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Hinweis: PPREISERHÖHUNGEN AUCH BEI DER MARKE KABEL BW!


07.12.2014 14:12 - Gestartet von Leiter Kundenverarsche³
Quelle: http://forum.kabelbw.de/viewtopic.php?f=4&t=24305&sid=2034e4e1d5ac737a5be721a35633bc38

Ich habe für meinen Vater ebenfalls vor dem 1. April 2013 einen "Clever Internet"-Vertrag mit 50 MBit/s Down- und 2,5 MBit/s Upload sowie Telefonie ohne Festnetzflatrate abgeschlossen. Und das Ganze für 19,90 € dauerhaft. Ein bis heute im Vergleich immernoch UNSCHLAGBARES Produkt. Werde ihn heute mal fragen, ob er schon Post von UMKBW mit ADÄQUATEN Upgradeangeboten bekommen bekommen hat. Jetzt geht bei vielen Kunden das große Zittern los...

Diese Unternehmung ist wirklich unglaublich. Was bilden sich diese Id*oten von UMKBW eigentlich ein? Und es ist schon eine ziemliche Frechheit, dass den Bestandskunden bei den Upgrade-Angeboten automatisch die neue Zwangs-/Schrotthardware von UMKBW mit angedreht wird, ebenso wie IPv6 via Dual Stack Lite. Außerdem kommt noch erschwerend hinzu, dass diese Upgradeangebote an die Kunden offenabar NIE den gebührenfreien Umstieg auf ein wirklich aktuelles Produkt, sondern irgendwelche unattraktiven Phantasietarife, die es eigentlich längst nicht mehr gibt, beinhalten. Das Ganze ist für mich mal wieder ein Fall für die Verbraucherzentrale. Diese seltsamen Upgradetarife sind ein klares Indiz für die widerrechtlichkeit der Preiserhöhungen. Was hier abgeht hat NICHTS mit gestiegenen Kosten zu tun, sondern ist wirklich reine WILLKÜR!!! Zumal ich gerne daran erinnere, dass erst vor kurzem die Kabelgrundgebühren erhöht wurden. Die KNB zocken ab wo's nur geht... REGULIERT DIESE SCHEIX BRANCHE ENDLICH.

Mitte 2015 fällt glücklicherweise endlich der Routerzwang, wenn alles gut geht. Dann gucken die Damen und Herren um Lutz Schüler aber dumm aus der Wäsche. Die sollten jetzt schon mal zu rödeln anfangen, damit sie ihre hässliche Zwangsrouter- und Provisionierungspraxis pünktlich bis Ablauf der Umsetzungsfrist umgestellt haben. Statt dessen drückt man Preiserhöhungen, neue Schrotthardware und DS Lite kurz vorher durch.

Ich hoffe sehr, dass Vodafone endlich in die Puschen kommt und spätestens im Laufe des nächsten Jahres Liberty Global schluckt. Dann haben wir einen europäischen und nationalen Kabelgiganten, den man wunderbar bis zum äußersten regulieren kann. Das Verfahren gegen die Fusion von Unity und KBW ist übrigens immernoch in der Schwebe. Nachreguliert wird also so oder so. Die drohende europäische und nationale Regulierung ist die einzige Beruhigungspille und der einzige Lichtblick, der einem UMKBW-Kunden derzeit bleibt. Traurig.

Jedem der nicht genügend Geduld und Sitzfleisch hat, ist ernsthaft anzuraten JETZT die Chance zur außerordentlichen Kündigung zu nutzen auf VDSL (mit oder ohne Vectoring) umzusteigen. Wenn die KNB dann in Grund- und Boden reguliert sind, kann man ja wieder zurückkehren. Als Neukunde mit Top-Konditionen.
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[1] garfield antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
07.12.2014 14:34
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Außerdem kommt noch erschwerend hinzu, dass diese Upgradeangebote an die Kunden offenabar NIE den gebührenfreien Umstieg auf ein wirklich aktuelles Produkt, sondern irgendwelche unattraktiven Phantasietarife, die es eigentlich längst nicht mehr gibt, beinhalten.

Ich gehöre nun wahrlich nicht zu den Firmenverstehern hier, aber das wäre wohl etwas zu viel verlangt. Aktuell gibt es bei Unitymedia laut Webseite bei meinem 2play nur noch die Geschwindigkeitsklassen 10, 120 und 200 MBit/s. Bei unverändert 25 Euro (auf Dauer) von 16 auf 120 MBit zu wechseln, würde mir zwar gefallen, aber dem Anbieter sicher nicht.


