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Vorratsdatenspeicher


30.11.2013 15:33 - Gestartet von Orikalkos
Die hat im Grunde nur den Sinn, es dem NSA und Britischen Geheimdienst Leichter zu machen und schlicht eine Nachfrage nach Daten ohne Grund zu erleichtern. Man muss dann eben nicht mehr ausspähen.

Übrigends sollte man sich mal so fragen was die ganzen Amerikanische Airbase hier in der Umgebung machen. Nicht immer das was auf dem "Etikett" steht.

Im Übrigen würde durch die Datenspeicherung die Unschuldsvermutung ad Surdum geführt. Und auch das Ermittlungen nur mit Anfangsverdacht durchgeführt werden.Oftmals hat man für solche Abfragen von Gespeicherten Daten keinen Hinreichende Anfangsverdacht. Hier wird Massiv gegen Geltende Gesetzte und Grundgesetze verstoßen.
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[1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf Orikalkos
12.12.2013 18:02
Benutzer Orikalkos schrieb:
Die hat im Grunde nur den Sinn, es dem NSA und Britischen Geheimdienst Leichter zu machen und schlicht eine Nachfrage nach Daten ohne Grund zu erleichtern. Man muss dann eben nicht mehr ausspähen.

So ein hanebüchener Unfug (mal wieder)... Etwas weniger Theatralik stünde den meisten Diskutanten bei dem Thema gut zu Gesicht. Ein Gespräch mit einem Polizisten von BKA oder LKA täte dem einen oder anderen sicherlich auch gut. Grundsätzlich geht es bei der Vorratsdatenspeicherung darum, ob "das Internet" ein völlig rechtsfreier Raum sein kann und darf. Ich verneine das in aller Deutlichkeit.

Übrigends sollte man sich mal so fragen was die ganzen Amerikanische Airbase hier in der Umgebung machen. Nicht immer das was auf dem "Etikett" steht.

Natürlich lauschen die - seit dem Nachkriegsende - wie dereinst die Stasi... Erstaunlich finde ich dabei nur, dass das Thema JETZT (erst) hochkocht.

Im Übrigen würde durch die Datenspeicherung die Unschuldsvermutung ad Surdum geführt.

Nein. Wenn das tatsächlich zuträfe, dann müsste man mit der selben Begründung das deutsche Meldewesen komplett abschaffen. Völlig absurd. Und nein, mir ist nicht entgangen, dass genau dies auch einige Mitforisten fordern. pragmatischer Weise müsste die lautesten Schreihälse zumindest für potentielle Verbrecher halten...

Und auch das Ermittlungen nur mit Anfangsverdacht durchgeführt werden. Oftmals hat man für solche Abfragen von Gespeicherten Daten keinen Hinreichende Anfangsverdacht.

Sehr interessant diese Aussage. Du bist also anordnender Staatsanwalt oder stattgebender Richter oder was befähigt dich hierzu?

Hier wird Massiv gegen Geltende Gesetzte und Grundgesetze verstoßen.

Nicht, wenn es um ermittlungstechnische Notwendigkeiten geht. Wenn erst gar keine Ermittlung eingeleitet werden darf, dann hat der Rechtsstaat auf dem Territorium sämtlicher Verbrechen im und via Internet schon komplett verloren.

Wir können uns gerne darüber streiten, welche Maximalspeicherdauer notwendig ist. Und hier muss ich sagen, dass ich die bisherige EU-Vorgabe von 6 Monaten deutlich zu lang ist und hier (weil sie sicherlich den notwendigen Rahmen deutlich überschreitet) tatsächlich nicht für mit unserem GG vereinbar halte. Die 3 Monate der sich abzeichnenden GroKo sind der Schritt in die richtige Richtung. 6 Wochen Mindestspeicherdauer sind aber wohl erforderlich. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
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[1.1] blumenwiese antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
12.12.2013 18:57
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:

Grundsätzlich geht es bei der Vorratsdatenspeicherung darum, ob "das Internet" ein völlig rechtsfreier Raum sein kann und darf. Ich verneine das in aller Deutlichkeit.

