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Und warum nicht 500% des Umsatzes??


18.10.2013 01:47 - Gestartet von fe rnwe h
2x geändert, zuletzt am 18.10.2013 01:49
Erstmal wird ja nie der echte Umsatzz angegeben, den machen "innovative" Ecommercekonzerne ja nicht in der EU oder den USA, und zweitens ist es sinnvoll, wenn - auch radikal - die Kontrolle über den Datenschutz - notfalls - über drastische Maßnahmen bis hin zu Geschäftsverbot und Beschlagnahmung der Unternehmen dem Bürger zurückgegeben wird. Es wird Zeit, das die ecmmercemonopolisten den Rechtstaat spüren und ihre nach offline-Lebensregeln total illegale Handlungsweise einstellen.

Es fängt bei scripten und cookies an, oder darf z.B. "Albrecht" nachts Eure Wohnung durchwühlen lassen, ohne etwas zu entwenden, aber um z.B. nachzuschauen, ob Ihr z.B. auch bei "Plus" eingekauft habt?
Ja, das müsste erlaubt werden, verfassungsgemäss, denn die ecommerce-Monopolisten und Konzerne tun es ja ungestraft...
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[1] Beschder antwortet auf fe rnwe h
18.10.2013 08:50
Benutzer fe rnwe h schrieb:
Erstmal wird ja nie der echte Umsatzz angegeben, den machen "innovative" Ecommercekonzerne ja nicht in der EU oder den USA,


Aber freilich wird der richtige Umsatz angegeben. Dieser ist in USt-Voranmeldungen zwingend angegeben und auch in der Bilanz/G+V Rechnung ersichtlich.

Eventuell hast du Umsatz gedanklich mit "Gewinn" verwechselt.

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[1.1] Aiikon antwortet auf Beschder
20.10.2013 21:05
Danke,
man kann ebenso "Millionen" an Umsatz machen und unterm Strich mit einem großen Minus abschließen.
Wenn ich z.B. etwas für 2 € kaufe und für 1€ verkaufe, habe ich schon 3€ Umsatz gemacht...
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[1.1.1] SoloSeven antwortet auf Aiikon
20.10.2013 21:10
Benutzer Aiikon schrieb:

Wenn ich z.B. etwas für 2 € kaufe und für 1€ verkaufe, habe ich schon 3€ Umsatz gemacht...

Bist du Franjo Pooth?
;-)
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[2] spunk_ antwortet auf fe rnwe h
18.10.2013 09:03
Benutzer fe rnwe h schrieb:

Es fängt bei scripten und cookies an, oder darf z.B. "Albrecht" nachts Eure Wohnung durchwühlen lassen, ohne etwas zu entwenden, aber um z.B. nachzuschauen, ob Ihr z.B. auch bei "Plus" eingekauft habt?
Ja, das müsste erlaubt werden, verfassungsgemäss, denn die ecommerce-Monopolisten und Konzerne tun es ja ungestraft...

aber nur wenn der Anwender das erlaubt.
derzeit sind Internetanzeigeprogramme nicht illegal die Werbung, Cookies, Flashcookies und dergleichen blockieren.
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[2.1] helmut-wk antwortet auf spunk_
20.10.2013 19:38
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer fe rnwe h schrieb:

Es fängt bei scripten und cookies an, oder darf z.B. "Albrecht" ...

aber nur wenn der Anwender das erlaubt.

Bei Seiten, die nicht richtig funktionieren, wenn einige Cookies nicht gesetzt sind, ist das mit dem "Erlauben" so eine Sache.

Genaue Infos, welches Cookie welche Aufgabe hat, die es erlauben könnten, gezielt nur die nützlichen Cookies zu speichern, sind ja so gut wie nirgendwo im Netz zu finden.