Es ist zwar richtig, dass das Urheberrecht nach 70 Jahren verfällt, aber in vielen Fällen gibt es einen Rechts- oder Erbnachfolger! Beim Kölner Dom dürfte es aber schwierig werden, diesen zu ermitteln. Notfalls der Bischof oder Gott persönlich :-)
Benutzer paeffgen schrieb:
Benutzer Dogmatix schrieb:
Dann müßte ja auch Google sein Satellite-View und Street-View einstellen, oder? Da sind ja Gebäude zu sehen; alle Besitzer/Architekten/Urheber müßten erst befragt werden!
Stimmt! Und Google _will_ Gewinn machen!
Noch eine Bemerkung zum Kölner Dom: Bei einem Baubeginn AD 1248 dürfte der Architekt schon mehr als 70 Jahre tot sein, das Kunst- bzw. Bauwerk somit aus der Schutzfrist sein. Bilder von
alten Gemäuern sollten daher unproblematisch sein.