Hast du nicht eben weniger Theatralik gefordert?! Im Internet gelten keine anderen Gesetze als außerhalb.

Nein. Wenn das tatsächlich zuträfe, dann müsste man mit der selben Begründung das deutsche Meldewesen komplett abschaffen.

Ja, müsste man auch. Sehr viele westliche Länder haben kein solches Meldewesen. Warum auch?

Nicht, wenn es um ermittlungstechnische Notwendigkeiten geht.

Ach? Das heißt ich darf ab sofort foltern, weil es ermittlungstechnische Notwendigkeiten es erfordern, weil dieser böse Verdächtige doch einfach nicht gestehen und seine Komplizen verraten will?

Seit wann bitte rechtfertigen "ermittlungstechnische Notwendigkeiten" die Verletzung elementarer Grundrechte?

Wenn erst gar keine Ermittlung eingeleitet werden darf, dann hat der Rechtsstaat auf dem Territorium sämtlicher Verbrechen im und via Internet schon komplett verloren.

Der Staatsanwalt darf selbstverständlich ermitteln und sich der Fakten und eventuellen Beweise bedienen, die er vorfindet. Wie im echten Leben eben auch. Und wenn er keine Beweise gegen den Verdächtigen findet, hat er eben Pech.
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[1.1.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf blumenwiese
24.01.2014 14:43
Benutzer blumenwiese schrieb:
Hast du nicht eben weniger Theatralik gefordert?! Im Internet gelten keine anderen Gesetze als außerhalb.

Ja, und ich fordere das wohl noch immer zu recht von dir. Im Internet gelten im Grunde genommen überhaupt keine Gesetze. Und die seit Jahren hinterherhinkende Gesetzgebung der "Realwelt" erstreckt sich zum Großteil eben nicht auf dieses "Neuland". Deutsches Recht gilt nicht im Internet, sondern in Deutschland. Darum ist es auch NUR HIER national durchsetzbar. Zumindest in der Theorie ist das so. Was auf einem Server in Timbuktu passiert, entzieht sich völlig unserem Zugriff. Ohne internationale Kooperationen kommt man hier also nicht weiter.

Kommen wir aber nochmal zum Rechtsdurchsetzungstheorem zurück. Abseits der Exterritorialproblematik musst du mir nämlich noch erklären, wie das Recht überhaupt durchgesetzt werden kann/soll, wenn die hierzu zwingend erforderlichen Mittel gar nicht zur Verfügung stehen. Also, wie soll das funktionieren? Wie sollen Deutsches Zivil- und Strafrecht im Internet ohne jegliche Vorratsdatenspeicherung durchgesetzt werden? Ermittlung unmöglich. Beweisführung unmöglich. Es ist nicht mal möglich zu prüfen, ob eine rechtwidrige Handlung überhaupt im Inland begangen wurde. Du und deinesgleichen fordern - de facto - effektiv den weitestgehenden Verzicht auf (mehr) Rechtsstaatlichkeit im Netz. Das kann aber NICHT die Lösung sein.

Ja, müsste man auch. Sehr viele westliche Länder haben kein solches Meldewesen. Warum auch?

War klar, dass das kommt. Ich stelle mir an diesen Stellen - wie schon bei dem totalen Verteufelungsgeschrei gegen die Vorratsdatenspeicherung - was Leute mit dieser Einstellung eigentlich im Schilde führen und was sie in der Vergangenheit vielleicht schon getan haben...

Jemand der die Vorzüge eines solchen Meldewesens nicht (er)kennt und behauptet dass "sehr viele westliche Länder" keines haben, ist kein geeigneter Diskutant in diesem Themenkreis. Mit solchen Aussagen disqualifiziert man sich selbst. Stelle dir mal bitte vor, wie sich die kompensationslose Abschaffung des Meldewesens in Deutschland auf alle Lebensbereiche auswirken würde...

