Benutzer cf schrieb:
Benutzer Panasonicer schrieb:
Hallo, irgendwie komme ich nicht mit der Ueberschrift nicht klar,
denn "Bundesweit erste netzwerkfähige DSL-Flatrate für den Massenmarkt" bedeuted doch, dass man andere DSL-Flatrates (T-DSL) nicht fuers Netzwerk verwenden kann/darf, oder?
Kann mir jemand sagen, ob das fuer den
T-DSL-flat-Anschluss
ueberhaupt dann erlaubt ist?
Ich hoffe, hier kennt sich jemand mit der rechtlichen Sache
aus, naemlich bei manchen dialup Flatrates
(SONNET/Versatel)
wurde es durch die AGB's verboten, diese fuer ein Netzwerk zu
verwenden.
Hoffe, ihr koennt mir weiterhelfen.
Hallo !
Du darfst an einen T-DSL Anschluss für die 49 DM / Monat einen Computer anschliessen. Wird ein Netzwerk angeschlossen (was rechtlich erstmal erlaubt ist) muß für jeden Computer ebenfalls 49 DM / Monat bezahlt werden... Die DSL-Grundgebühr wird nur einmalig fällig...
Tschüss,
Chris
Bei der Verbindungsfreigabe/Proxy ist doch das heimische Netzwerk über IP-Adressen nicht identifizierbar. Wie will die T das nachprüfen? Warum ist es so schlimm wenn jemand zwei PCs vernetzt an DSL anschließt?
Ansonsten, "switchen" oder "cachen":
Wenn man die SCSI-Hostadapter von zwei PC verbindet, ist über SCSI der gemeinsame (abwechselnde) Zugriff auf eine SCSI-HDD möglich, m.E. ist das kein Netzwerk, eine Festplatte ist kein Netz. (Bei dieser Lösung: eine Hostadapter-ID ändern, auf einer Seite Terminator-Power abschalten!)