Das Ganze ist für mich mal wieder ein Fall für die Verbraucherzentrale. Diese seltsamen Upgradetarife sind ein klares Indiz für die widerrechtlichkeit der Preiserhöhungen.

Warum? Natürlich kann der Anbieter jederzeit seine Preise erhöhen, die für den konkreten Kunden erst nach Ablauf seiner Vertragslaufzeit wirksam werden, bzw. mit Sonderkündigungsrecht.


Zumal ich gerne daran erinnere, dass erst vor kurzem die Kabelgrundgebühren erhöht wurden.

Jetzt aber nichts durcheinander bringen. Kabelgrundgebühren sind keine Kosten von Unitymedia. Ich als Direktkunde von Unitymedia habe mit 2play keine Kabelgrundgebühren (zumal 2play gar kein Fernsehen über Kabel beinhaltet und auch ohne Kabelfernsehen buchbar ist).
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[1.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf garfield
09.12.2014 01:56
Benutzer garfield schrieb:
Ich gehöre nun wahrlich nicht zu den Firmenverstehern hier, aber das wäre wohl etwas zu viel verlangt.

Warum?

Aktuell gibt es bei Unitymedia laut Webseite bei meinem 2play nur noch die Geschwindigkeitsklassen 10, 120 und 200 MBit/s. Bei unverändert 25 Euro (auf Dauer) von 16 auf 120 MBit zu wechseln, würde mir zwar gefallen, aber dem Anbieter sicher nicht.

Davon war doch nie die Rede! Wo schrieb/forderte ich das? Bitte lies' dich nochmal in die Details ein. Es geht darum, dass nicht nochmal einmalige Abzockgebühren (Aktivierung etc...) von den Kunden genommen werden. Doch genau das tut UMKBW in diesem Fall. Bei einem Wechsel auf aktuelle Tarife sollen die Kunden hier nochmal doppelt und dreifach blechen und bekommen (natürlich!) keine Neukundenkonditionen. Das ist unredlich und obendrein unüblich (von den Neukundenkonditionen mal ab).

Warum?

Weil das klar indiziert, dass es nicht um eine Portfoliobereinigung oder um Kostendeckung geht, sondern einzig und allein Produktpolitisch um den "average revenue". Sie dir diese Phantasie und Alttarife doch mal an. Die sind allesamt galoppierend unattraktiv im Vergelich zu den aktuellenn Tarifen. Die Pauschale von 2,90 € ist ebenfalls ein starkes Indiz für die Widerrechtlichkeit des Preiserhöhungsverlangens.

Natürlich kann der Anbieter jederzeit seine Preise erhöhen, die für den konkreten Kunden erst nach Ablauf seiner Vertragslaufzeit wirksam werden, bzw. mit Sonderkündigungsrecht.

Aber NUR so. Ansonsten hast du Unrecht. Er kann es nämlich nicht schrankenlos jederzeit und schrankenlos. D. h. können kann er schon, nur ist das dann nicht durchsetzbar. Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten bei Preiserhöhungsverlangen. Entweder der Kunde stimmt zu und alles ist für den Provider in Butter, oder der Kunde widerspricht, dann muss der Anbieter kündigen (NICHT DER KUNDE). Und zwar zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin bezogen auf die Rest-MVLZ. Die "freiwillige", genoröse Einräumung der außerordentlichen Kündigung für den Kunden ist ein netter "Trick" von UMKBW um den einheitlichen Termin am 01.02. erreichen zu können.

Jetzt aber nichts durcheinander bringen. Kabelgrundgebühren sind keine Kosten von Unitymedia.

Aber sicher! Von wem und was denn sonst? Für DVB-C wurden die Kabelbverzweiger jedenfalls in letzter Zeit nicht aufgerüstet, das verinnahmte Geld aus der Kabelgrundgebühr ging alles 1:1 als Quersubventionierung zum Kabelinternetausbau. Darum wird ja auch die Kalkulation nicht offengelegt.

Ich als Direktkunde von Unitymedia habe mit 2play keine Kabelgrundgebühren (zumal 2play gar kein Fernsehen über Kabel beinhaltet und auch ohne Kabelfernsehen buchbar ist).

