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Woran kann man alte CT1 Telefone erkennnen ?


08.08.2001 13:43 - Gestartet von Polle
Hallo *.*,

ich besitze und benutze noch ein "Phillips Patsy-Set" welches schon 10 Jahre alt ist. Woran kann ich eigentlich erkennen um welche Norm es sich bei diesem Gerät handelt, denn in der Beschreibung noch auf dem Gerät ist ein Hinweis darauf zu finden.

Mfg Polle
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[1] peggy antwortet auf Polle
08.08.2001 13:51
Wenn es sich um ein nicht erlaubtes Gerät hanedelt, erkennst Du es daran, daß Dir möglicherweise ein Gebührenbescheid der RegTP ins Haus flattert, und Dir Ortungskosten für eine Störung aufbürdet.
Außerdem ist das Gerät nicht erlaubt, wenn die Polizei Deine Wohnung öffnet und das Teil beschlagnahmt.
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[1.1] westmat antwortet auf peggy
08.08.2001 15:11
Benutzer peggy schrieb:
Wenn es sich um ein nicht erlaubtes Gerät hanedelt, erkennst Du es daran, daß Dir möglicherweise ein Gebührenbescheid der RegTP ins Haus flattert, und Dir Ortungskosten für eine Störung aufbürdet.
Außerdem ist das Gerät nicht erlaubt, wenn die Polizei Deine Wohnung öffnet und das Teil beschlagnahmt.

Das sind ja sehr sinnvolle Bemerkungen, die dem Fragenden bestimmt irre weiter geholfen haben...!
Wenn es jemanden gibt, der zu dem Thema wirklich was zu sagen hat - würde mich auch interessieren. Kleine Anmerkung an die Redaktion: Gehört eigentlich schon in den Teltarif-Artikel selbst, oder?!?

Gruß,

Sven
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[1.1.1] handytick antwortet auf westmat
08.08.2001 15:58
Benutzer westmat schrieb:
Benutzer peggy schrieb:
Wenn es sich um ein nicht erlaubtes Gerät hanedelt, erkennst Du es daran, daß Dir möglicherweise ein Gebührenbescheid der RegTP ins Haus flattert, und Dir Ortungskosten für eine
Störung aufbürdet.
Außerdem ist das Gerät nicht erlaubt, wenn die Polizei Deine Wohnung öffnet und das Teil beschlagnahmt.

Das sind ja sehr sinnvolle Bemerkungen, die dem Fragenden bestimmt irre weiter geholfen haben...!
Wenn es jemanden gibt, der zu dem Thema wirklich was zu sagen hat - würde mich auch interessieren. Kleine Anmerkung an die Redaktion: Gehört eigentlich schon in den Teltarif-Artikel selbst, oder?!?

Gruß,

Sven

Schaut doch einmal unter das Telefon drunter... Da stehen normalerweise die Bezeichnungen...
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[1.1.1.1] Polle antwortet auf handytick
08.08.2001 16:14
Benutzer handytick schrieb:
Benutzer westmat schrieb:
Benutzer peggy schrieb:
Wenn es sich um ein nicht erlaubtes Gerät
hanedelt,
erkennst Du es daran, daß Dir möglicherweise ein
Gebührenbescheid
der RegTP ins Haus flattert, und Dir Ortungskosten
für
eine Störung aufbürdet.
Außerdem ist das Gerät nicht erlaubt, wenn die
Polizei
Deine Wohnung öffnet und das Teil beschlagnahmt.

Das sind ja sehr sinnvolle Bemerkungen, die dem Fragenden
bestimmt irre weiter geholfen haben...!
Wenn es jemanden gibt, der zu dem Thema wirklich was zu sagen hat - würde mich auch interessieren. Kleine Anmerkung an die
Redaktion: Gehört eigentlich schon in den
Teltarif-Artikel selbst, oder?!?

Schaut doch einmal unter das Telefon drunter... Da stehen normalerweise die Bezeichnungen...

Leider steht da nichts außer dem alten Bundespostprüfsiegel.

