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Richtig so


14.03.2014 01:48 - Gestartet von tosho
Wenn ein Betreiber eine "materielle" Kündigung verlangt soll er auch den Vertragsabschluss auf diese Weise machen.
Es kann ja wohl nicht angehen, dass ich einen Vertrag mit einem unüberlegten schnellen Klick abschließen kann und für die Kündigung ein anwaltlich beglaubigtes Schreiben benötige.

Schön, dass die Gerichte gelegentlich auch mal im Sinne es Verbrauchers urteilen.