Thread
Menü

Sonderkündigung?


10.07.2001 12:25 - Gestartet von Alexander76
Also den Brief habe ich noch nicht bekommen. Hört sich aber stark nach Sonderkündigungsrecht an.

Hat schon jemand Erfahrungen damit (bei Mobilcom)???


Alex
Menü
[1] tonne antwortet auf Alexander76
10.07.2001 13:46
Das letzte mal das ich bei Mo...com wegen Sonderkündigung nachgefragt habe sagten die mir das das Gesetz für Sie nicht gelte.

Begründung: "Das Gesetz gilt nur für die Telekom, denn es heißt ja Regulierungsbehörde für TELEKOMmunikation und Post. Also gilt das auch nur für Telekom und Post. Auf meine Frage ob die Mo...com nicht ein Ableger der Telekom sei weil sie ja TELEKOMmunikation­sdienstleistungen anbiete reagierten die ziemlich sauer fragen ob ich sie ver..... wolle. Das Gestez erkennt Mo...com nicht an und damit basta, "AUFGELEGT". Beim 2 Anruf ähnliches mit Hinweis auf die gute Rechtsabteilung und das ich nur allein bin.

Bin mal gespannt, wenn die tatsächlich anheben mit was für Ausreden die diesmal kommen, von wegen wie D1 im Januar: Sie müssen schon beweisen das Sie Mehrkosten haben um die Sonderkündigung ausüben zu können, wir sind die Telekom und haben gute Anwälte!"

Was sagt uns das, vieles mit com in der Endung, beginnt scheinbar mit Mogel, auch wenn das da nicht steht. Das ist jedoch nur meine subjektive Meinung und soll NICHT beleidigend oder herablassend sein.

cu.




Benutzer Alexander76 schrieb:
Also den Brief habe ich noch nicht bekommen. Hört sich aber stark nach Sonderkündigungsrecht an.

Hat schon jemand Erfahrungen damit (bei Mobilcom)???


Alex
Menü
[1.1] rtpj antwortet auf tonne
10.07.2001 13:56
Benutzer tonne schrieb:
Das letzte mal das ich bei Mo...com wegen Sonderkündigung nachgefragt habe sagten die mir das das Gesetz für Sie nicht gelte.

Die Mo*com - Gruppe arbeitet gerne mit dem Satz "Wir haben (hierzu) eine andere Rechtsauffassung".

Begründung: "Das Gesetz gilt nur für die Telekom, denn es heißt ja Regulierungsbehörde für TELEKOMmunikation und Post. Also gilt das auch nur für Telekom und Post. Auf meine Frage

Man hat Dich ver-arscht. Schlicht und ergreifend.

ob die Mo...com nicht ein Ableger der Telekom sei weil sie ja TELEKOMmunikation­sdienstleistungen anbiete reagierten die ziemlich sauer fragen ob ich sie ver..... wolle. Das Gestez erkennt Mo...com nicht an und damit basta, "AUFGELEGT". Beim 2 Anruf ähnliches mit Hinweis auf die gute Rechtsabteilung und das ich nur allein bin.

Witziger Laden. Ich glaube, da schließe ich einen Vertrag ab ;->

Bin mal gespannt, wenn die tatsächlich anheben mit was für Ausreden die diesmal kommen, von wegen wie D1 im Januar: Sie müssen schon beweisen das Sie Mehrkosten haben um die Sonderkündigung ausüben zu können, wir sind die Telekom und haben gute Anwälte!"

Ich dachte, "sie" sind eben nicht die Telekom ;-)

Preiserhöhung=Sond­erkündigungsrecht. Ausnahme: "Durchgereichte" Entgelte (hier streitet man sich - wobei Mo*com verklagt einen auch schon einmal wegen 50,00 DM).
Menü
[1.1.1] tonne antwortet auf rtpj
10.07.2001 14:11
Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Das letzte mal das ich bei Mo...com wegen Sonderkündigung nachgefragt habe sagten die mir das das Gesetz für Sie nicht
gelte.

Die Mo*com - Gruppe arbeitet gerne mit dem Satz "Wir haben (hierzu) eine andere Rechtsauffassung".

