Dann gibt's ja auch keinen Grund für die kurzfristige, siebentägige?, Speicherung der IP-Adressen, wenn die Angabe des EVn zu Abrechnungszwecken nicht erforderlich sein soll. Mal demnächst die Begründung lesen... ;-)
z.B. listet otelo die Telefonate im EVN aber nicht die mobilen Daten bei allnet-flat und Datenflatrate, postpaid.
Benutzer peso schrieb:
wenn man die Begründung des Urteils nicht kennt und dann etwas aus dem Zusammenhang reißt und veröffentlicht. Warten wir mal das nächste Urteil ab. Komisch, dass nur die Telekom sich weigert Flatrateprüfungen nicht zuzulassen.
peso