Benutzer kalle schrieb:
Hallo,
die Konsequenz aus dieser Sache sollte sein, bei Abschluss eines neuen Vertrages bei sonst gleichen Vertragsbedingungen diejenigen Anbieter zu meiden, die sich eine solche Deaktvierungsgebühr überhaupt erdreisten zu berechnen.
Oder aber nach der Höhe der Deaktivierungsgebühr entscheiden.
Einige Gerichte haben nämlich nur die Höhe gerügt, nicht die Gebühr selbst.
Hierzu gehört auch, sicher nicht nur, die als seriös (ROFL) bekannte Mo**lCom. Auch hier wurde nach einigem hin und her die Deak-Gebühr immerhin erstattet; allerdings wohl nur, weil der Laden das Prozessrisiko scheut (naiv, wer hier an Kulanz glaubt).
Das Prozeßrisiko liegt wohl auf beiden Seiten, weil einige Gerichte
die Deaktivierungsgebühr durchgehen lassen. Sicher ist nur der Tod...
Grüße, Mic