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Verbindungsnachweis bei SMS


18.07.2001 19:16 - Gestartet von jopo
Hat man eigentlich ein recht darauf, mit der monatlichen Abrechnung auch einen detaillierten Verbindungsnachweis für seine SMS zu bekommen (Datum, Uhrzeit, Zielrufnummer)? D2 macht das jedenfalls nicht. Für TMN (Portugal) ist dies ein selbstverständlicher Service. Technisch machbar ist es also. Nun, die Mobilfunkbetreiber werden schon wissen, warum sie keinen Verbindungsnachweis ausstellen. So können schnell mal 'versehentlich' ein paar SMS zu viel abgerechnet werden. Merkt ja keiner. Wie kann man sich gegen den Nichtverbindungsnachweis wehren?
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[1] TomG antwortet auf jopo
18.07.2001 19:23
Benutzer jopo schrieb:
Hat man eigentlich ein recht darauf, mit der monatlichen Abrechnung auch einen detaillierten Verbindungsnachweis für seine SMS zu bekommen (Datum, Uhrzeit, Zielrufnummer)? D2 macht das jedenfalls nicht. Für TMN (Portugal) ist dies ein selbstverständlicher Service. Technisch machbar ist es also. Nun, die Mobilfunkbetreiber werden schon wissen, warum sie keinen Verbindungsnachweis ausstellen. So können schnell mal 'versehentlich' ein paar SMS zu viel abgerechnet werden. Merkt ja keiner. Wie kann man sich gegen den Nichtverbindungsnachweis wehren?

Wie man sich dagegen wehren kann weiß ich leider auch nicht.
Machbar ist es aber definitiv auch bei Viag!!!
Denn Loop-Kunden können sich via Loop.de ja auch ihre Verbindungen incl. SMS-Verbindungen (die letzten Stellen ausge-xxx-t) anzeigen lassen.
Sollte ja wohl dann auch kein Thema für Vertragskunden sein.
Denn diese Aufstellung der SMS wäre nämlich echt nicht verkehrt.

Tom
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[1.1] syntom antwortet auf TomG
18.07.2001 22:30
Oh wie gut, dass ich e-plus hab.

Jede einzelne SMS ist aufgelistet!!!

Service, der begeistert!
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[1.1.1] 6t9 antwortet auf syntom
19.07.2001 11:10
Die angesprochenen SMS-Probleme mit VI habe ich nicht, weder netzintern noch bei Fremdnetzen, weder bei ausgehenden noch bei eingehenden SMS.
Desweiteren bin ich sehr froh, dass Interkom keine SMS-Auflistung in der Rechnung vornimmt, dann würden sie ja vielleicht merken, dass sie schon seit Jahren nur ca. 1/4 der SMS überhaupt abrechnen...
Service, der überzeugt!

6t9


Benutzer syntom schrieb:
Oh wie gut, dass ich e-plus hab.
Jede einzelne SMS ist aufgelistet!!!
Service, der begeistert!
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[1.1.1.1] penetrator antwortet auf 6t9
19.07.2001 14:20
Bei www.12sms.de gibt es auch einen Einzelverbindungsnachweis für versandte SMS der Dienst Ist auch recht zuverlässig (98%)Außerdem gibt es pro verschickter SMS 2Pf.
Anmelden kann man sich direkt hier:
http://www.12sms.net/userrefer.asp?username=megawille
In der Statusübersicht von 12sms kann man sich jede einzelne SMS anzeigen lassen, komplett mit Uhrzeit und Datum.

Grüße


Benutzer 6t9 schrieb:
Die angesprochenen SMS-Probleme mit VI habe ich nicht, weder netzintern noch bei Fremdnetzen, weder bei ausgehenden noch bei eingehenden SMS.
Desweiteren bin ich sehr froh, dass Interkom keine SMS-Auflistung in der Rechnung vornimmt, dann würden sie ja vielleicht merken, dass sie schon seit Jahren nur ca. 1/4 der SMS überhaupt abrechnen...
Service, der überzeugt!

