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Mehrfamilien-Mietshauses


04.09.2015 17:39 - Gestartet von ttarif
Laut Überschrift des Artikels prüft "Der Bundes­gerichtshof, ob Gemeinschafts­empfangsanlagen in Mietshäusern GEMA-pflichtig sein könnten." Tatsächlich geht es dann aber um eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft. Ein Haus in dem die einzelnen Wohnungen verschiedenen Eigentümern gehören ist nach meinem VErständnis eben gerade nicht ein Mietshaus, auch wenn einige Eigentümer ihre Wohungen vermieten.

Der Vermieter eines Mehrfamilien-Mietshauses ist viel deutlicher ein Dritter im Sinne von RA Böse, der die Fernsehsignale an die Nutzer weiterleitet, als eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft.
Muss er Gebühren an die GEMA zahlen, weil er das Signal einer Sat-Schüssel auf mehrere Wohnungen (Anzahl 3 bis 20) verteilt?
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[1] R o E s I antwortet auf ttarif
04.09.2015 18:15
Im Text steht, das die Forderung nur ab 75 und mehr WOHNEINHEITEN zutrifft !
Muss er Gebühren an die GEMA zahlen, weil er das Signal einer
Sat-Schüssel auf mehrere Wohnungen (Anzahl 3 bis 20) verteilt?
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[1.1] ttarif antwortet auf R o E s I
04.09.2015 18:34
Im Text steht: "Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften unter 75 Wohneinheiten müssen sich .... derzeit keine Gedanken über eine etwaige Lizenzpflicht machen."
Das allgemein, also auch bei Vermietern von Mehrfamilienhäusern, erst ab 75 Wohneinheiten Forderungen erhoben werden, steht dort nicht.

Benutzer R o E s I schrieb:
Im Text steht, das die Forderung nur ab 75 und mehr WOHNEINHEITEN zutrifft !
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[1.1.1] R o E s I antwortet auf ttarif
04.09.2015 22:08

einmal geändert am 04.09.2015 22:13
Das ist aber so, ich habe es nur deutlicher ausgedrückt für Leute die es nicht richtig verstanden haben.