Freispruch

Im Zweifel für den Beschuldigten: Mobilfunkbetreiber muss Einzelverbindungsnachweis für SMS vorlegen

Paderborner Urteil: Auszubildende muss SMS-Rechnung über 2 800 Mark nicht zahlen
Von Hayo Lücke

Wie die "Neue Westfälische" auf ihrem Internetportal berichtet, fand vor dem Paderborner Landgericht ein langwieriger Prozess um falsche Mobilfunkrechnungen eines Mobilfunkbetreibers nun ein Ende. Das Mobilfunkunternehmen verlangte über 2 800 Mark für SMS-Nachrichten von einer jungen Auszubildenden, die von dieser nie verschickt wurden.

Das Gericht enschied in der Berufungsverhandlung, dass das Geld, welches der Kundin von August bis November 1998 für die angeblich verschickten SMS in Rechnung gestellt wurde, von der jungen Frau nicht gezahlt werden muss.

Die Anwälte des Unternehmens behaupteten zwar, dass die Beschuldigte innerhalb der vier Monate stundenlang, teilweise sogar im Minutentakt und zu jeder Tages-und Nachtzeit Kurznachrichten verschickt habe, konnten dem jedoch keinen Einzelverbindungsnachweis für die verschickten Kurznachrichten vorlegen. Genau diesen Nachweis über erbrachte Leistungen müsse das Unternehmen aber bei Bedarf vorlegen können, urteilte das Gericht.