Begründung: "Das Gesetz gilt nur für die Telekom, denn es heißt ja Regulierungsbehörde für TELEKOMmunikation und Post.
Also gilt das auch nur für Telekom und Post. Auf meine Frage

Man hat Dich ver-arscht. Schlicht und ergreifend.
Das war mir klar, wie gut das nichtt ich sondern ein Kollege den Vertrag abgschlossen hat. Die kommen aber zu mir wenn Probleme auftauchen und wir haben die Kündigung ja auch durchbekommen. Interessant ist aber immer wieder die Argumentation, sowohl bei Mo...com als auch bei allen anderen.

ob die Mo...com nicht ein Ableger der Telekom sei weil sie ja TELEKOMmunikation­sdienstleistungen anbiete reagierten die ziemlich sauer fragen ob ich sie ver..... wolle. Das
Gestez erkennt Mo...com nicht an und damit basta, "AUFGELEGT".
Beim 2 Anruf ähnliches mit Hinweis auf die gute Rechtsabteilung und
das ich nur allein bin.

Witziger Laden. Ich glaube, da schließe ich einen Vertrag ab ;->

Bin mal gespannt, wenn die tatsächlich anheben mit was für
Ausreden die diesmal kommen, von wegen wie D1 im Januar:
Sie müssen schon beweisen das Sie Mehrkosten haben um die Sonderkündigung ausüben zu können, wir sind die Telekom und haben gute Anwälte!"

Ich dachte, "sie" sind eben nicht die Telekom ;-)

Preiserhöhung=Sond­erkündigungsrecht. Ausnahme: "Durchgereichte" Entgelte (hier streitet man sich - wobei Mo*com verklagt einen auch schon einmal wegen 50,00 DM).

Laut Gesetz gilt das meines erachtens für jede Preiserhöhung, TOGAL OB DURCHGEREICHT ODER NICHT:
Menü
[1.1.1.1] Quehl antwortet auf tonne
10.07.2001 14:30
Benutzer tonne schrieb:
Benutzer rtpj schrieb:
Benutzer tonne schrieb:
Das letzte mal das ich bei Mo...com wegen Sonderkündigung nachgefragt habe sagten die mir das das Gesetz für
Sie
nicht gelte.

Die Mo*com - Gruppe arbeitet gerne mit dem Satz "Wir haben
(hierzu) eine andere Rechtsauffassung".

Begründung: "Das Gesetz gilt nur für die Telekom,
denn
es heißt ja Regulierungsbehörde für TELEKOMmunikation
und
Post.
Also gilt das auch nur für Telekom und Post. Auf
meine
Frage

Man hat Dich ver-arscht. Schlicht und ergreifend.
Das war mir klar, wie gut das nichtt ich sondern ein Kollege den Vertrag abgschlossen hat. Die kommen aber zu mir wenn Probleme auftauchen und wir haben die Kündigung ja auch durchbekommen. Interessant ist aber immer wieder die Argumentation, sowohl bei Mo...com als auch bei allen anderen.

ob die Mo...com nicht ein Ableger der Telekom sei
weil
sie ja TELEKOMmunikation­sdienstleistungen anbiete
reagierten
die ziemlich sauer fragen ob ich sie ver..... wolle.
Das
Gestez erkennt Mo...com nicht an und damit basta,
"AUFGELEGT".
Beim 2 Anruf ähnliches mit Hinweis auf die gute
Rechtsabteilung
und das ich nur allein bin.

Witziger Laden. Ich glaube, da schließe ich einen Vertrag ab
;->

Bin mal gespannt, wenn die tatsächlich anheben mit
was
für Ausreden die diesmal kommen, von wegen wie D1 im
Januar:
Sie müssen schon beweisen das Sie Mehrkosten haben um
die
Sonderkündigung ausüben zu können, wir sind die
Telekom
und haben gute Anwälte!"

Ich dachte, "sie" sind eben nicht die Telekom ;-)

Preiserhöhung=Sond­erkündigungsrecht. Ausnahme: "Durchgereichte" Entgelte (hier streitet man sich - wobei Mo*com verklagt einen auch schon einmal wegen 50,00 DM).