Gruß Polle
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[1.2] Polle antwortet auf peggy
08.08.2001 16:16
Benutzer peggy schrieb:
Wenn es sich um ein nicht erlaubtes Gerät hanedelt, erkennst Du es daran, daß Dir möglicherweise ein Gebührenbescheid der RegTP ins Haus flattert, und Dir Ortungskosten für eine Störung aufbürdet.
Außerdem ist das Gerät nicht erlaubt, wenn die Polizei Deine Wohnung öffnet und das Teil beschlagnahmt.

Der Hinweis ist zwar sehr witzig zumal ich noch genau gegenüber dem Polizeipräsidium und wenige Meter vom Telekom-Amt meiner Stadt wohne, hilft mir aber sonst nicht weiter.

Gruß Polle
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[1.3] koelli antwortet auf peggy
08.08.2001 17:02
Benutzer peggy schrieb:
Wenn es sich um ein nicht erlaubtes Gerät hanedelt, erkennst Du es daran, daß Dir möglicherweise ein Gebührenbescheid der RegTP ins Haus flattert, und Dir Ortungskosten für eine Störung aufbürdet.
Außerdem ist das Gerät nicht erlaubt, wenn die Polizei Deine Wohnung öffnet und das Teil beschlagnahmt.

Im Grunde ist es eine Frechheit, den Leuten mit einer saftigen Geldbuße zu drohen, wenn sie noch ein altes CT1-Telefon benutzen.
Mal erlich: Wie soll denn eine Oma, die so ein Teil irgendwann mal von Sohn/Tochter bekommen hat, wissen, dass es jetzt verboten ist, damit zu telefonieren?
Sollte also wirklich eine Störung auftreten, so sollte man den unwissenden Verursacher erst mal aufklären, statt ihm gleich eine Geldstrafe reinzuwürgen.

PS: Wenn einer damals in ein qualitativ gutes Gerät investiert hat, das bis heute noch läuft, dann wird er jetzt dadurch bestraft, dass er es wegschmeissen muss. Das ist ja nicht gerade die feine englische Art.
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[1.4] Frank5 antwortet auf peggy
09.08.2001 14:52
Benutzer peggy schrieb:
Wenn es sich um ein nicht erlaubtes Gerät hanedelt, erkennst Du es daran, daß Dir möglicherweise ein Gebührenbescheid der RegTP ins Haus flattert, und Dir Ortungskosten für eine Störung aufbürdet.
Außerdem ist das Gerät nicht erlaubt, wenn die Polizei Deine Wohnung öffnet und das Teil beschlagnahmt.

Geistiger Durchfall! Warum nicht gleich so: wenn es sich um ein nicht erlaubtes Gerät handelt, merkt man es daran, daß man plötzlich auf einem JVA-Hof seine Runden dreht und Erbsensuppe aus einer Blechschale ißt....

Frank
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[1.4.1] peggy antwortet auf Frank5
09.08.2001 16:08
Hallo Frank!

Weswegen hast Du so wenig Humor?

Viele Grüße

Peggy
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[1.4.1.1] wolfhart antwortet auf peggy
09.08.2001 16:10
Benutzer peggy schrieb:
Weswegen hast Du so wenig Humor?

Das ist der Grund, warum man nicht ernst gemeinte Aussagen in Postings mit einem Smiley, einem *g* oder <ironie>-Tag versehen sollte. Um Missverständnisse zu vermeiden!

Gruß
Wolfhart
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[1.4.1.1.1] peggy antwortet auf wolfhart
09.08.2001 17:04
Hallo Wolfhart!

Es scheint eine unangenehme Begleiterscheinung der Internetneuzeit zu sein, daß der normale Leser schon nicht mehr differenzieren kann zwischen offensichtlicher Ironie und Ernst. Traurig, aber wahr... Thomas Mann hat auch keine Smileys verwendet in seinen Büchern. Nun gut, daß Forum ist kein literarisches Werk, aber egal.
So sind halt die Zeiten. Man muß sagen: "Achtung, Witz!"

