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WLAN-to-go aber nicht mit Fritz-Box!


02.12.2014 12:44 - Gestartet von seismologe
WLAN-to-go lässt sich nicht nutzen, wenn eine Fritz-Box als Router und Modem verwendet wird! Dazu ist ein Telekom-Router nötig, der auch ein zweites WLAN unterstützt, das von der Telekom eingerichtet wird. Kann dieses WLAN nicht eingerichtet werden (wenn z.B. ein alternativer Router genutzt wird), kann man WLAN-to-go mit der HotSpot-Flatrate nicht nutzen. In den Hochglanzprospekten steht das so leider nicht drin. Für mich ein klarer Minuspunkt, hätte ich es vorher gewusst, wäre mir die Enstcheidung für einen Telekomanschluss deutlich schwerer gefallen.
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[1] Hohes Niveau antwortet auf seismologe
02.12.2014 13:36
Benutzer seismologe schrieb:
WLAN-to-go lässt sich nicht nutzen, wenn eine Fritz-Box als Router und Modem verwendet wird! Dazu ist ein Telekom-Router nötig, der auch ein zweites WLAN unterstützt, das von der Telekom eingerichtet wird. Kann dieses WLAN nicht eingerichtet werden (wenn z.B. ein alternativer Router genutzt wird), kann man WLAN-to-go mit der HotSpot-Flatrate nicht nutzen. In den Hochglanzprospekten steht das so leider nicht drin. Für mich ein klarer Minuspunkt, hätte ich es vorher gewusst, wäre mir die Enstcheidung für einen Telekomanschluss deutlich schwerer gefallen.

Deswegen verkauft die Telekom auch den Speedport W724V.
Wenn Frau Frontzeck die Fritz! Box wegen der Oberfläche besser gefällt und deswegen extra eine kauft, im gleichen Artikel aber WLAN to Go als Vorteil anpreist.....
Auch der Rest des Artikels ist irgendwie "Gar Nichts"
Nunja.
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[2] marius1977 antwortet auf seismologe
02.12.2014 16:39
Benutzer thebuster schrieb:
Bei FON ist man in der Störerhaftung mit drinnen. "WLAN TO GO (HotSpot)
Schnelles Internet auch unterwegs. Kostenloser Zugang an allen Telekom HotSpots in Deutschland sowie an weltweit vielen Millionen Hotspots im Fon-Netzwerk!
Was bedeutet das?
Aktueller Status: Aus Werden Sie jetzt kostenlos Mitglied des größten Hotspot-Netzes der Welt!
Aktivieren Sie WLAN TO GO kostenfrei: zur Anmeldung [http://www.t-online.de/service/redir/speedport-hotspotfon_kc.h
tm]
"
zeigt mir mein Speedport W724V an.
Sobald ich das mache, störe ich nur die Nachbarn mit dem zweiten aufgespannten WLAN (wohne im vierten Stock, unten ist zwar ein Restaurant mit Freifläche, aber das geht nicht bis runter) und handle mir juristischen Ärger wegen der Störerhaftung (jemand anderes surft über meinen Internetzugang) ein.
Wo steht das betreffend der Störerhaftung? Dazu würde ich gerne eine entsprechende Quelle wissen aus der Du zitierst?!

Ich selbst habe WLAN to go aktiviert und sehe bei einem Loginversuch über mein zweites WLAN "Telekom_fon" lediglich eine öffentliche Loginseite wie an tausenden anderen Telekom-Hotspots auch...
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[2.1] marius1977 antwortet auf marius1977
02.12.2014 21:19
Benutzer thebuster schrieb:
runter) und handle mir juristischen Ärger wegen der Störerhaftung (jemand anderes surft über meinen Internetzugang) ein.
Wo steht das betreffend der Störerhaftung? Dazu würde ich gerne eine entsprechende Quelle wissen aus der Du zitierst?!

Das ist geltende Rechtsprechung. Mit FON teilst du deine Surf-IP-Adresse mit anderen Nutzern. Somit bist du der "erste Ansprechpartner", wenn "etwas passiert". Es "warst" ja "du".
Und du kannst nebenbei auch ausspioniert werden, genauso wie wenn du DYNDNS von deinem Anschluss oder deinem Router aus bedienst, deine IP-Adresse ist dem "Mitsurfenden" ja bekannt.

Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber Deine Aussage ist falsch! Das zweite öffentliche WLAN ist über einen VPN-Tunnel komplett vom eigenen Anschluss getrennt. Das wurde mir heute auch von der Telekom bestätigt.

Lies mal folgenden Artikel (Absatz ab WLAN to go):

http://www.pcwelt.de/ratgeber/Gaeste-WLAN__So_surfen_andere_im_eigenen_Netzwerk-WLAN_freigeben-8682959.html

Damit sieht die Sache so aus wie ich auch vermutet hatte und mir von der Telekom bestätigt wurde.

Alles andere wäre ja nicht im Sinne des Erfinders gewesen.
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[3] LtotheH antwortet auf seismologe
02.12.2014 17:14
Benutzer seismologe schrieb:
WLAN-to-go lässt sich nicht nutzen, wenn eine Fritz-Box als Router und Modem verwendet wird! Dazu ist ein Telekom-Router nötig, der auch ein zweites WLAN unterstützt, das von der Telekom eingerichtet wird. Kann dieses WLAN nicht eingerichtet werden (wenn z.B. ein alternativer Router genutzt wird), kann man WLAN-to-go mit der HotSpot-Flatrate nicht nutzen. In den Hochglanzprospekten steht das so leider nicht drin. Für mich ein klarer Minuspunkt, hätte ich es vorher gewusst, wäre mir die Enstcheidung für einen Telekomanschluss deutlich schwerer gefallen.

meines Wissens nach unterstützt die 7490 (wie auch das Schwestermodel 6490) homespots, kann natürlich sein das die Telekom wlan to go auf die 724er beschränkt, ist wohl aber eher ein technisches problem (2 wlan netzwerke) als ein vertraglich/tarifliches.