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Meldung ist nicht ganz richtig


02.08.2001 10:25 - Gestartet von daneel
Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate nicht 24 Monate!!
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[1] volker schäfer antwortet auf daneel
02.08.2001 12:26
Benutzer daneel schrieb:
Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate nicht 24 Monate!!

Nicht im Genion Starter. Dort beträgt die Mindestlautzeit 24 Monate.
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[1.1] daneel antwortet auf volker schäfer
02.08.2001 16:15
Benutzer volker schäfer schrieb:

Nicht im Genion Starter. Dort beträgt die Mindestlautzeit 24 Monate.

Hi Volker,
begutachte doch mal den Viag Faxdienst Dokument 2003.
Auf Seite 3 steht:
"Sie zahlen in den ersten 12 Monaten keine Grundgebühr sondern nur den monatlichen Mindestgesprächsumsatz von 10,.- DM und erst danach eine monatliche Grundgebühr von DEM 9,95. Sie genießen dabei die volle Freiheit einer kurzen Mindestlaufzeit von nur 3 Monaten, die sich automatisch um jeweils 1 Monat verlängert. Sie erhalten eine SIM- Karte, mit der Sie Ihr Handy weiter nutzen können."
Ist doch eindeutig ;-)
Gruß
d

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[1.2] Mobilfunk-Experte antwortet auf volker schäfer
03.08.2001 11:45
Benutzer volker schäfer schrieb:
Benutzer daneel schrieb:
Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate nicht 24 Monate!!

Nicht im Genion Starter. Dort beträgt die Mindestlautzeit 24 Monate.

BISHER gab es Genion Starter nur mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Als zusätzliches Angebot gibt es neuerdings auch Genion Starter ohne subventioniertes Handy. Die Mindestlaufzeit beträgt dabei nur 3 Monate und man zahlt (maximal) 12 Monate lang keine Grundgebühr.
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[1.2.1] volker schäfer antwortet auf Mobilfunk-Experte
06.08.2001 11:33
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:

BISHER gab es Genion Starter nur mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten.

Richtig. Und die Neuregelung (ab 3 Monate Mindestlaufzeit etc.) tritt ab heute in Kraft :-)