Mfg

Peggy
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[1.4.1.2] Frank5 antwortet auf peggy
09.08.2001 16:30
Man sollte erstmal versuchen, eine vernünftige Antwort auf die Frage zu finden. Damit die Frage auch geklärt ist. Gegen einen Scherz am Rande ist dann nichts mehr einzuwenden :)

Frank
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[2] albig antwortet auf Polle
08.08.2001 16:26
wirklich eine gute Frage.

Tele2 verkauft ja auch nagelneue CT1-Telefone (iHear). Das gleiche Modell gibt's massenhaft bei Conrad.

Stellt sich also die Frage, was nun alte und nicht so alte CT1-Telefone sind....????
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[2.1] CT1/CT1+ (RE: Woran kann man alte CT1 Telefone erkennnen ?)
tichy antwortet auf albig
08.08.2001 16:47
aus dem usenet:

CT1 arbeitet auf 914/959 MHz, CT1+ auf 885/930 MHz - d.h. CT1 stört sich mit
den GSM-Netzen, da diese den bisher gesperrten Bereich 914/959 bis 915/960
jetzt verwenden dürfen. Habe aber noch keinen GSM-Sender in diesem Bereich
angetroffen, vielleicht ja "Schonfrist". Wenn man mit so einem CT1 aber eine
GSM-Basisstation stört, kann man sicher mit Schadenersatzforderung (entfallene
Gesprächsgebühren) und einer Anzeige rechnen...

------------

Das wiederum halt ich für Blödsinn. Auch wenn Unwissenheit nicht
vor Strafe schont, kann man wohl kaum davon ausgehen, daß jemand
damit rechnet, daß ein mit einem BZT-Zeichen versehenenes Funktelefon
plötzlich nicht mehr verwendet werden kann.

Man wird den Betreiber wohl anpeilen (versuchen), und ihn dann freundlich
auf diesen Umstand hinweisen. Mit mehr dürfte man vor Gericht nun wirklich
nicht durchkommen.

------------

Den verkauften Telefonen mußte eine Kopie der allgemeinen
Funkgenehmigung beiliegen. In dieser Genehmigung steht klar drin:

CT1 befristet auf dem 31.12.1997

CT1+ (80 Kanaele) und DECT (!) befristet auf den 31.12.2002

Das RegTP hat eine Presseerklaerung zum Jahreswechsel herausgegeben
(http://www.regtp.de) worin die Merkmale dieser Telefone erlaeutert
werden und woran man sie erkennen kann.

Man muss mit einem Bußgeld rechnen (ca. 250 DM)...

Ich hab hier auch noch so ein Teil (STABO ST930 / Telekom Sinus 4)
herumstehen (es ist stillgelegt, hat aber bis zum 31.12.1997 bestens
funktioniert :-)
Falls jemand Interesse hat, siehe mein Posting mit de.markt.misc oder
fido.ger.flea :-)


------------

Habe von solchen Forderungen aus anderen Ländern gehört - probieren wird es
sicher auch der betroffene deutsche Betreiber, nur ob er vor Gericht damit
durchkommt, ist zweifelhaft! Außerdem steht bei den CT1-Geräten in der
Genehmigungsurkunde (ja, damals gabs sowas noch standardmäßig dazu!)
ausdrücklich das Ablaufdatum drin - wenn auch sehr klein gedruckt. Im
allgemeinen schützt Unwissenheit ja nicht vor Strafe, aber ich gebe Dir recht,
daß derm Verursacher außer Scherereien und vielleicht ein bissl typisch
deutscher "Behördenabklapperei" nicht allzu viel passieren wird.


