Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Unter Verweis auf das Urteil, welches ich soeben ausgiebig studiert habe, werde ich eteleon und Vodafone gleich mal kontaktieren und eine kostenfreie, monatliche Papierrechnung ab November 2014 einfordern. Bin schon gespannt, wie die Pappnasen reagieren und werde an dieser Stelle natürlich gerne weiter darüber berichten.
@BLUMI: Heul doch!
Nix 'Kulanz'
Nach Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: III ZR 32/14) darf ein Mobilfunkanbieter keine zusätzlichen Kosten für die Zustellung von Papierrechnungen erheben, wenn die Produkte nicht nur über das Internet erhältlich sind. Der BGH erklärte die Klausel für Rechnungsposten in Höhe von 1,50 Euro pro versendeter Rechnung für unwirksam; es besteht keine rechtliche Grundlage.
Das Erlangen eines Vermögensvorteils, ohne dass hierfür eine rechtliche Grundlage (lateinisch »causa«) besteht nennt man im BGB ungerechtfertig.ter Bereicherung. §§ 812822 BGB regeln die Pflicht zur Herausgabe der u. B. an denjenigen, zu dessen Lasten die Vermögensverschiebung eingetreten ist.
Von Kulanz kann hier also kein Rede sein, Vodafone ist gesetzlich verpflichtet zur Herausgabe. Das dies seitens Vodafone (und der anderen Wettbewerber) sicher nicht freiwillig geschieht, ist mir selbstverständlich klar.
Ich selber bekam mit rückwirkung bis anfang 2012 107,- Euro Gutgeschrieben von Vodafone.
Meine 92-järige Nachbarin auch.