Ach? Das heißt ich darf ab sofort foltern, weil es ermittlungstechnische Notwendigkeiten es erfordern, weil dieser böse Verdächtige doch einfach nicht gestehen und seine Komplizen verraten will?

Du bist wohl nicht mehr ganz knusper! Es geht hier nicht um Anwendung der Folter, sondern um die Vorratsdatenspeicherung als ZWINGEND NOTWENDIGES INSTRUMENT um überhaupt ERMITTLUNGEN über Vorfälle IM NETZ anstellen zu können. Das ist wie wenn man den Polizeien von heute auf morgen verbietet, KEINE SPURENSICHERUNG mehr zu betreiben. Wer von euch depperten Schreihälsen würde es denn beispielsweise für vertretbar halten einen Kindsmörder- und Vergewaltiger, der Fingerabdrücke und reichlich Genmaterial hinterlassen hat, einfach laufen zu lassen, nur weil das besagte ermittlungstechnische Verwertungsverbot besteht. Freiwillige vor! Bitte melden! Oh, und wie oft kommt es statistisch vor, dass man so einen Täter auf FRISCHER TAT (also unmittelbar zum Zeitpunkt der Begehung in Echtzeit ertappt)? Denn genau das wäre dann in der Realwelt und im Netz die einzig verbleibende Chance, um überhaupt noch jemanden durch Ermittlung erwischen. Dann wäre man ermittlungstechnisch wieder zurückgeworfen auf mittelalterliches Denunziantentum und inquistitorische Verhörmethoden von allen Verdächtigen. Was für ein zivilisatorischer Fortschritt!

Ich hoffe es dämmert anhand des Beispiels langsam dem ein oder anderen, dass ein solches Verwertungsverbot aus rechtsstaatlicher Sicht und auf Grund der Rechtgüterabwägung juristisch wie moralisch völlig unbegründbar ist. Die Vorratsdatenspeicherung als solche ist ZWINGEND erforderlich. Daran kann es überhaupt keinen Zweifel geben. Die Rechsstaatlichkeit im Netz muss aus dem bisherigen Mittelater in die Moderne gehievt werden. Wie bereits geschrieben können wir uns alle gerne fröhlich und ausführlich um die konkreten Parameter der Vorratsdatenspeicherung streiten, selbstverständlich auch bis ins Detail um die harten Voraussetzungen für eine Abfrage (Richtervorbehalt etc...). Ich selbst bin ja ein großer Verfechter der Beschränkung auf das absolut Notwendige, nicht auf das polizeilich und staatsanwaltschaftlich feuchtträumerisch Wünschenswerte... Doch eines kann und will ich nicht mehr hören und lesen: Dass wir die Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht brauchen und dass alles so wie es ist in bester Ordnung ist. Denn das ist es nicht. Wer das anders sieht nimmt billigend in Kauf, dass unser rechtsstaatliches Verständnis vor dem Netz halt macht und dort aufhört, wo das Netz beginnt. Die in Ihrer schwere passende Analogie für den o. g. Kinderschänder im Netz wäre wohl Kinderpornografie. Du möchtest hierfür allen den Freibrief erteilen, da wir alle wissen, dass es auch in dem Bereich kein "auf frischer Tat ertappen" gibt. Die grausamsten Dinge geschehen eben immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit...

Seit wann bitte rechtfertigen "ermittlungstechnische Notwendigkeiten" die Verletzung elementarer Grundrechte?