Laut Gesetz gilt das meines erachtens für jede Preiserhöhung, TOGAL OB DURCHGEREICHT ODER NICHT:

nach meiner Meinung gilt das auch für jede Preiserhöhung. Nach meiner Meinung ist aber eine Preiserhöhung erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit möglich. Wozu gibt es denn eine Vertragslaufzeit? Nur um den Kunden zu benachteiligen? Dann würde diese Klausel ungültig sein. Wenn die Wohnungsmiete erhöht wird, dann geht das auch erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Wenn das so wäre, wie die Fa. es sich vorstellt, dann könnte Sie einen Vertrag machen mit 0,- DM Grundgebühr und einen Monat später könnte sie die Grundgebühr auf 100,- DM/ Monat erhöhen und der Kunde müßte zahlen. Ich glaube, die Verbraucherschützer haben auch gute Anwälte.
Mich hat diese seltsame Fa. mal mit kostenlosen ErstMinuten beim Telefon hereingelegt. Per Email und per Telefon ist diese Fa. damals nicht zu erreichen gewesen. Da kann ich die Telekom gut verstehen, daß sie sich nicht mit solchen windigen Firmen bei Beschwerden herumärgern will.

mfg
Menü
[1.1.1.2] TechGuru antwortet auf tonne
10.07.2001 16:38
Benutzer tonne schrieb:

Laut Gesetz gilt das meines erachtens für jede Preiserhöhung, TOGAL OB DURCHGEREICHT ODER NICHT:

Nein, gilt es nicht per se. Man kann das Sonderkündigungsrecht zwar nicht generell in den AGB ausschließen aber - ich weiß es spontan nur von D2 - steht dort zu den "durchgereichten" Gebühren eine meiner Ansicht nach wirksame Klausel. So muß ja etwa D2 Gebühren an Viag abdrücken, daß die ein D2-Gespräch in ihr Netz durchleiten. Auch wenn es mehr oder weniger in deren eigenem Interesse ist, weil wer ist schon bei einem Netz, wo keine Gespräche ankommen... Wie dem auch sei: Sollte z.B. Viag auf die putzige Idee kommen, daß sie jetzt irgendwie mehr Kosten hätten und die Interconnectiongebühren steigen, könnte da D2 wenig machen und ja auch primär "nichts dafür". Die Preissteigerung dürften sie dann legal an den Kunden "durchreichen", ohne daß dies ein Sonderkündigungsrecht begründen würde.
Menü
[1.1.1.2.1] Thomas S aus D antwortet auf TechGuru
11.07.2001 08:13
Benutzer TechGuru schrieb:
Benutzer tonne schrieb:

Laut Gesetz gilt das meines erachtens für jede Preiserhöhung, TOGAL OB DURCHGEREICHT ODER NICHT:

Nein, gilt es nicht per se. Man kann das Sonderkündigungsrecht zwar nicht generell in den AGB ausschließen aber - ich weiß es spontan nur von D2 - steht dort zu den "durchgereichten" Gebühren eine meiner Ansicht nach wirksame Klausel. So muß ja etwa D2 Gebühren an Viag abdrücken, daß die ein D2-Gespräch in ihr Netz durchleiten. Auch wenn es mehr oder weniger in deren eigenem Interesse ist, weil wer ist schon bei einem Netz, wo keine Gespräche ankommen... Wie dem auch sei: Sollte z.B. Viag auf die putzige Idee kommen, daß sie jetzt irgendwie mehr Kosten hätten und die Interconnectiongebühren steigen, könnte da D2 wenig machen und ja auch primär "nichts dafür". Die Preissteigerung dürften sie dann legal an den Kunden "durchreichen", ohne daß dies ein Sonderkündigungsrecht begründen würde.

Hallo,

dieser Argumentation kann ich nicht viel abgewinnen. Wenn ich einen Vertrag über 24 Monate mache, muß ich mich daran halten. Egal ob ein Vorlieferant die Preise erhöht oder nicht. Das ist das (Unternehmer-)Risiko des jeweiligen Anbieters - in Deinem Beispiel D2. Es steht den Anbietern untereinander doch frei deren Verträge auf 24 Monate zu fixen.

