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Haftungsfrage


08.07.2015 11:02 - Gestartet von mikiscom
Ich wäre für die Haftung liegt beim Fahrer, denn:

Laut Fahrschule muss man immer mit den Fehlern anderer rechnen. Selbst wenn man im Recht ist, sollte man zur Not auf seine Vorfahrt verzichten um es nicht zu einem Unfall kommen zu lassen. Ich habe meine Zweifel dass ein automatisches System dies mit beachtet. Zudem wäre da die Frage wie es überhaupt mit der Erkennung von Vorfahrt und Vorfahrt achten aussieht. Aus Erfahrung weiß ich, dass die Schilder schon mal zugewachsen sein können oder z. B. vom letzten Unfall umgehauen aber der Fahrer der sich auskennt, weiß wer her Vorfahrt hat. Oder auf einer großen Kreuzung ist die Ampel ausgefallen und der Verkehr wird mit Polizisten geregelt...

Da gibt es noch viele weitere Beispiele wo ich meine starken Zweifel habe, ob die alle von Google & Co bedacht wurden oder erst bei späteren Softwareupdates und 300 Toten und 500 Verletzten später bedacht werden. Es gibt halt nicht nur leere Straßen die nur geradeaus laufen wo man einfach nur die Spur halten muss.

Und dann wären da ja noch die Hacker. Siehe meine Prophezeihungen vom Remote-Kidnapping. Dass das gar nicht so realitätsfremd sein kann, zeigt der Einstieg in den Bundestag.
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[1] krassDigger antwortet auf mikiscom
09.07.2015 06:14
Im Moment haftet die Haftpflichtversicherung, und die wird seltsamerweise schon heute auf ein Auto abgeschlossen und nicht auf einen Fahrer. Man muss eigentlich gar nichts daran ändern. Der Gesetzgeber hat also schon unbewusst an die Zukunft gedacht, dass das Risiko nämlich vom Auto abhängt. Nur vom Auto.
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[1.1] mikiscom antwortet auf krassDigger
09.07.2015 07:42
Benutzer krassDigger schrieb:
Im Moment haftet die Haftpflichtversicherung, und die wird seltsamerweise schon heute auf ein Auto abgeschlossen und nicht auf einen Fahrer.

Kann aber so nicht hinkommen. Sonst würde ja das Auto die Rabatte für unfallfreies Fahren bekommen und nicht der Fahrer. Ich kenne bisher nur Rabatte für den Fahrer, die er auch mitnimmt, wenn er sein Fahrzeug wechselt. Sonst müsste er ja bei jedem neuen Auto wieder mit dem teuersten Tarif anfangen.

Wäre nur: Auto auf den 60-jährigen Papa in der günstigsten Rabattklasse anmelden, obwohl Auto vom 18-jährigen übermutigen Sohn gefahren wird. Das dürfte dann wohl dauerhaftes Verleihen des Fahrzeugs sein.
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[1.1.1] für_Dagegen antwortet auf mikiscom
21.09.2015 14:30
Benutzer mikiscom schrieb:

Kann aber so nicht hinkommen. Sonst würde ja das Auto die Rabatte für unfallfreies Fahren bekommen und nicht der Fahrer. Ich kenne bisher nur Rabatte für den Fahrer, die er auch mitnimmt, wenn er sein Fahrzeug wechselt. Sonst müsste er ja bei jedem neuen Auto wieder mit dem teuersten Tarif anfangen.


weder das Auto noch der Fahrer bekommen den Rabatt, die Police bekommt für Schadensfreiheit den Rabatt....
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[1.1.1.1] mikiscom antwortet auf für_Dagegen
21.09.2015 15:55
Benutzer für_Dagegen schrieb:

weder das Auto noch der Fahrer bekommen den Rabatt, die Police bekommt für Schadensfreiheit den Rabatt....

Das würde dann aber heißen, Versicherungswechsel = Rabatt zurück auf "Los" und somit teurer selbst wenn Google es gar nicht scheppern gelassen hat.
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[1.1.1.1.1] für_Dagegen antwortet auf mikiscom
21.09.2015 16:58
Benutzer mikiscom schrieb:

Das würde dann aber heißen, Versicherungswechsel = Rabatt zurück auf "Los" und somit teurer selbst wenn Google es gar nicht scheppern gelassen hat.

und greift dann, das eine nachgeweisen schadenfreie Zeit existiert.... was deutlich wird was bei bestehendem Rabattschutz/ Rabattretter tarif : wenn gewechselt wird die echte SF-Kl. an die neue Versicherung gemeldet UND nicht die durch den Rabatt-schutz/-retter zustande gekommen.