Die absolute Nichtaufzeichnung von Verbindungsdaten(! = also "von wo nach wo" und "wie lange" - keine Inhalte - viele verwechseln das...) ist kein Grundrecht, die Körperliche Unversehrtheit (-> "Folter") hingegen schon bzw. diese ist kein Grundrecht sondern absolutes grundrechtsgleiches Recht. Über solche absoluten Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte hinaus es gibt (aus sehr guten Gründen) Grundrechte und grundrechtsgleiche Rechte, die sehr wohl einschränkbar sind. Und wie bereits geschrieben geht es hier genau um so eine Abwägung von Rechtsgütern, um die sehr schwierige Frage: Welche Rechtsgutverletzung wiegt schwerer? Ihr fanatischen Vorratsdatenspeicherungsgegner nehmt euch allesamt viel zu viel raus, wenn euch anmaßt, das alles so einfach beantworten zu können.

Der Staatsanwalt darf selbstverständlich ermitteln und sich der Fakten und eventuellen Beweise bedienen, die er vorfindet. Wie im echten Leben eben auch.

Ich sag's jetzt noch einmal ein letztes mal in Ruhe für Leute, die schwer von Begriff sind - was soll die Staatsanwaltschaft bitteschön ermitteln, wenn sie keinerlei Möglichkeit an der Hand hat, an dringend benötigte Verbindungsdaten zu kommen. Im Netz verläuft doch dann jede Ermittlung von Anfang an im Sande. Gerade die schweren Vergehen werden doch NICHT IN FLAGRANTI entdeckt und ermittelt!!! Der begrenzte Abruf von historischen Verbindungsdaten im Netz darf keinem Verwertungsverbot unterliegen, ansonsten schaffen wir hier ganz bewusst rechtsfreien Raum!

Und wenn er keine Beweise gegen den Verdächtigen findet, hat er eben Pech.

Dieser Satz unterstreicht eindrucksvoll, das du bisher überhaupt nichts verstanden hast und auf Rechtsstaatlichkeit wohl scheixt...
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[1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
24.01.2014 15:48
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:

Sehr viele westliche Länder haben kein solches Meldewesen. Warum auch?

War klar, dass das kommt. Ich stelle mir an diesen Stellen - wie schon bei dem totalen Verteufelungsgeschrei gegen die Vorratsdatenspeicherung - was Leute mit dieser Einstellung eigentlich im Schilde führen und was sie in der Vergangenheit vielleicht schon getan haben...

Willst du damit jeden zum potenziellen Verbrecher erklären, der Wert auf den Schutz seiner Privatsphäre legt? Wer etwas zu verbergen hat, der muss ja Dreck am Stecken haben? Ist das dein Verständnis von Rechtsstaatlichkeit?

Die absolute Nichtaufzeichnung von Verbindungsdaten (! = also "von wo nach wo" und "wie lange" - keine Inhalte
- viele verwechseln das...) ist kein Grundrecht,

Das Speichern von Verbindungsdaten rein auf Vorrat ist immer ein Eingriff in Grundrechte. Das kannst du beispielsweise beim Bundesverfassungsgericht nachlesen. Die Frage ist höchstens, ob sich der Eingriff rechtfertigen lässt.

die Körperliche Unversehrtheit (-> "Folter") hingegen schon bzw. diese ist kein Grundrecht sondern absolutes grundrechtsgleiches Recht.

Folter ist ausnahmslos verboten, weil sie gegen die Menschenwürde verstößt. Die körperliche Unversehrtheit an sich ist dagegen ein "normales" Grundrecht, das eingeschränkt werden kann und Abwägungen unterliegt.
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[1.1.1.2] garfield antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
16.04.2014 20:36
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Ja, müsste man auch. Sehr viele westliche Länder haben kein solches Meldewesen. Warum auch?

War klar, dass das kommt. Ich stelle mir an diesen Stellen - wie schon bei dem totalen Verteufelungsgeschrei gegen die Vorratsdatenspeicherung - was Leute mit dieser Einstellung eigentlich im Schilde führen und was sie in der Vergangenheit vielleicht schon getan haben...

Das war aber kein Gegenargument FÜR die Notwendigkeit eines Meldewesens.