6t9


Benutzer syntom schrieb:
Oh wie gut, dass ich e-plus hab.
Jede einzelne SMS ist aufgelistet!!!
Service, der begeistert!
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[2] handymeister antwortet auf jopo
18.07.2001 22:28
Benutzer jopo schrieb:
Hat man eigentlich ein recht darauf, mit der monatlichen Abrechnung auch einen detaillierten Verbindungsnachweis für seine SMS zu bekommen (Datum, Uhrzeit, Zielrufnummer)? D2 macht das jedenfalls nicht. Für TMN (Portugal) ist dies ein selbstverständlicher Service. Technisch machbar ist es also. Nun, die Mobilfunkbetreiber werden schon wissen, warum sie keinen Verbindungsnachweis ausstellen. So können schnell mal 'versehentlich' ein paar SMS zu viel abgerechnet werden. Merkt ja keiner. Wie kann man sich gegen den Nichtverbindungsnachweis wehren?

ja du hast ein Recht auf einen SMS-Einzelgesprächsnachweis (EGN) . die Aussage der D2-Shopler, dass das nicht möglich sei ist total aus falsch. geh mal in einen e-Plus Shop, da ist es selbstverständlich alles vollständig ausgeschrieben, Datum , Uhrzeit, Länge UND ALLES AUCH FÜR SMS.

Gruß
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[2.1] Keks antwortet auf handymeister
18.07.2001 23:21
Benutzer handymeister schrieb:
ja du hast ein Recht auf einen SMS-Einzelgesprächsnachweis (EGN)

Wo steht das? (Bitte Quelle / Link o.ä. nennen!)

Selbst bei Internetverbindungen hat man anscheinend - leider - kein Recht darauf (weil keine Sprachverbindungen). Das gilt, soweit ich weiß, auch für andere Datenverbindungen, wozu SMS ja gehört.

Gruß, Keks.
blitztarif.de
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[2.1.1] handymeister antwortet auf Keks
18.07.2001 23:43
sorry, der § 14 Telekommunikation­sschutzverordnung der Regulierungsbehörde regelt den EGN-Nachweis. Nur habe ich nicht zu Ende gelesen. Dort gehts leider nicht um SMS-EGN sondern nur um Sprachkommuniaktion.

tschuldigung für die kurze Verwirrung

ABER trotzdem bleibt das Problem - warum gehts bei E+ und einige Anbieter sagen es geht technisch nicht

Kann man eigentlich bei der RegTP als normaler Kunde einen Antrag stellen, der die Anbieter zu diesem Nachweis verdonnert???

Gruß
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[2.1.1.1] AGB antwortet auf handymeister
20.07.2001 23:44
Benutzer handymeister schrieb:
sorry, der § 14 Telekommunikation­sschutzverordnung der Regulierungsbehörde regelt den EGN-Nachweis. Nur habe ich nicht zu Ende gelesen. Dort gehts leider nicht um SMS-EGN sondern nur um Sprachkommuniaktion.

Korrekt.
§16 TKV jedoch bezieht sich auf Rechnungen als solche.
In (1) heißt es dort: '[...] Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte, so ist das Verbindungsaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen Verbindungsdaten aufzuschlüsseln [...]'.
Nach unverbindlicher Lesart der RegTP ist diese Aufschlüsselung der entstandenen Entgeltforderung nicht beschränkt auf die Überprüfung der RECHNERISCHEN RICHTIGKEIT der Entgelte, sondern umfaßt auch die Kontrolle über die ENTSTEHUNG der Kosten.
Zur Entstehung tragen aber auch die einzelnen SMS bei.
Die Art der Aufschlüsselung, also die aufzuliestenden Informationen, entspricht dem EVN nach §14 TKV.
(Weitere Informationen gibt es in einer Mitteilung und einem Amtsblatt der RegTP.)

Im übrigen finde ich auf meiner RECHNUNG neben dem 'Monatlichen Basispreis' nur noch den Punkt 'Verbindungen', dessen Summe aber auch alle SMS enthält. Witzig, oder?
VIAG selbst betrachtet SMS also als Verbindungen!
(Lesen hier Juristen mit? Wäre das ein Ansatzpunkt?)

ABER trotzdem bleibt das Problem - warum gehts bei E+ und einige Anbieter sagen es geht technisch nicht

Es ist definitiv technisch möglich. Schließlich können die doch nur mit diesen Daten die Rechnungen erstellen.

Kann man eigentlich bei der RegTP als normaler Kunde einen Antrag stellen, der die Anbieter zu diesem Nachweis verdonnert???

Wie Du Deinem Vertrag mit VIAG unter 'Schlichtungsverfahren' entnehmen kannst, kannst Du bei der RegTP ein Schlichtungsverfahren beantragen.
Nähere Infos:
http://www.regtp.de/service/start/fs_02.html

Aber auch die Mühlen dieser Behörde mahlen langsam! ;-)

Fühlt Euch gegrüßt!
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[2.1.2] Recht auf Verbindungsnachweis bei SMS
federico antwortet auf Keks
19.07.2001 15:34
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer handymeister schrieb:
du hast ein Recht auf einen SMS-Einzelgesprächsnachweis

Wo steht das? (Bitte Quelle / Link o.ä. nennen!)