Wenn der Sohne das KFZ über den Vater laufend lässt und Später den Rabatt / Vertrag übernimmt können max. die SF-Klasse übertragen werden, die der sohn seinemn Führschein hatt... (SF-Kl = Jahren (max 35))

In DE unterstellet des Gesetzt allen Fahrzeugen die mit eigenangetrieben über 6km/h schnell sind ein "inwohnendes" Gefährendungspotenzial weshalb jeder Halter (=Besitzer) eines solchen Fahrzeug für diese eine Halterhaftung hat, und wegen der in Schadenfall häufig eintretend hohen Schäden wird eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben

wer das Fahrzeug führt ist egal .... für Schäden durch dieses hat der hlter aufzukommen/ seine Versicherung, die gegen den Halter/Führer des Fahrzeug in Regreß gehen kann.

Durch das selbstfahrend Fahrzeug würde der mgl. Regreß gegen Halter (wegen illegal Benutzung des Fahrzeugs bei fahrlässgikeit / Vorsatz der Nichtsicherung durch den Halter) oder Fahrer (keine Erlaubnis zu führen des Fahrzeugs), auf den "Hersteller des Fahres" d.h. den Autohersteller übergehen..(welcher aus der Produkthaftung heraus für die Funktionssicherheit seiner Produkte haftet)... nach einem Unfall mit Regreß würde dann Hersteller vs Versicherung laufen
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[2] Viel banaler!
tommy0910 antwortet auf mikiscom
05.08.2015 08:35
Für mich geht's schon bei viel banaleren Fragen los: Wer zahlt den Strafzettel, wenn das Auto ein Geschwindigkeitslimit übersieht und geblitzt wird? Ich jedenfalls nicht, denn wenn die Haftung bei mir liegt, kann ich gleich selbst fahren, dann ist das autonome Fahren keine Erleichterung!
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[2.1] präsidentwixen antwortet auf tommy0910
05.08.2015 08:42

einmal geändert am 05.08.2015 08:42
Benutzer tommy0910 schrieb:
Für mich geht's schon bei viel banaleren Fragen los: Wer zahlt den Strafzettel, wenn das Auto ein Geschwindigkeitslimit übersieht und geblitzt wird?

Zunächst mal habe ich keinen Zweifel daran, dass wie heute immer zunächst der Halter zur Rechenschaft zu ziehen ist. Und der kann sich ja dann mal versuchen, die Schuld auf das autonome Auto abzuwälzen.

Das dürfte ausgeschlossen sein. Schon heute erkennen ja Navis Geschwindigkeitslimits.

Schilder, die man übersehen könnte, sind nur für Menschen. Vor allem glaube ich nicht an die Mär vom übersehenen Begrenzungsschild. Viele Leute überschreiten bewusst dauerhaft Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Das einzige was die übersehen könnten, wären Kontrollen.

Das würde sich dann auch mit autonomen Autos nicht ändern. Wenn jemand seines darauf einstellt schneller als erlaubt zu zahlen, sollte man dies entsprechend unter Strafe stellen.
Ich jedenfalls nicht, denn wenn die Haftung bei mir liegt, kann ich gleich selbst fahren, dann ist das autonome Fahren keine Erleichterung!

Ich denke man sollte früher oder später einfach renitente Leute von der Teilnahme am Straßenverkehr ausschließen. Würde man sowas mal breitflächiger machen, Querulanten und Wichtigtuern einfach das Maul stopfen, würde hier endlich mal Ruhe in unsere Gesellschaft einkehren und es wäre am Ende mal Zeit für wichtigere Dinge.
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[2.1.1] mikiscom antwortet auf präsidentwixen
05.08.2015 09:05
Benutzer präsidentwixen schrieb:

Das dürfte ausgeschlossen sein. Schon heute erkennen ja Navis Geschwindigkeitslimits.

Und wo her? Vom GPS-Signal bestimmt nicht. Kann mir nur vorstellen, dass die vorgespeichert sind und man die von Zeit zu Zeit aktualisieren muss. Bei Stand-Alone-Navis kostet das doch auch noch öfter. Dann kommen Sonderfälle wie Unfall, vorübergehende Baustelle u.ä. ins Spiel. Ob das autonome Auto das merkt, möchte ich nicht als Fahrgast rausfinden.

Außerdem könnten ja auch noch andere Hindernisse wie umstürzende Bäume, die man schon von weitem sieht und frühzeitig (manuell) bremsen kann hinzukommen. Oder spielende Kinder und alles mögliche nicht eingeplantes. Ölspur auf der Fahrbahn. Größere Schlaglöcher, tiefe Kanaldeckel, vergessenes Warndreieck. Gut, das Auto kann manchmal noch frühzeitig anhalten aber entweder muss der Fahrer aussteigen und das Hindernis beseitigen oder drum herum fahren und dabei den Gegenverkehr beachten.