Jemand der die Vorzüge eines solchen Meldewesens nicht (er)kennt und behauptet dass "sehr viele westliche Länder" keines haben, ist kein geeigneter Diskutant in diesem Themenkreis. Mit solchen Aussagen disqualifiziert man sich selbst.

Na super. Wenn Dir nichts mehr einfällt, hat sich der Forist disqualifiziert. Heilige Einfalt!


Ach? Das heißt ich darf ab sofort foltern, weil es ermittlungstechnische Notwendigkeiten es erfordern, weil dieser böse Verdächtige doch einfach nicht gestehen und seine Komplizen verraten will?

Du bist wohl nicht mehr ganz knusper! Es geht hier nicht um Anwendung der Folter, sondern um die Vorratsdatenspeicherung als ZWINGEND NOTWENDIGES INSTRUMENT um überhaupt ERMITTLUNGEN über Vorfälle IM NETZ anstellen zu können.

Was soll diese Beleidigung? Heute ist es die Vorratsdatenspeicherung, morgen die Folter, die irgend jemand als "ermittlungstechnisch notwendig" deklariert. Es dürften sich - wie damals im Fall des entführten Jungen - sehr bald genug Claqueure finden, die damit kein Problem haben.
Wieso erkennst Du nicht, dass es auch für Ermittlungsbehörden Grenzen geben muss, weil andernfalls die "Freie Gesellschaft" sich selbst abschafft.



Das ist wie wenn man den Polizeien von heute auf morgen verbietet, KEINE SPURENSICHERUNG mehr zu betreiben.

Was für ein Unsinn. Bei einem Anfangsverdacht beginnt sie zu ermitteln und Spuren zu sichern. Niemand negiert das für Ermittlungen im Internetbereich. Was Du hier forderst, ist quasi die Pflicht eines JEDEN - nicht mal eines Verbrechers - Spuren zu hinterlassen - egal was er oder sie tut.


Wer von euch depperten Schreihälsen würde es denn beispielsweise für vertretbar halten einen Kindsmörder- und Vergewaltiger, der Fingerabdrücke und reichlich Genmaterial hinterlassen hat, einfach laufen zu lassen, nur weil das besagte ermittlungstechnische Verwertungsverbot besteht.

Bingo! Da isser, der "Hängt-ihn-höher"-Schreihals. Von dem Unsinn HINTERLASSENE Spuren nicht verwerten zu dürfen ganz abgesehen. Wenn Du in die Enge getrieben wirst, beleidigst Du andere Foristen oder drehst einfach ein bißchen am Diskussionspunkt - also ob hier jemand ein Ermittlungsverbot fordern würde.


Freiwillige vor! Bitte melden! Oh, und wie oft kommt es statistisch vor, dass man so einen Täter auf FRISCHER TAT (also unmittelbar zum Zeitpunkt der Begehung in Echtzeit ertappt)?

Ja, das ist das Kreuz der Polizei, die damit seit Jahrhunderten leben konnte - und das sogar in deutlich weniger freien Gesellschaften.
Sollte es nach Dir gehen, ist die Polizei schon vor dem Täter am Tatort und begrüßt ihn mit einem Glas Bier.


Ich hoffe es dämmert anhand des Beispiels langsam dem ein oder anderen, dass ein solches Verwertungsverbot aus rechtsstaatlicher Sicht und auf Grund der Rechtgüterabwägung juristisch wie moralisch völlig unbegründbar ist.

Du schlägst nach wie vor auf das selbstgebaute Schreckgespenst "Verwertungsverbot" ein, das keiner fordert....


Doch eines kann und will ich nicht mehr hören und lesen: Dass wir die Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht brauchen und dass alles so wie es ist in bester Ordnung ist.

Du WIRST es lesen müssen. Nächster Buhmann: "alles sei in Ordnung, so wie es ist."


Wer das anders sieht nimmt billigend in Kauf, dass unser rechtsstaatliches Verständnis vor dem Netz halt macht und dort aufhört, wo das Netz beginnt.

