Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Ja, müsste man auch. Sehr viele westliche Länder haben kein solches Meldewesen. Warum auch?
War klar, dass das kommt. Ich stelle mir an diesen Stellen - wie schon bei dem totalen Verteufelungsgeschrei gegen die Vorratsdatenspeicherung - was Leute mit dieser Einstellung eigentlich im Schilde führen und was sie in der Vergangenheit vielleicht schon getan haben...
Das war aber kein Gegenargument FÜR die Notwendigkeit eines Meldewesens.
Jemand der die Vorzüge eines solchen Meldewesens nicht (er)kennt und behauptet dass "sehr viele westliche Länder" keines haben, ist kein geeigneter Diskutant in diesem Themenkreis. Mit solchen Aussagen disqualifiziert man sich selbst.
Na super. Wenn Dir nichts mehr einfällt, hat sich der Forist disqualifiziert. Heilige Einfalt!
Ach? Das heißt ich darf ab sofort foltern, weil es ermittlungstechnische Notwendigkeiten es erfordern, weil dieser böse Verdächtige doch einfach nicht gestehen und seine Komplizen verraten will?
Du bist wohl nicht mehr ganz knusper! Es geht hier nicht um Anwendung der Folter, sondern um die Vorratsdatenspeicherung als ZWINGEND NOTWENDIGES INSTRUMENT um überhaupt ERMITTLUNGEN über Vorfälle IM NETZ anstellen zu können.
Was soll diese Beleidigung? Heute ist es die Vorratsdatenspeicherung, morgen die Folter, die irgend jemand als "ermittlungstechnisch notwendig" deklariert. Es dürften sich - wie damals im Fall des entführten Jungen - sehr bald genug Claqueure finden, die damit kein Problem haben.
Wieso erkennst Du nicht, dass es auch für Ermittlungsbehörden Grenzen geben muss, weil andernfalls die "Freie Gesellschaft" sich selbst abschafft.
Das ist wie wenn man den Polizeien von heute auf morgen verbietet, KEINE SPURENSICHERUNG mehr zu betreiben.
Was für ein Unsinn. Bei einem Anfangsverdacht beginnt sie zu ermitteln und Spuren zu sichern. Niemand negiert das für Ermittlungen im Internetbereich. Was Du hier forderst, ist quasi die Pflicht eines JEDEN - nicht mal eines Verbrechers - Spuren zu hinterlassen - egal was er oder sie tut.
Wer von euch depperten Schreihälsen würde es denn beispielsweise für vertretbar halten einen Kindsmörder- und Vergewaltiger, der Fingerabdrücke und reichlich Genmaterial hinterlassen hat, einfach laufen zu lassen, nur weil das besagte ermittlungstechnische Verwertungsverbot besteht.
Bingo! Da isser, der "Hängt-ihn-höher"-Schreihals. Von dem Unsinn HINTERLASSENE Spuren nicht verwerten zu dürfen ganz abgesehen. Wenn Du in die Enge getrieben wirst, beleidigst Du andere Foristen oder drehst einfach ein bißchen am Diskussionspunkt - also ob hier jemand ein Ermittlungsverbot fordern würde.
Freiwillige vor! Bitte melden! Oh, und wie oft kommt es statistisch vor, dass man so einen Täter auf FRISCHER TAT (also unmittelbar zum Zeitpunkt der Begehung in Echtzeit ertappt)?
Ja, das ist das Kreuz der Polizei, die damit seit Jahrhunderten leben konnte - und das sogar in deutlich weniger freien Gesellschaften.
Sollte es nach Dir gehen, ist die Polizei schon vor dem Täter am Tatort und begrüßt ihn mit einem Glas Bier.
Ich hoffe es dämmert anhand des Beispiels langsam dem ein oder anderen, dass ein solches Verwertungsverbot aus rechtsstaatlicher Sicht und auf Grund der Rechtgüterabwägung juristisch wie moralisch völlig unbegründbar ist.
Du schlägst nach wie vor auf das selbstgebaute Schreckgespenst "Verwertungsverbot" ein, das keiner fordert....
Doch eines kann und will ich nicht mehr hören und lesen: Dass wir die Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht brauchen und dass alles so wie es ist in bester Ordnung ist.
Du WIRST es lesen müssen. Nächster Buhmann: "alles sei in Ordnung, so wie es ist."
Wer das anders sieht nimmt billigend in Kauf, dass unser rechtsstaatliches Verständnis vor dem Netz halt macht und dort aufhört, wo das Netz beginnt.
Ehrlich gesagt verstehe ich den künstlichen Unterschied nach wie vor nicht, den Du hier zwischen Netzkriminalität und "Realkriminalität" aufbaust.
Ein Verbot der Vorratsdatenspeicherung umfasst doch nicht nur IP-Adressen, sondern ebenfalls das Verbot, "normale" Kommunikation anlasslos zu speichern. Da geht es dem Polizisten, der einen Einbrecher versucht dingfest zu machen, nicht anders als dem Kollegen, der einen Download mit Urheberrechtsverletzung im Netz verfolgt.
Die in Ihrer schwere passende Analogie für den o. g. Kinderschänder im Netz wäre wohl Kinderpornografie. Du möchtest hierfür allen den Freibrief erteilen, da wir alle wissen, dass es auch in dem Bereich kein "auf frischer Tat ertappen" gibt. Die grausamsten Dinge geschehen eben immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit...
Nun, dann gehört aber JEDES Eckchen dieses Planeten mit Videokameras überwacht. Hättest Du vermutlich auch nichts dagegen.
Seit wann bitte rechtfertigen "ermittlungstechnische Notwendigkeiten" die Verletzung elementarer Grundrechte?
Die absolute Nichtaufzeichnung von Verbindungsdaten(! = also "von wo nach wo" und "wie lange" - keine Inhalte - viele verwechseln das...) ist kein Grundrecht, die Körperliche Unversehrtheit (-> "Folter") hingegen schon bzw. diese ist kein Grundrecht sondern absolutes grundrechtsgleiches Recht.
Mit anderen Worten: alle Rechte, die nicht Grundrechtsstatus genießen, dürfen geschleift werden?
Man fasst es echt nicht. Und dieses Land hatte mal stolz verkündet, hier herrsche Bank- und Postgeheimnis gegenüber dem östlichen Bäh-Staat, wo doch alles ausgeschnüffelt wurde.
Du merkst vermutlich selbst nicht mal, wie Du "die Seiten gewechselt" hast.