Benutzer DerWatz schrieb:
... sonst wüste er, dass es erstens keine 24 Monate sind sondern nur 18.
Und die Gewährleistung nichts gutes für den Kunden bedeutet, da er sich mit der Beweislastumkehr herumschlagen kann. Das einzige was wirklich zählt ist die uneingeschränkte Garantie der Hersteller.
Oder die gesetzliche der ersten 6 Monate nach dem Kauf. Meinen Gruß an den Praktikanten ...
Selten so viel Dummheit gelesen. Das denken ist eine Sache, aber solche Falschbehauptungen auch noch zu schreiben ist eine andere.
Selbstverständlich haben wir in Deutschland 24 Monate Gewährleistung. Ändert auch die Beweislastumkehr nichts dran.