Ehrlich gesagt verstehe ich den künstlichen Unterschied nach wie vor nicht, den Du hier zwischen Netzkriminalität und "Realkriminalität" aufbaust.
Ein Verbot der Vorratsdatenspeicherung umfasst doch nicht nur IP-Adressen, sondern ebenfalls das Verbot, "normale" Kommunikation anlasslos zu speichern. Da geht es dem Polizisten, der einen Einbrecher versucht dingfest zu machen, nicht anders als dem Kollegen, der einen Download mit Urheberrechtsverletzung im Netz verfolgt.


Die in Ihrer schwere passende Analogie für den o. g. Kinderschänder im Netz wäre wohl Kinderpornografie. Du möchtest hierfür allen den Freibrief erteilen, da wir alle wissen, dass es auch in dem Bereich kein "auf frischer Tat ertappen" gibt. Die grausamsten Dinge geschehen eben immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit...

Nun, dann gehört aber JEDES Eckchen dieses Planeten mit Videokameras überwacht. Hättest Du vermutlich auch nichts dagegen.



Seit wann bitte rechtfertigen "ermittlungstechnische Notwendigkeiten" die Verletzung elementarer Grundrechte?

Die absolute Nichtaufzeichnung von Verbindungsdaten(! = also "von wo nach wo" und "wie lange" - keine Inhalte - viele verwechseln das...) ist kein Grundrecht, die Körperliche Unversehrtheit (-> "Folter") hingegen schon bzw. diese ist kein Grundrecht sondern absolutes grundrechtsgleiches Recht.

Mit anderen Worten: alle Rechte, die nicht Grundrechtsstatus genießen, dürfen geschleift werden?

Man fasst es echt nicht. Und dieses Land hatte mal stolz verkündet, hier herrsche Bank- und Postgeheimnis gegenüber dem östlichen Bäh-Staat, wo doch alles ausgeschnüffelt wurde.
Du merkst vermutlich selbst nicht mal, wie Du "die Seiten gewechselt" hast.
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[1.1.1.3] blumenwiese antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
16.04.2014 21:19
Lerne bitte zivilisiert und sachlich mit anderen Menschen zu diskutieren. Wenn du das gelernt hast und vor allem auch praktizierst, antworte ich dir auf deine Fragen und Anmerkungen.

Ich versuche hier allen Kommentatoren mit Respekt zu begegnen. Ich will nicht ausschließen, dass mir dies manchmal auch misslingt. Das ist aber bei weder die Regel noch beabsichtigt.

Ausrutscher billige ich jedem zu. Da dies bei dir aber kein Ausrutscher sondern deine normalen Umgangsformen im Forum zu sein scheinen, musste du auf eine weitere Antwort von mir verzichten.
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[1.2] garfield antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
16.04.2014 20:09
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Ein Gespräch mit einem Polizisten von BKA oder LKA täte dem einen oder anderen sicherlich auch gut.

Ach du lieber Himmel. Na DAS ist ja mal eine Überraschung, dass die Polizei FÜR die Vorratsdatenspeicherung ist. Nimmt natürlich in der Diskussion eine völlig "neutrale" Position ein.


Grundsätzlich geht es bei der Vorratsdatenspeicherung darum, ob "das Internet" ein völlig rechtsfreier Raum sein kann und darf. Ich verneine das in aller Deutlichkeit.

Schon recht, daraus folgt aber nicht die Notwendigkeit von massivem und anlasslosem Datensammeln.


Im Übrigen würde durch die Datenspeicherung die Unschuldsvermutung ad Surdum geführt.

Nein. Wenn das tatsächlich zuträfe, dann müsste man mit der selben Begründung das deutsche Meldewesen komplett abschaffen.