------------

(http://groups.google.com/groups?hl=en&sa­fe=off&th=­101d589a4d­5e72d9,6&s­eekm=01bd5­d65%249cd3­1080%24022­8a8c0%40fl­orian.kier­spe.flummi.de#p)

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[2.1.1] Sleipnir antwortet auf tichy
08.08.2001 21:34
Benutzer tichy schrieb:
aus dem usenet:

CT1 arbeitet auf 914/959 MHz, CT1+ auf 885/930 MHz - d.h. CT1 stört sich mit den GSM-Netzen, da diese den bisher gesperrten Bereich 914/959 bis 915/960 jetzt verwenden dürfen. ...

Halli-Hallo!

Erstmal: Sehr gut recherchiert, tichy!

Also im Zweifelsfall (keine Anleitung oder Urkunde mehr greifbar) einen netten Funkamateur aus der Nachbarschaft fragen, ob er das Teil mal auf einen Messplatz legen (lassen) kann. Da keiner (und ein Funkamateur schon garnicht) gern einen Messwagen der RegTP in der Nachbarschaft fahren sieht, wird er sicher freundlich helfen... *eg*

Ciao/HaJo
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[2.2] koelli antwortet auf albig
08.08.2001 17:02
Benutzer albig schrieb:
wirklich eine gute Frage.

Tele2 verkauft ja auch nagelneue CT1-Telefone (iHear). Das gleiche Modell gibt's massenhaft bei Conrad.

Stellt sich also die Frage, was nun alte und nicht so alte CT1-Telefone sind....????

Normalerweise steht das in der Bedienungsanleitung. Beim iHear von Tele2 wird es beim ersten Aufladen sogar im Display angezeigt (ct1p). Also das iHear ist völlig legal, wie jedes CT1+ Gerät.
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[2.2.1] peggy antwortet auf koelli
08.08.2001 23:19
>Also das iHear ist völlig legal, wie jedes CT1+ Gerät.


Nicht mehr lange, bis auch diese Generation mit Bußgeldern und Schadenersatzklagen belegt wird!
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[2.2.1.1] koelli antwortet auf peggy
10.08.2001 11:02
Benutzer olli35 schrieb:
Dieses ihear ist wohl eher CT1 Standard. Also Frequenzbereich 855-930 MHz.

Wieso behauptest du einfach etwas, ohne es zu wissen? Ich habe ein iHear und ich weiß GANZ sicher, dass es ein CT1+ Gerät ist! Wenn du meinen Beitrag weiter unten gelesen hättest, wüsstest du, dass das Gerät die Meldung "ct1p" sogar anzeigt.
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[2.2.1.1.1] teleschmid antwortet auf koelli
16.08.2001 20:01
Ich zitiere mal die Pressemeldung der RegTP vom 26. Juli 1999:


'Nur Schnurlos-Telefone mit den Gerätestandards DECT (Digital Enhanced Cordless Telecommunications), CT2 oder CT1+ (Cordless telephone = Schnurlos-Telefon) dürfen nach Informationen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Deutschland uneingeschränkt betrieben werden.

Der Einsatz alter Schnurlos-Telefone nach dem CT1-Standard ist in Deutschland bereits seit dem 31.12.1997 nicht mehr erlaubt. Diese Geräte werden den heutigen Anforderungen nicht gerecht und sind zudem noch leicht abhörbar. Moderne DECT-Geräte hingegen bieten einen wesentlich besseren Abhörschutz und mehr Telefonkomfort für den Verbraucher.

Nicht erlaubte Geräte der Baureihe CT1 sind, so die Regulierungsbehörde, an der Gerätekennzeichnung relativ leicht erkennbar. Das Posthorn, ein Z und eine Zulassungsnummer, die mit U oder V endet, erleichtert die Identifizierung dieser Geräte. Auch Schnurlos-Telefone mit den Zulassungsnummern A 200025 X, A 200027 X, A 200465 W oder A 200519 W, sowie Geräte mit der Bezeichnung Sinus 01 oder Sinus 01 LX bis Sinus 05 oder Sinus 05 LX dürfen in Deutschland nicht mehr betrieben werden. Ein weiteres Erkennungsmerkmal für den Verbraucher sei das
relativ beachtliche Gewicht dieser Altgeräte.'
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Grüsse
TeleSchmid