Hallo Keks,
hier:

http://www.regtp.de/gesetze/start/fs_04.html
"§16 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (Nachweis der Entgeltforderungen)
(1) Erhebt der Kunde bei Telekommunikation­sdienstleistungen für die Öffentlichkeit, die auf den für die SPRACHkommunikation für die Öffentlichkeit vorgesehenen Telekommunikationsnetzen erbracht werden, Einwendungen gegen die Höhe der ihm in Rechnung gestellten VERBINDUNGSentgelte, so ist das VERBINDUNGSaufkommen unter Wahrung des Schutzes der Mitbenutzer auch ohne Auftrag zur Erteilung eines Einzelentgeltnachweises nach den einzelnen VERBINDUNGSdaten aufzuschlüsseln und eine technische Prüfung durchzuführen, deren Dokumentation dem Kunden auf Verlangen vorzulegen ist."

Meiner Ansicht nach ist eine SMS zumindest eine Verbindung zwischen Absender und SMS-Zentrale, gehört also in den EVN. Und zwar mitsamt der Rufnummer, an die der Versand(auftrag) ausgeführt wurde. Die Rufnummer gehört zu den Verbindungsdaten der SMS, und nicht zum Inhalt der Kurzmitteilung. Das Entgelt für den SMS-Versand kann meiner Meinung nach erst mit dem (Weiter-)Versand durch das SMS-Center fällig werden, und nicht bereits mit dem Versand AN die SMS-Zentrale.

http://groups.yahoo.com/group/viagservice/message/11515
Stellungnahme von VIAG v. 18.6.2001:
zur Beantwortung Ihrer Frage bzgl. Einzelverbindungsnachweise
für SMS-Kurznachrichten:

Bei den rückwirkenden Einzelgesprächsnachweisen sind keine SMS-Nachrichten enthalten. Wir sind gemäß der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung verpflichtet, eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung auf Verlangen zu erstellen. Der SMS-Dienst stellt aber keine Verbindung im Sinne der TKV (§16) dar. 'Verbindung' setzt als Begriff voraus, dass Sender und Empfänger am Kommunikationsvorgang gleichzeitig beteiligt sind. Daher sind wir nicht verpflichtet einen Einzelnachweis für Kurznachrichten zu erstellen. Um unsere Forderungen jedoch nachweisen zu können, stellen wir - aus Kulanz und einmalig ohne weiteren Rechtsanspruch - einen
Einzelnachweis der Kurznachrichten zur Verfügung.

Freundliche Grüße

MSD, Customer Service Nürnberg
Teamleiter Correspondence
VIAG Interkom GmbH&Co
Südwestpark 38
90449 Nürnberg

https://www.teltarif.de/arch/2001/kw16/...
Paderborner Urteil: Auszubildende muss SMS-Rechnung über 2 800 Mark nicht zahlen [Ohne Einzelverb.-Nachweis!]

Grüße,
f.


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[2.1.2.1] Keks antwortet auf federico
19.07.2001 19:47
Benutzer federico schrieb:
Hallo Keks, hier:

http://www.regtp.de/gesetze/start/fs_04.html

Danke!

Meiner Ansicht nach ist eine SMS zumindest eine Verbindung zwischen Absender und SMS-Zentrale, gehört also in den EVN.

Hmmm... da ist was dran. Dem könnte ich mich anschließen. Ob aber auch die Gerichte bzw. die RegTP?

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de
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[2.1.2.1.1] carmina antwortet auf Keks
22.07.2001 09:45
schau mal in das posting vor deinem, dort ist der link zu einem urteil aufgeführt - inhalt:
vater muss für sms seiner tochter nicht zahlen, weil nur die nummer der mitteilungszentrale im evn angegeben war und nicht die zielrufnummer.
ist groß durch die presse gegangen, zumindest bei uns (osnabrück)
gruss, carmina
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[2.1.2.1.1.1] Keks antwortet auf carmina
22.07.2001 12:07
Benutzer carmina schrieb:
vater muss für sms seiner tochter nicht zahlen, weil nur die nummer der mitteilungszentrale im evn angegeben war und nicht die zielrufnummer.

Ja, soweit ich inzwischen erfahren habe, muss der Betreiber bei Einspruch(!) gegen die Rechnung einen EVN vorlegen - auch für SMS. Das heißt aber nicht, dass er das auch im Regelfall tun muss.

Ob du nun bei jeder Rechnung Einspruch erhebst, das steht auf einem anderen Blatt.

Liebe Grüße, Keks.
blitztarif.de