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Hardware nur leihweise!


11.07.2015 15:43 - Gestartet von Wiewaldi
In den AGBs zur Hardware ist nur "eine Gebrauchsüberlassung für die Vertragsdauer" vorgesehen. Ansonsten wird überall sonst der Eimdruck erweckt, das Gerät gehe ins Eigentum des Kunden über.
Ist das jetzt ein Rückfall in dunkle Drillisch Zeiten?