Benutzer handymeister schrieb:
sorry, der § 14 Telekommunikationsschutzverordnung der Regulierungsbehörde regelt den EGN-Nachweis. Nur habe ich nicht zu Ende gelesen. Dort gehts leider nicht um SMS-EGN sondern nur um Sprachkommuniaktion.
Korrekt.
§16 TKV jedoch bezieht sich auf Rechnungen als solche.
In (1) heißt es dort: '[...] Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln [...]'.
Nach unverbindlicher Lesart der RegTP ist diese Aufschlüsselung der entstandenen Entgeltforderung nicht beschränkt auf die Überprüfung der RECHNERISCHEN RICHTIGKEIT der Entgelte, sondern umfaßt auch die Kontrolle über die ENTSTEHUNG der Kosten.
Zur Entstehung tragen aber auch die einzelnen SMS bei.
Die Art der Aufschlüsselung, also die aufzuliestenden Informationen, entspricht dem EVN nach §14 TKV.
(Weitere Informationen gibt es in einer Mitteilung und einem Amtsblatt der RegTP.)
Im übrigen finde ich auf meiner RECHNUNG neben dem 'Monatlichen Basispreis' nur noch den Punkt 'Verbindungen', dessen Summe aber auch alle SMS enthält. Witzig, oder?
VIAG selbst betrachtet SMS also als Verbindungen!
(Lesen hier Juristen mit? Wäre das ein Ansatzpunkt?)
ABER trotzdem bleibt das Problem - warum gehts bei E+ und einige Anbieter sagen es geht technisch nicht
Es ist definitiv technisch möglich. Schließlich können die doch nur mit diesen Daten die Rechnungen erstellen.
Kann man eigentlich bei der RegTP als normaler Kunde einen Antrag stellen, der die Anbieter zu diesem Nachweis verdonnert???
Wie Du Deinem Vertrag mit VIAG unter 'Schlichtungsverfahren' entnehmen kannst, kannst Du bei der RegTP ein Schlichtungsverfahren beantragen.
Nähere Infos:
http://www.regtp.de/service/start/fs_02.html
Aber auch die Mühlen dieser Behörde mahlen langsam! ;-)
Fühlt Euch gegrüßt!