Du meinst, was in AGBs steht ist immer richtig?! Sorry, -nimm´s bitte nicht persönlich- aber das ist etwas naiv. Nicht alles was in den AGB steht ist rechtens bzw. würde vor dt. Gerichten tatsächlich stand halten. Das gilt im großen und ganzen für die ganze Branche.
Menü
[1.1.1.2.1.1] TechGuru antwortet auf Thomas S aus D
11.07.2001 12:01
Benutzer Thomas S aus D schrieb:
Hallo,

dieser Argumentation kann ich nicht viel abgewinnen. Wenn ich einen Vertrag über 24 Monate mache, muß ich mich daran halten. Egal ob ein Vorlieferant die Preise erhöht oder nicht. Das ist das (Unternehmer-)Risiko des jeweiligen Anbieters - in Deinem Beispiel D2. Es steht den Anbietern untereinander doch frei deren Verträge auf 24 Monate zu fixen.

Du meinst, was in AGBs steht ist immer richtig?! Sorry, -nimm´s bitte nicht persönlich- aber das ist etwas naiv. Nicht alles was in den AGB steht ist rechtens bzw. würde vor dt. Gerichten tatsächlich stand halten. Das gilt im großen und ganzen für die ganze Branche.

Ähäm, naja, ich bin zwar kein Volljurist, hatte aber in meinem Studium u.a. auch Wirtschafts- und Vertragsrecht. Von daher maße ich mir schon an, diesbezüglich Einschätzungen vorzunehmen und bin nicht ganz so naiv wie Du meinst. Ich schrieb ja, "eine meiner Ansicht nach wirksame Klausel". Meiner persönlichen Rechtsauffassung nach hat diese Klausel Bestand, auch wenn natürlich nicht generell alle Klauseln in AGB wirksam sind. Dazu gibt's ja auch schöne Ausführungen im AGBG. Bei Abschluß eines Mobilfunkvertrages wird gemeinhin explizit auf die AGB hingewiesen, eine prinzipielle Einbindung in das Vertragsverhältnis dürfte also im Allgemeinen gegeben sein. Die Klausel ist zudem marktüblich und - meiner Auffassung nach - auch für den Kunden nicht so überraschend, daß es ihn über Gebühr benachteiligen würde. Schon vom gesunden Menschenverstand und dem Alltagsleben her ist mit sowas zu rechnen. Steigen die Abwassergebühren, steigen auch die Nebenkosten. Ein Vermieter wird sicherlich nicht "dem Vertrage nach" diese Gebühren fix lassen. Vergleich hinkt ein wenig, das Prinzip ist aber das gleiche. Außerdem ist es technisch gar nicht zu realisieren. Die Netzbetreiber können die Verträge mit den anderen zwar auf einen bestimmten Zeitraum (z.B. 24 Monate) festmachen, ob es dann aber immer mit den Vertragsabschlüssen der Endkunden deckungsgleich sein kann, ist fraglich. Desweiteren gibt's auch im Umkehrfalle manchmal Kulanzregelungen. Wenn man einen 24-Monats-Vertrag abschließt, muß man vertraglich auch 24 Monate blechen. Habe aber schon von Fällen gehört, wo die Leute vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis entlassen wurden, etwa bei Insolvenz.

Aber bei der Mo*com-Erhöhung handelt es sich ja nicht um "durchgereichte" Gebühren, war halt nur der Vollständigkeit halber gedacht...
Menü
[1.1.1.2.1.1.1] Thomas S aus D antwortet auf TechGuru
11.07.2001 17:22
Benutzer TechGuru schrieb:

