Thread
Menü

Argumente aus Verbrauchersicht


10.12.2013 22:24 - Gestartet von bjwei
Zunächst möchte ich hier einmal NICHT voranstellen, ich hätte noch nie eine solche Streaming-Plattform genutzt, da ich dies auch den meisten anderen Internet-affinen Nutzern einfach nicht glaube, außerdem gelangt man durch die abenteuerlichsten Verlinkungen mitunter auch dahin ... der Klick auf das eine oder andere verlockende Video ist dann nicht mehr weit ...

Aber gegen die hier aktuell ins Rollen gebrachte Abmahnwelle muß ich doch einige Argumente aus Verbraucher- und Anwalt-Sicht ins Feld führen, auch wenn ich selbst nicht betroffen bin, da ich nun RedTube tatsächlich NICHT besucht habe ...

;-)

Es handelt sich nicht um eine Nutzung in Form einer Tauschbörse (P2P), bei dem ich als Kunde auch Inhalte anbiete und bei Abruf durch andere Nutzer verbreite (ohne ggf. Rechteinhaber zu sein), sondern um einen Streaming-Dienst einer kommerziellen Streaming-Plattform.
Diese Streaming-Plattform ist für die Rechtmäßigkeit der Verbreitung zuständig, d.h. muß die Rechte am angebotenen Material besitzen, nur diese kann ggf. belangt werden, falls das nicht so gewesen sein sollte.
Fraglich ist dann allerdings, wie der betreffende Film dorthin gelangt ist, möglicherweise schon mit dem Vorsatz, später die Abrufer abzumahnen?
Dieses wäre noch gesondert zu prüfen!
Außerdem kann der Nutzer weder erkennen, an welchen Videos (unter zigtausenden!) die Streaming-Plattform ggf. keine Rechte besitzt, noch wird er von ihr darauf hingewiesen, beim entsprechenden Klick solches Material zu sehen, noch wird ihm eine Zahlungspflicht angezeigt (sog. Button-Lösung seit 2012), letzteres sollte hier allerdings nicht von Belang sein, da es sich generell um den kostenlosen (werbefinanzierten) Abruf von Videos handelt.
Schlußendlich wurden die IP-Adressen der Nutzer erlangt, indem dem Landgericht Köln quasi nicht die Wahrheit gesagt wurde, denn wenn man von Streaming und nicht von P2P gesprochen hätte, wäre ohnehin keinem Antrag auf Herausgabe der IP-Adressen stattgegeben worden.

Alles in allem also ein mehr als fraglicher Vorgang, der beim Obsiegen der abmahnenden Partei dazu führen müßte, daß YouTube & Co. ab sofort stillgelegt werden können, da kein Nutzer mehr ohne die Gefahr einer solchen Abmahnung dort etwas ansehen dürfte ... und das gilt nicht nur für Erotik-Inhalte ...

;-)