Benutzer thebuster schrieb:
runter) und handle mir juristischen Ärger wegen der Störerhaftung (jemand anderes surft über meinen Internetzugang) ein.
Wo steht das betreffend der Störerhaftung? Dazu würde ich gerne eine entsprechende Quelle wissen aus der Du zitierst?!
Das ist geltende Rechtsprechung. Mit FON teilst du deine Surf-IP-Adresse mit anderen Nutzern. Somit bist du der "erste Ansprechpartner", wenn "etwas passiert". Es "warst" ja "du".
Und du kannst nebenbei auch ausspioniert werden, genauso wie wenn du DYNDNS von deinem Anschluss oder deinem Router aus bedienst, deine IP-Adresse ist dem "Mitsurfenden" ja bekannt.
Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, aber Deine Aussage ist falsch! Das zweite öffentliche WLAN ist über einen VPN-Tunnel komplett vom eigenen Anschluss getrennt. Das wurde mir heute auch von der Telekom bestätigt.
Lies mal folgenden Artikel (Absatz ab WLAN to go):
http://www.pcwelt.de/
ratgeber/Gaeste-WLAN__So_surfen_andere_im_eigenen_Netzwerk-WLAN_freigeben-8682959.html
Damit sieht die Sache so aus wie ich auch vermutet hatte und mir von der Telekom bestätigt wurde.
Alles andere wäre ja nicht im Sinne des Erfinders gewesen.