Ähäm, naja, ich bin zwar kein Volljurist, hatte aber in meinem Studium u.a. auch Wirtschafts- und Vertragsrecht. Von daher maße ich mir schon an, diesbezüglich Einschätzungen vorzunehmen und bin nicht ganz so naiv wie Du meinst. Ich schrieb ja, "eine meiner Ansicht nach wirksame Klausel". Meiner persönlichen Rechtsauffassung nach hat diese Klausel Bestand, auch wenn natürlich nicht generell alle Klauseln in AGB wirksam sind. Dazu gibt's ja auch schöne Ausführungen im AGBG. Bei Abschluß eines Mobilfunkvertrages wird gemeinhin explizit auf die AGB hingewiesen, eine prinzipielle Einbindung in das Vertragsverhältnis dürfte also im Allgemeinen gegeben sein. Die Klausel ist zudem marktüblich und - meiner Auffassung nach - auch für den Kunden nicht so überraschend, daß es ihn über Gebühr benachteiligen würde. Schon vom gesunden Menschenverstand und dem Alltagsleben her ist mit sowas zu rechnen. Steigen die Abwassergebühren, steigen auch die Nebenkosten. Ein Vermieter wird sicherlich nicht "dem Vertrage nach" diese Gebühren fix lassen. Vergleich hinkt ein wenig, das Prinzip ist aber das gleiche. Außerdem ist es technisch gar nicht zu realisieren. Die Netzbetreiber können die Verträge mit den anderen zwar auf einen bestimmten Zeitraum (z.B. 24 Monate) festmachen, ob es dann aber immer mit den Vertragsabschlüssen der Endkunden deckungsgleich sein kann, ist fraglich. Desweiteren gibt's auch im Umkehrfalle manchmal Kulanzregelungen. Wenn man einen 24-Monats-Vertrag abschließt, muß man vertraglich auch 24 Monate blechen. Habe aber schon von Fällen gehört, wo die Leute vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis entlassen wurden, etwa bei Insolvenz.

Aber bei der Mo*com-Erhöhung handelt es sich ja nicht um "durchgereichte" Gebühren, war halt nur der Vollständigkeit halber gedacht...

Hallo TechGuru,

ich bin auch kein Volljurist, aber erstens selbständig und zweitens in der Telekommunikation tätig. Natürlich Du hast Recht, AGB sind Bestandteil des Vertrags und und gelten grundsätzlich. Aber ich gebe zu bedenken, dass

1.) die Telekommunikation zu den Bereichen gehört die einen besonderen Verbraucherschutz (TKV) genießen. In diesen Bereichen wird überproportional oft zugunsten der/des Verbrauchers entschieden. Ich denke die TKV ist im Zweifelsfall höher zu bewerten als die AGB des Anbieters.
2.) unter "durchgereichte Kosten" m.E. Roaminggebühren zu verstehen sind. (müßte ich nochmal genau recherchieren). Würde man Verbindungen zu anderen Mobilnetzen zu "durchgereichte Kosten" zählen, müßte es für jeder Art -außer netzinterne- Verbindungen gelten. Denn auch für Verbindungen ins Festnetz fallen bekanntlich Interconnectgebühren an. Das wäre ja der super Freibrief für Netzbetreiber und das SoKü-Recht genmäß TKV immer ausgehebelt.
3.) sich der Tarif ursprünglich an Wenigtelefonierer gerichtet hat. Von daher ist die Einführung einer Grundgebühr eine eklatante Benachteiligung...

PS: Der Vergleich mit den Nebenkosten hinkt gewaltig, den hier handelt es sich um reine Selbstkosten im Umlageverfahren. Der Vermieter verdient hier nichts (darf hier nichts verdienen). (Im Übrigen, die Mobilnetzbetreiber verdienen an jeder RG-Position etwas!) Es sei denn ich vereinbare "Inklusivmieten", dann sind Nachzahlungen ausgeschlossen; es ist mein Risiko. Aber das ist ein anderes Thema...

