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Gemeingefährliches Hirngespinnst


19.06.2001 13:03 - Gestartet von hdontour
.... mehr kann man dazu nicht sagen:

Ich selber bin Eigentümer einer Autovermietung und weiß daher wovon ich rede.

Einen Leihwagen bezeichnet man versicherungstechnisch als Selbstfahrervermietfahrzeug und als solches muß es auch versichert werden.
Die Prämie dafür ist je nachdem bis zu 10 Mal höher als bei einem Fahrzeug mit dem Verwendungszweck. Pkw ohne Vermietung.

Es gibt mittlerweile nur noch ganz wenige Versicherer, die überhaupt noch Selbstfahrervermietfahrzeuge versichern.
Wer meint dies zu tun und seine Versicherung betrügt und den geänderten Verwendungszweck n i c h t angibt, muß eben im Schadensfall damit rechnen, den Schaden selber bezahlen zu dürfen.

Davon, daß dieser Verwendungszweck im Fzg.-schein eingetragen werden muß und der Wagen dann auch alle 12 Monate zu TÜV + AU muß, will ich gar nicht weiter reden.

CU

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[1] Mobilis antwortet auf hdontour
19.06.2001 13:13
ich glaube einfach, dass das autoteilen die zukunft ist!

mit der bahn zum zielort, dort entweder über carsharing oder rentmycar.de einen wagen buchen. das wäre toll!

leider ist das mieten der fahrzeuge bei den professionellen verleihern extrem teuer! (trotz contract id, internet-specials)

gruss

mobilis
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[1.1] hdontour antwortet auf Mobilis
19.06.2001 13:39
Benutzer Mobilis schrieb:
ich glaube einfach, dass das autoteilen die zukunft ist!

Da hast Du völlig recht

mit der bahn zum zielort, dort entweder über carsharing oder rentmycar.de einen wagen buchen. das wäre toll!

leider ist das mieten der fahrzeuge bei den professionellen verleihern extrem teuer! (trotz contract id,
internet-specials)

Es gibt genug bezahlbare Vermieter, aber ich werde jetzt hier keinen Link zu meiner
Firma setzen.

gruss

mobilis
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[1.1.1] Mobilis antwortet auf hdontour
25.06.2001 10:53
Hallo!

Kannst du z. B. einen Audi A2 inkl.: Vollk., Bahnhofszuschlag, MwSt für unter DM 90 vermieten?

Wenn ja, her mit dem link!

Gruss

Mobilis
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[1.1.1.1] hdontour antwortet auf Mobilis
25.06.2001 11:51
Benutzer Mobilis schrieb:
Hallo!

Kannst du z. B. einen Audi A2 inkl.: Vollk., Bahnhofszuschlag,
MwSt für unter DM 90 vermieten?

Wenn ja, her mit dem link!

Gruss

Hallo,

ich glaube man muss das Thema: rentmycar.de von 2 Seiten sehen:
aus Sicht der Vermieters und aus Sicht des Mieters...

Ich wünsche Dir viel Spass und Erfolg dabei jemanden zu finden, der Dir seinen neuwertigen A2 "für nen Appel und nen Ei" vermietet. ( Am besten noch für 49,50)
Sei doch mal ein bißchen realistisch.

Ich habe mal zum Spass die Angebote auf o.g. URL angeschaut:

Es soll jetzt nicht böse gemeint sein, aber ist so und wird wohl so bleiben, daß man dort nur ältere Kisten bekommt..... und so mancher wohl davon träumt sich damit eine goldene Nase verdienen zu können ohne sich darüber g a n z g e n a u im Klaren zu sein, was er da eigentlich tut.

Aber ich zerbreche mir nicht meinen Kopf über andere Leute.
Bei mir gibts genug Fzg. zu mieten unter 100,- DM, aber ich werde und will hier meine URL n i c h t in dieses Forum schreiben. Hier machen zuviel Leute Werbung für Ihre URL... ich nicht
Schicke mir ein Mail an autovermietung@firemail.de und dann schicke ich Dir meine URL zurück.

Gruss HD ( München )
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[2] Kai Petzke antwortet auf hdontour
19.06.2001 13:31
Benutzer hdontour schrieb:

Einen Leihwagen bezeichnet man versicherungstechnisch als Selbstfahrervermietfahrzeug und als solches muß es auch versichert werden.

Bei gelegentlicher nichtkommerzieller Vermietung (zum Beispiel während des Urlaubs) kommt man aber in der Regel mit einem geringen Zuschlag hin. Dann stellt sich aber wieder das bereits im Artikel genannte Problem, genau für die Zeit des Urlaubs einen passenden Mieter zu finden...

Kai
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[2.1] hdontour antwortet auf Kai Petzke
19.06.2001 13:45
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Benutzer hdontour schrieb:

Einen Leihwagen bezeichnet man versicherungstechnisch als Selbstfahrervermietfahrzeug und als solches muß es auch versichert werden.

Bei gelegentlicher nichtkommerzieller Vermietung (zum Beispiel während des Urlaubs) kommt man aber in der Regel mit einem geringen Zuschlag hin. Dann stellt sich aber wieder das bereits im Artikel genannte Problem, genau für die Zeit des Urlaubs einen passenden Mieter zu finden...

Kai

Wenn man einmal im Jahr seinen Wagen vermietet ist, ist das alles richtig.

Aber das Steuerrecht sagt ganz klar, daß bei 2 spätestestens 3 Mal die sog. Nachhaltigkeit gegeben ist, d.h. das Umsatzsteuer anfällt, Gewerbeanmedlung etc.

Die Grundidee ist ja gut, aber es ärgert mich einfach maßlos, daß auf der genannten Homepage zwar alles richtig dargestellt ist, aber alles so raffiniert formuliert ist, daß Ottonormalverbraucher glaubt mal eben die schnelle Mark machen zu können, indem er seine alte Karre vermietet.
Was glaubst Du wieviele Anrufe ich in meinem Geschäft habe, ob ich denn nicht die Transporter von Kurierfahrern, die nur Montag - Freitag genutzt werden, am Wochenende mitvermieten kann?

CU
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[2.1.1] te-2-misstrauer antwortet auf hdontour
19.06.2001 14:15
Mich würde wirklich interessieren, unter welcher Haube Sie Arbeiten!!! (von wegen bezahlbare Mietwägen...) Kann ja letztlich nur National sein ;-) Belehrungen gerne an mk@ fahrgeil.de ;-)