Benutzer wurzelsepp schrieb:
wenn der Funkmessdienst den Powerlineadapter als Störquelle ausmacht, dann wird der Betrieb des Gerätes untersagt. Aber das dicke Ende kommt dann hinterher: Der Einsatz ist dann vom "Störer" und nicht von Devolo zu bezahlen. Wenn es noch so wie früher ist, dann wird nach Stunden abgerechnet. Zwei Beamte im VW-Bus mal x-Stunden. Dann kann u.U. der nächste Mallorcaurlaub eine Woche kürzer ausfallen.
Wenn die Geräte zugelassen verkauft werden und nicht genehmigungspflichtig sind?
Ich würde dazu gerne mal einen Richterspruch hören/lesen.
Die Geräte werden sogar von AVM verkauft. Und selbst da keine Warnung, meines Wissens.