Viele Grüße

Thomas
Menü
[1.1.1.2.1.1.2] RE: Sonderkündigung?/Werbemethoden ohne AGB?!
Thomas S aus D antwortet auf TechGuru
12.07.2001 08:15
Benutzer TechGuru schrieb:
Ähäm, naja, ich bin zwar kein Volljurist, hatte aber in meinem Studium u.a. auch Wirtschafts- und Vertragsrecht. Von daher maße ich mir schon an, diesbezüglich Einschätzungen vorzunehmen und bin nicht ganz so naiv wie Du meinst. Ich schrieb ja, "eine meiner Ansicht nach wirksame Klausel". Meiner persönlichen Rechtsauffassung nach hat diese Klausel Bestand, auch wenn natürlich nicht generell alle Klauseln in AGB wirksam sind. Dazu gibt's ja auch schöne Ausführungen im AGBG. Bei Abschluß eines Mobilfunkvertrages wird gemeinhin explizit auf die AGB hingewiesen, eine prinzipielle Einbindung in das Vertragsverhältnis dürfte also im Allgemeinen gegeben sein. Die Klausel ist zudem marktüblich und - meiner Auffassung nach - auch für den Kunden nicht so überraschend, daß es ihn über Gebühr benachteiligen würde. Schon vom gesunden Menschenverstand und dem Alltagsleben her ist mit sowas zu rechnen. Steigen die Abwassergebühren, steigen auch die Nebenkosten. Ein Vermieter wird sicherlich nicht "dem Vertrage nach" diese Gebühren fix lassen. Vergleich hinkt ein wenig, das Prinzip ist aber das gleiche. Außerdem ist es technisch gar nicht zu realisieren. Die Netzbetreiber können die Verträge mit den anderen zwar auf einen bestimmten Zeitraum (z.B. 24 Monate) festmachen, ob es dann aber immer mit den Vertragsabschlüssen der Endkunden deckungsgleich sein kann, ist fraglich. Desweiteren gibt's auch im Umkehrfalle manchmal Kulanzregelungen. Wenn man einen 24-Monats-Vertrag abschließt, muß man vertraglich auch 24 Monate blechen. Habe aber schon von Fällen gehört, wo die Leute vorzeitig aus dem Vertragsverhältnis entlassen wurden, etwa bei Insolvenz.

Aber bei der Mo*com-Erhöhung handelt es sich ja nicht um "durchgereichte" Gebühren, war halt nur der Vollständigkeit halber gedacht...

Hi,

ich habe da noch eine Info zum allgemeinen Geschäftsgebaren von Mo*com in Sachen Verbraucheraufklärung/AGB (betrifft übrigens Werbung für den Super9 Trend):

MC verteilt regelmäßig Postwurfsendungen, die ich in Hinsicht auf den Verbraucherschutz für bedenklich halte, möglicherweise gar wettbewerbswidrig sind.

Die Postwurfsendungen sind als „persönlicher Brief“ getarnt und bestehen aus folgenden Elementen:
-Umschlag,
-Anschreiben mit rückseitigem Bestellschein/Antrag,
-doppelt gefalzter Flyer,
-Rückumschlag,
-„Garantieschein 9,95-Grundgebühr“ und
-„Dankeschön-Schein: Sie sparen 499 DM“.

Diese „Superangebote“ können dann direkt per Post/Fax bestellt werden. Zur Verdeutlichung der Ablauf: Der Kunde bestellt das „Superangebot“ mittels dem/der unterschriebenen Antrag/Bestellung und bekommt einige Tage später das Handy vom Paketdienst (nebst 24-Monatsvertrag) ausgehändigt. Der Paketbote checkt dann den Personalausweis.

Das Angebot zur Zeit (Anfang Juni 2001):
- Siemens C35 mit dem Tarif „Super9 Trend“ im D1-Netz (9,95 DM GG – kein Mindestumsatz) für 0,00 DM, 24 Monate Laufzeit.
- Zitiere: „Bei Abschluß des Kartenvertrags erhalten Sie das C35 gratis. Sie sparen so gegenüber dem üblichen Verkaufspreis 499,00 DM“. *lol*
- „Mailbox, Rufnummernanzeige, Anrufumleitung und Roaming sind ebenfalls inklusive!“ (Anmerkung: Bezahlen die MC-Kunden sonst dafür etwas extra????? Ich glaube sowas gibt´s nur bei MC!);-)

