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gilt nicht nur für Düsseldorf


06.09.2001 18:51 - Gestartet von Mr-Online
Hallo,

ich arbeite bei der Telefonauskunft und kann daher zu diesem Thema auch einen Beitrag leisten. Wir haben naemlich bei uns die Erfahrung gemacht, dass es Einträge zum 'Strassenverkehrsamt' nicht nur in Düsseldorf sondern so gut wie in jeder größeren Stadt gibt.

Wir haben bei uns selbstverständlich ein Mittel, die Betrügernummer über die man tatsächlich nur abgezockt wir, von der wirklich zum Strassenverkehrsamt gehörenden zu unterscheiden. Wir sind außerdem vor diesen Nummern hinreichend gewarnt worden. Diese Nummern sollen von uns in keinem Fall herausgegeben werden. Der Eintrag ist auch in jeder Stadt gleich. Er lautet:

STRASSENVERKEHRS/INFO Z. KFZ ZULASSUNGSSTELLE, FÜHRERSCHEIN U. KFZ FORMALITÄTEN

Wer diesen Eintrag also im Telefonbuch findet: NICHT ANRUFEN! Man erhält nur die vermeintlich zum Straßenverkehrsamt gehörige 0190er-Nummer.

Viele Grüße,

Michel
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[1] Frage an alle?
hdontour antwortet auf Mr-Online
06.09.2001 20:44
Benutzer Mr-Online schrieb:
Hallo,

ich arbeite bei der Telefonauskunft und kann daher zu diesem Thema auch einen Beitrag leisten. Wir haben naemlich bei uns die Erfahrung gemacht, dass es Einträge zum 'Strassenverkehrsamt' nicht nur in Düsseldorf sondern so gut wie in jeder größeren Stadt gibt.

Wir haben bei uns selbstverständlich ein Mittel, die Betrügernummer über die man tatsächlich nur abgezockt wir, von der wirklich zum Strassenverkehrsamt gehörenden zu unterscheiden. Wir sind außerdem vor diesen Nummern hinreichend gewarnt worden. Diese Nummern sollen von uns in keinem Fall herausgegeben werden. Der Eintrag ist auch in jeder Stadt gleich. Er lautet:

STRASSENVERKEHRS/INFO Z. KFZ ZULASSUNGSSTELLE, FÜHRERSCHEIN U.
KFZ FORMALITÄTEN

Wer diesen Eintrag also im Telefonbuch findet: NICHT ANRUFEN! Man erhält nur die vermeintlich zum Straßenverkehrsamt gehörige 0190er-Nummer.

Viele Grüße,

Michel

Wenn man die Auskunft anruft, wird man ja zum Schluss immer höflich gefragt, ob man denn direkt verbunden werden will.
Was ist denn, wenn ich ja sage und werde dann zu einer 0190er verbunden und weiß es gar nicht?
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[1.1] CHEFE antwortet auf hdontour
06.09.2001 21:11
Wenn man die Auskunft anruft, wird man ja zum Schluss immer höflich gefragt, ob man denn direkt verbunden werden will. Was ist denn, wenn ich ja sage und werde dann zu einer 0190er verbunden und weiß es gar nicht?

Meine Frau hat sich mal bei einer Telekomkonkurrenzauskunft verbinden lassen. Ich glaub 11880 wars. Es gab keinen Hinweis auf Mehrkosten etc. Das Ergebnis war aber, daß es ein Mehrfaches des Telekom Preises gekostet hat....
Das wird also schon teuer wenn es keine 0190 ist !!!
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[1.1.1] hdontour antwortet auf CHEFE
06.09.2001 21:38
Benutzer CHEFE schrieb:
Wenn man die Auskunft anruft, wird man ja zum Schluss immer höflich gefragt, ob man denn direkt verbunden werden will.
Was ist denn, wenn ich ja sage und werde dann zu einer
0190er verbunden und weiß es gar nicht?

Meine Frau hat sich mal bei einer Telekomkonkurrenzauskunft verbinden lassen. Ich glaub 11880 wars. Es gab keinen Hinweis auf Mehrkosten etc. Das Ergebnis war aber, daß es ein Mehrfaches des Telekom Preises gekostet hat.... Das wird also schon teuer wenn es keine 0190 ist !!!

also auf gut Deutsch gesagt: Nr geben lassen, auflegen und selber anrufen
CU
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[1.1.2] Mr-Online antwortet auf CHEFE
07.09.2001 00:33
Hallo,

Benutzer CHEFE schrieb:
Meine Frau hat sich mal bei einer Telekomkonkurrenzauskunft verbinden lassen. Ich glaub 11880 wars. Es gab keinen Hinweis auf Mehrkosten etc. Das Ergebnis war aber, daß es ein Mehrfaches des Telekom Preises gekostet hat.... Das wird also schon teuer wenn es keine 0190 ist !!!