Ja und? Gerade du profitierst aber vom System der hohen Kabelgrundgebühren. Du pickst dir die Rosine Kabelinternet raus. Und läasst die anderen Kabelkunden mit analogem oder DVB-C-TV dafür blechen. Es gibt zahlreiche Kunden die in beiden Beriechen Kunden sind. Und die werden nun mit derselben Begründung inerhalb küzester Zeit abgezogen. Warte außerdem mal ab, wie lange es diese "unbundled" Anschlüsse beim UMKBW noch geben wird. Heute jubilierst du noch, morgen musst du für 18,90 € den "Digitaler Kabelanschluss" auch als Bestandskunde nachträglich dazubuchen, wenn du weiter Kabelinternet behalten willst. Du siehst doch aktuell wie der Saftladen mit seinen Bestandskunden umspringt... Die kennen keine Skrupel.
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[1.1.1] garfield antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
09.12.2014 22:12
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Davon war doch nie die Rede! Wo schrieb/forderte ich das? Bitte lies' dich nochmal in die Details ein. Es geht darum, dass nicht nochmal einmalige Abzockgebühren (Aktivierung etc...) von den Kunden genommen werden.

Du hast Dich aber an Unitymedia abgearbeitet. Und Du hast nichts von Aktivierungskosten geschrieben, sondern von Kabelgrundgebühren. Und die kommen nun mal nicht von Unitymedia.


Die Pauschale von 2,90 € ist ebenfalls ein starkes Indiz für die Widerrechtlichkeit des Preiserhöhungsverlangens.

Jetzt frag' ich mal: warum?


Jetzt aber nichts durcheinander bringen. Kabelgrundgebühren sind keine Kosten von Unitymedia.

Aber sicher! Von wem und was denn sonst?

Von den Betreibern nachgeordneter Netzebenen vielleicht?


Für DVB-C wurden die Kabelbverzweiger jedenfalls in letzter Zeit nicht aufgerüstet, das verinnahmte Geld aus der Kabelgrundgebühr ging alles 1:1 als Quersubventionierung zum Kabelinternetausbau. Darum wird ja auch die Kalkulation nicht offengelegt.

Und warum habe ich dann keine "Kabelgrundgebühren"? Hat die Unitymedia bei mir vergessen? Oder könnte es sein, dass die Betreiber nachfolgender Netzebenen "Kabelgrundgebühren" erheben? Das ist dann aber wieder nicht Unitymedia.


Ich als Direktkunde von Unitymedia habe mit 2play keine Kabelgrundgebühren (zumal 2play gar kein Fernsehen über Kabel beinhaltet und auch ohne Kabelfernsehen buchbar ist).

Ja und? Gerade du profitierst aber vom System der hohen Kabelgrundgebühren. Du pickst dir die Rosine Kabelinternet raus. Und läasst die anderen Kabelkunden mit analogem oder DVB-C-TV dafür blechen.

Also sonst geht's Dir noch gut, oder? Lies mal ganz langsam durch, was Du eben für einen Quark geschrieben hast.
Übrigens: Unitymedia erhebt immer noch keine "Kabelgrundgebühren". Selbst dann nicht, wenn ich Fernsehen dazubuche. Aber vielleicht findest DU sowas ja in den Preislisten. Mir ist es nicht gelungen. Aber bitte nicht irgendwas nach Deiner Definition in "Kabelgrundgebühren" umdeuten. Ich will "Kabelgrundgebühren" sehen.


Heute jubilierst du noch, morgen musst du für 18,90 € den "Digitaler Kabelanschluss" auch als Bestandskunde nachträglich dazubuchen, wenn du weiter Kabelinternet behalten willst.

Das ist dann immer noch keine "Kabelgrundgebühr", sondern der Preis für den Kabelanschluss mit TV-Versorgung digitaler Sender. Bei Internet (ob nun über Unitymedia oder bei diversen Anbietern übers Telefon) bezahlt auch keiner "Kabelgrundgebühren", sondern ebenfalls (Paket-)Preise (vielleicht heißt das bei der Telekom noch so, aber da bin ich schon lange weg). Und die kommen auch nicht irgendwo dazu, sondern sind der Preis für die jeweils gebuchten Leistungen.

Übrigens, sollte Unitymedia Internet nicht mehr ohne TV anbieten, suche ich mir einen anderen Anbieter - und wieder ohne "Kabelgrundgebühren". Darf ich das, oder picke ich mir dann wieder Rosinen raus und lass andere dafür blechen?