Was ich im Sinne des Verbraucherschutzes für bedenklich halte:
1. AGB fehlen ganz!
Eine ausführliche Tarifliste fehlt ebenfalls. Genannt werden lediglich 9,95 GG sowie Preise ins deutsche Festnetz (WE 0,29/NZ 0,59/HZ 0,99) und ins gleiche Funknetz (WE 0,59/NZ 0,59/HZ 0,99) – no more.
Für beides wird er im „Kleingedruckten“ auf das Amtsblatt der RegTP oder auf einen MC-Shop verwiesen.
Anmerkung: Der Kunde hat keine wirkliche Chance die AGB zu lesen. Und die Preisstruktur kann er auch nicht überblicken. Wer bekommt schon das Amtsblatt ins Haus geliefert!? In der Praxis: Der Kunde bestellt (Antrag), MC liefert (Annahme = Vertrag), Übergabe an der Haustüre. AGB und Tarife liegen vielleicht dem Paket bei – dann wäre es aber zu spät (Vertrag bereits existent).
2. Dem Kunden wird suggeriert, er bekomme das Handy von MC geschenkt. MC vergleicht hier mit dem „üblichen VK“, ohne darauf hinzuweisen, dass dieser nur ohne Kartenbindung gelten würde. Also, der übliche Vergleich „Äpfel mit Birnen“. Das ist meines Wissens nach wettbewerbswidrig.
3. Möglicherweise kommt hier auch das Fernabsatzgesetz zum tragen (s.o. Abwicklung). Muß da nicht auf eine Rücktrittsrecht und -frist hingewiesen werden???

Ein Schelm zu denken, MC würde hier extra was absichtlich hinterm Berg halten. Gibt´s etwa unangenehme, nicht marktübliche Passagen? Ich denke bei soviel Papier das MC hier bedruckt, sollte auch Platz für die AGB und die Preise sein!

PS: Ich hatte mal die AGB per Fax angefordert - keine Reaktion.

Viele Grüße

Thomas

Menü
[1.1.1.2.1.1.2.1] richt12 antwortet auf Thomas S aus D
13.07.2001 22:22
Hai Thomas,

mal abgesehen davon, daß AGB's und Preisliste nicht zur Verfügung stehen, liegt hier der klassische Fall eines Fernabsatzes vor.

Mo*COM muß (!!!) also den Endverbraucher mit einem sehr genau definierten Wortlaut auf sein Widerrufsrecht nach § 361A BGB oder sein Rückgaberecht nach $ 361B BGB mit einem dauerhaften Dokument (z.B. Papier) hinweisen.

Ist das erfolgt hat der Kunde das Recht, innerhalb von mindestens 14 Tagen aus dem Kaufvertrag auszusteigen.

Ist das nicht erfolgt, hat der Kunde Glück, er hat dann automatisch 4 Monate Zeit :-)

Ich denke, daß Mo*Com darauf spekuliert, daß Kunden die Rechtslage nicht kennen. Das kann aber für Mo*Com teuer werden, denn Sie sind hier stark "abmahngefährdet".

Da ich selbst einen Online-Shop betreibe und gerad bei der Übersetzung der Rechts-Texte ins "Deutsche" bin, weiß ich vom Leid der Online-Shop-Betreiber zu berichten

gruss www.super-richi.de
Menü
[1.1.1.2.2] bobhund antwortet auf TechGuru
11.07.2001 23:47
Benutzer TechGuru schrieb:
ich weiß es spontan nur von D2 - steht dort zu den "durchgereichten" Gebühren eine meiner Ansicht nach wirksame Klausel. So muß ja etwa D2 Gebühren an Viag abdrücken, daß die ein D2-Gespräch in ihr Netz durchleiten. Auch wenn es mehr oder weniger in deren eigenem Interesse ist, weil wer ist schon bei einem Netz, wo keine Gespräche ankommen... Wie dem auch sei: Sollte z.B. Viag auf die putzige Idee kommen, daß sie jetzt irgendwie mehr Kosten hätten und die Interconnectiongebühren steigen, könnte da D2 wenig machen und ja auch primär "nichts dafür". Die Preissteigerung dürften sie dann legal an den Kunden "durchreichen", ohne daß dies ein Sonderkündigungsrecht begründen würde.


aha, deswegen also die völlig überzogenen preis evon d2->viag (0.99DM/minute i/d nebenzeit)? komisch, dass diese kosten bei d1 und eplus nicht anfallen...