Das stimmt allerdings. Hingewiesen wird auf die erhöhten Kosten beim Verbinden nicht extra. Wenn der Kunde allerdings nachfragt, wird er natürlich auch nicht belogen. Ihm werden haargenau die Kosten genannt. Mit der Rechnung nach dem Verbinden weiss der Kunde spätestens bescheid. Wenn es ihm zu teuer ist, wird er beim nächsten Mal drauf verzichten. Ansonsten wird er den Service wieder in Anspruch nehmen.

Viele Grüße,

Michel
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[1.1.2.1] kalle antwortet auf Mr-Online
07.09.2001 10:29
Benutzer Mr-Online schrieb:
Hallo,

Benutzer CHEFE schrieb:
Meine Frau hat sich mal bei einer Telekomkonkurrenzauskunft verbinden lassen. Ich glaub 11880 wars. Es gab keinen Hinweis auf Mehrkosten etc. Das Ergebnis war aber, daß es ein Mehrfaches des Telekom Preises gekostet hat.... Das wird also schon teuer wenn es keine 0190 ist !!!

Das stimmt allerdings. Hingewiesen wird auf die erhöhten Kosten beim Verbinden nicht extra. Wenn der Kunde allerdings nachfragt, wird er natürlich auch nicht belogen. Ihm werden haargenau die Kosten genannt. Mit der Rechnung nach dem Verbinden weiss der Kunde spätestens bescheid. Wenn es ihm zu teuer ist, wird er beim nächsten Mal drauf verzichten. Ansonsten wird er den Service wieder in Anspruch nehmen.

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Wenn der Verbindungspreis irgendein Limit übersteigt (als Ansatzpunkt wäre der "normale" Telekominlandspreis denkbar; weiß gar nicht, ob zZt 24 oder 36 Pf), dann kann der Kunde nicht damit rechnen, dass das Gespräch so viel kostet. "Es fehlt am Rechtsbindungswillen", wie's so schön auf Juristendeutsch heißt. Dann bestände auch kein Anspruch des Dienstleistungsanbieters auf den das Limit (hhmmm, wo's dann genau liegt...) übersteigenden Betrag.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Auskunftsdienste beim Anbieten des Weiterverbindens nicht auf die Kosten hinweisen, wär's mal Zeit für einen Präzedenzfall. Heißt, ein, nun, sagen wir mal, aufgrund der Rechungshöhe "überraschter" Kunde verweigert die Zahlung. Mal schaun, was dann die Rechtsprecher dazu meinen...

Braucht nur einen Freiwilligen, der die Mühe auf sich nimmt...


Viele Grüße,

Michel
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[1.1.2.1.1] Mr-Online antwortet auf kalle
07.09.2001 14:52
Hallo,

Benutzer kalle schrieb:
Benutzer Mr-Online schrieb:
Das stimmt allerdings. Hingewiesen wird auf die erhöhten Kosten beim Verbinden nicht extra. Wenn der Kunde allerdings nachfragt, wird er natürlich auch nicht belogen. Ihm werden haargenau die Kosten genannt. Mit der Rechnung nach dem Verbinden weiss der Kunde spätestens bescheid. Wenn es ihm zu teuer ist, wird er beim nächsten Mal drauf verzichten. Ansonsten wird er den Service wieder in Anspruch nehmen.

Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Wenn der Verbindungspreis irgendein Limit übersteigt (als Ansatzpunkt wäre der 'normale' Telekominlandspreis denkbar; weiß gar nicht, ob zZt 24 oder 36 Pf), dann kann der Kunde nicht damit rechnen, dass das Gespräch so viel kostet.

OK, abgesehen davon, daß z.B. bei der Auskunft der Deutschen Telekom AG die Verbindung nicht unbedingt mehr kostet als der normale Telekom-Inlandstarif: ich denke, dass sich der Kunde denken kann, daß nichts im Leben umsonst ist. Service muß eben nunmal in Deutschland leider meistens bezahlt werden.

In Anbetracht der Tatsache, dass die Auskunftsdienste beim Anbieten des Weiterverbindens nicht auf die Kosten hinweisen, wär's mal Zeit für einen Präzedenzfall. Heißt, ein, nun, sagen wir mal, aufgrund der Rechungshöhe 'überraschter' Kunde verweigert die Zahlung. Mal schaun, was dann die Rechtsprecher dazu meinen...