Na, dann machen wir es doch gleich konkret: Du bist also auch dafür, dass die Post Absender, Empfänger und Art jeglicher Sendung speichert?
Inzwischen haben viele Autos Navi eingebaut.
Ein lückenloses "Fahrtenbuch" eines jeden auf Knopfdruck von der Polizei abrufbar, wäre doch das mindeste, nicht wahr?


Und auch das Ermittlungen nur mit Anfangsverdacht durchgeführt werden. Oftmals hat man für solche Abfragen von Gespeicherten Daten keinen Hinreichende Anfangsverdacht.

Sehr interessant diese Aussage. Du bist also anordnender Staatsanwalt oder stattgebender Richter oder was befähigt dich hierzu?

Und wo war jetzt das Gegenargument zur anlasslosen Datenspeicherung ohne Verdacht?


Hier wird Massiv gegen Geltende Gesetzte und Grundgesetze verstoßen.

Nicht, wenn es um ermittlungstechnische Notwendigkeiten geht.

Das sah das europäische Gericht offensichtlich anders.


Wenn erst gar keine Ermittlung eingeleitet werden darf, dann hat der Rechtsstaat auf dem Territorium sämtlicher Verbrechen im und via Internet schon komplett verloren.

Du wirfst anderen Foristen Unsinn vor und produzierst nichts anderes. Wer fordert denn ein Ermittlungsverbot? Es besteht wohl ein erheblicher Unterschied zwischen Ermittlungen zu verbieten und anlassloser Datenspeicherung.
Wenn es einen konkreten(!) Verdacht gibt, mögen sie meinetwegen beginnen anzuzapfen, aber nicht anlasslos vorher. Nein, das wird auch nicht mit einem entschlüpften Verbrecher relativiert, weil es eine Grundsatzfrage einer freien Gesellschaft ist. Eine ähnliche Diskussion gab es schon damals bei der Folterandrohung beim Entführungsfall. Und nein, ich diskutiere nicht darüber "wenn es mein Sohn gewesen wäre". Dann ist wohl kaum ein vernünftiges Abwägen möglich.


Wir können uns gerne darüber streiten, welche Maximalspeicherdauer notwendig ist.

Warum so inkonsequent? Warum sind 6 Monate zu lang? Und wenn sich der Verbrecher nun nach seiner Verabredung per Handy 7 Monate Zeit lässt?


Die 3 Monate der sich abzeichnenden GroKo sind der Schritt in die richtige Richtung. 6 Wochen Mindestspeicherdauer sind aber wohl erforderlich. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Doch, ich wüsste sehr gern, wie die Maus auf diese Fristen kommt.

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[1.2.1] krikri antwortet auf garfield
21.04.2014 13:10
Benutzer garfield schrieb:

Du wirfst anderen Foristen Unsinn vor und produzierst nichts anderes.

Bist Du neu hier?
Leiter_K fabriziert hier in den Foren schon alleine mehr Müll als alle zusammen. Seine 20 km langen Postings kann man getrost in die Tonne kloppen, da nichts als pure Unwissenheit dahinter steht
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[1.2.1.1] garfield antwortet auf krikri
21.04.2014 13:50
Benutzer krikri schrieb:
Benutzer garfield schrieb:

Bist Du neu hier?

Eigentlich nicht ;-)


Leiter_K fabriziert hier in den Foren schon alleine mehr Müll als alle zusammen.
Seine 20 km langen Postings kann man getrost in die Tonne kloppen, da nichts als pure Unwissenheit dahinter steht

Na, so harsch würde ich das nicht sehen. Er hatte früher Beiträge geschrieben, denen ich vorbehaltlos zustimmen konnte.
Nur halt beim Thema Vorratsdatenspeicherung nimmt er eine - auch für mich - unverständliche Position ein, aus der eine erstaunliche Naivität spricht, wo jeglicher Zweifel fehlt, dass die Daten missbraucht werden können.
Und wenn man hauptsächlich Gegenfeuer bekommt, kann man schon mal unwirsch werden. Ich kenne das auch ;-)