macht sich die Bundesnetzagentur nun ihre Gesetze selber und entscheidet auch noch selber darüber, ob sie diese dann anwenden will oder nicht?!

Ich habe im letzten Thread zu diesem Thema lediglich angefragt, wie lange eine Anhörung eigentlich dauert, aber als ich den neuen Artikel gelesen habe, konnte ich nur noch den Kopf schütteln :(

So wird also geltendes Recht ausgelegt?

Mir ist nur o2 bekannt, die ACR einigermaßen sinnvoll mit Ansage für den Anrufer umgesetzt haben. Die ganzen "Selbsteinstell-Lösungen" sind nicht wirklich "rund": der Anrufer bekommt nicht klar gesagt, warum er nicht durchgestellt wird.

Ach ja, falls jetzt jemand bei o2 ACR aktivieren lassen will: bitte vorher genau informieren, die Hotline-Mitarbeiter kennen das Merkmal in den seltensten Fällen und müssen jedes Mal erst nachschauen, um was es bei ACR geht ;)
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[2.1] R o E s I antwortet auf ralphi13
21.09.2015 13:10
Das ist auch bei der Telekom so, erst wenn man auf den TKG Paragraph 102 hinweist das auf verlangen des Kunden ACR einzurichten ist wird kurz Rücksprache gehalten und man kennt auf einmal dieses Dienstleistungsmerkmal.
Ach ja, falls jetzt jemand bei o2 ACR aktivieren lassen will: bitte vorher genau informieren, die Hotline-Mitarbeiter kennen das Merkmal in den seltensten Fällen und müssen jedes Mal erst
nachschauen, um was es bei ACR geht ;)
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[2.1.1] ralphi13 antwortet auf R o E s I
22.09.2015 21:10

2x geändert, zuletzt am 22.09.2015 21:12
Bei der Telekom kommt dann aber eine irreführende, wenn nicht sogar falsche Ansage: Der angerufene Teilnehmer ist vorübergehend nicht erreichbar :(

Bei o2 kommt die "richtige" Ansage - frei aus meinem Gedächtnis: der Angerufene wünscht keine Anrufe mit unterdrückter Rufnummer. Bitte kontaktieren Sie Ihren Netzbetreiber und veranlassen Sie die Übertragung Ihrer Rufnummer