Interessant wäre es tatsächlich. Allerdings müßte man dann meiner Meinung nach bei fast allen Sondernummern auch im Gespräch nochmals auf die Kosten hinweisen. 0190-Nummern sind auch extrem teuer und das weiß nicht jeder in Deutschland. Aber in diesem Fall schützt leider auch Unwissenheit nicht vor der Zahlungsverpflichtung. Die Preise für die Nutzung des Auskunftsdienstes und die Preise für die Weiterverbindung sind doch kein Geheimnis. Darüber kann sich jeder Interessierte auch schon im voraus informieren genau wie die Preise für jede Sondernummer.

Viele Grüße,

Michel
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[1.1.2.1.1.1] filmin antwortet auf Mr-Online
07.09.2001 15:37

In Anbetracht der Tatsache, dass die Auskunftsdienste beim Anbieten des Weiterverbindens nicht auf die Kosten hinweisen, wär's mal Zeit für einen Präzedenzfall. Heißt, ein, nun,
sagen wir mal, aufgrund der Rechungshöhe 'überraschter' Kunde verweigert die Zahlung. Mal schaun, was dann die Rechtsprecher dazu meinen...

Interessant wäre es tatsächlich. Allerdings müßte man dann meiner Meinung nach bei fast allen Sondernummern auch im Gespräch nochmals auf die Kosten hinweisen.

Finde ich auch. Wenn die Nummer keine normale (geographische) Festnetznummer ist, sollte man (im Interesse des Kundenservice) darauf hingewiesen werden.

0190-Nummern sind
auch extrem teuer und das weiß nicht jeder in Deutschland. Aber in diesem Fall schützt leider auch Unwissenheit nicht vor der Zahlungsverpflichtung.

Wenn man die Auskunft anruft muss man auch im voraus wissen, wieviel der Anruf kostet, also muss man sich schon vorher informieren. Das gleiche gilt für alle Telefonate über alle Anbieter. Im Falle einer Weiervermittlug handelt es sich jedoch um eine Zusatzleistung, die nicht unbedingt in den Tarifübersichten zu finden sind.

Die Preise für die Nutzung des
Auskunftsdienstes und die Preise für die Weiterverbindung sind doch kein Geheimnis. Darüber kann sich jeder Interessierte auch schon im voraus informieren genau wie die Preise für jede Sondernummer.


Die Frage ist dann vielleicht, ob die Auskunftsdienste verpflichtet sind (bzw. sein sollten) auf die Kosten hinzuweisen, oder ob es reicht wenn diese Preise veröffentlicht worden sind, genauso wie normale Tarife (z.B. im Internet).

Wer nicht sicher ist, ob eine Weitervermittlung mehr kostet als der weitervermittelte Anruf an sich, hat immer die Gelegenheit nachzufragen, und sollte diese Gelegenheit vielleicht auch nutzen.

Wer eine Dienstleistung oder ein Produkt bestellt, informiert sich auch normalerweise vorher über die Kosten. Ich denke es gibt hier also einen Unterschied zwischen das was Pflicht sein sollte, und einem besonderen Kunden-Service (wie z.B. die Tarifansage von 01051).


filmin
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[1.2] Mr-Online antwortet auf hdontour
07.09.2001 00:27
Hallo,

Benutzer hdontour schrieb:
>
Wenn man die Auskunft anruft, wird man ja zum Schluss immer höflich gefragt, ob man denn direkt verbunden werden will. Was ist denn, wenn ich ja sage und werde dann zu einer 0190er verbunden und weiß es gar nicht?

Das machen wir so nicht. Wir verbinden grundsätzlich nicht mit 0190er-Nummern oder anderen Sondernummern à la 0180, 0137, 01888 etc. Die höfliche Frage nach der Verbindung wird somit nur bei normalen Festnetznummern und Handy-Nummern gestellt.

Mit 0190er-Nummern verbinden manche Auskünfte natürlich schon. Man sehe sich nur einmal die bekannte 11884 an. Diese verbinden für 3,63 DM / min. auch gerne Mal mit Carola, Yvette oder wie auch immer sie die Damen nennen. Das ist aber meiner Meinung auch etwas ganz anderes, da der Anrufer da sicherlich weiss (der gesunde Menschenverstand sagt es einem schon) daß auf ihn erhöhte Kosten zukommen.

Wenn wir als Auskunft [z.B. ein(e) neue(r) Mitarbeiter(in)] durch einen Fehler dann doch mal zum falschen 'Strassenverkehrsamt' verbinden [wir haben ja auch das falsche Straßenverkehrsamt im Computer - dürfen es nur nicht rausgeben], dann kostet den Kunden das ja auch nicht sofort ein 0190-Gespräch, da die angeblichen 'Strassenverkehrsämter' unter einer normalen z.B. Düsseldorfer Nummer nur einen Hinweis auf die 0190-Nummer geben. Anrufen muss man dort dann schon selbst. Mir als normal-denkender Mensch käme eine 0190-Nummer bei einem Strassenverkehrsamt schon komisch vor...

Viele Grüße,

Michel