In Anbetracht der Tatsache, dass die Auskunftsdienste beim Anbieten des Weiterverbindens nicht auf die Kosten hinweisen, wär's mal Zeit für einen Präzedenzfall. Heißt, ein, nun,
sagen wir mal, aufgrund der Rechungshöhe 'überraschter' Kunde verweigert die Zahlung. Mal schaun, was dann die Rechtsprecher dazu meinen...
Interessant wäre es tatsächlich. Allerdings müßte man dann meiner Meinung nach bei fast allen Sondernummern auch im Gespräch nochmals auf die Kosten hinweisen.
Finde ich auch. Wenn die Nummer keine normale (geographische) Festnetznummer ist, sollte man (im Interesse des Kundenservice) darauf hingewiesen werden.
0190-Nummern sind
auch extrem teuer und das weiß nicht jeder in Deutschland. Aber in diesem Fall schützt leider auch Unwissenheit nicht vor der Zahlungsverpflichtung.
Wenn man die Auskunft anruft muss man auch im voraus wissen, wieviel der Anruf kostet, also muss man sich schon vorher informieren. Das gleiche gilt für alle Telefonate über alle Anbieter. Im Falle einer Weiervermittlug handelt es sich jedoch um eine Zusatzleistung, die nicht unbedingt in den Tarifübersichten zu finden sind.
Die Preise für die Nutzung des
Auskunftsdienstes und die Preise für die Weiterverbindung sind doch kein Geheimnis. Darüber kann sich jeder Interessierte auch schon im voraus informieren genau wie die Preise für jede Sondernummer.
Die Frage ist dann vielleicht, ob die Auskunftsdienste verpflichtet sind (bzw. sein sollten) auf die Kosten hinzuweisen, oder ob es reicht wenn diese Preise veröffentlicht worden sind, genauso wie normale Tarife (z.B. im Internet).
Wer nicht sicher ist, ob eine Weitervermittlung mehr kostet als der weitervermittelte Anruf an sich, hat immer die Gelegenheit nachzufragen, und sollte diese Gelegenheit vielleicht auch nutzen.
Wer eine Dienstleistung oder ein Produkt bestellt, informiert sich auch normalerweise vorher über die Kosten. Ich denke es gibt hier also einen Unterschied zwischen das was Pflicht sein sollte, und einem besonderen Kunden-Service (wie z.B. die Tarifansage von 01051).
filmin