Benutzer helmut-wk schrieb:
Wurde hier über seine anderen Klagen verhandelt oder über einen konkreten Streitfall?
Du hast recht: der Richter hat die Praxis nicht unterbunden, der Kläger kann ja das nächste Mal wieder an einen Richter kommen, der der Klage nachgibt und ihm das Geld zuspricht.
Aha, also ging es doch um die Bestrafung "seiner Masche" und nicht um den konkreten Fall. Du magst das gerechtfertigt finden, ich nicht.
Hä? Wie bitteschön verhindert ein "normaler Bieter" dass er an einen Abbrecher gerät? Und auch ein "normaler Bieter" wird es sich (je nach persönlicher Disposition) nicht gefallen lassen, wenn der Anbieter grundlos die Versteigerung abbricht und ggf.
klagen.
Nur wer bietet so, dass er serienweise in die Situation kommt, zu klagen?
Alle Bieter, die auf ein Schnäppchen hoffen - das wird sogar die Mehrheit sein, würde ich wetten.
Und wer ein Schnäppchen machen will, bietet immer nur so, dass es bei Zuschlag auch ein Schnäppchen ist und wenn man dies x-mal macht und diese Artikel später wieder VERkauft - natürlich in "Gewinnerzielungsabsicht" - wo ist das Problem? Damit ist immer noch nicht die Frage beantwortet, warum die Anbieter die Versteigerung abbrechen, da sie doch berechtigt auf höhere Gebote hoffen können.
Dann würde ja jeder, der "zu niedrige" Gebote abgibt, den Abbruch provozieren. Das willst Du doch nicht ernsthaft behaupten.
Ich finde die Frage viel spannender, warum der Anbieter die Versteigerung abbrach.
Dass wäre natürlich auch interessant.
Nun schreibt teltarif nichts darüber, wie lange die "Restlaufzeit" noch war. Vermutlich war die so kurz, dass der Anbieter die Panik bekam, den Artikel "zu günstig" abgeben zu müssen.
Der Abbruch aus diesem Grund verstößt aber gegen die ebay-Regeln und nicht etwa "zu niedrige" (Höchst-)gebote. Es wäre also der Anbieter, der den erhobenen Zeigefinger des Richters verdient hätte und nicht der Bieter.
Kluge Bieter fangen vielleicht mal mit einem Euro an, um den Prozess "festzunageln" (da die strikten Abbruchregeln erst bei vorhandenen Geboten greifen) und "hauen" ihr Höchstgebot erst in den letzten Sekunden rein um den Preis nicht hochzutreiben.
Und wer so klug - aus Bietersicht - bietet, wäre dann wohl ein Kandidat, "serienweise" an Abbrecher zu geraten.
Hier hingegen hat ja der Bieter sogar durchaus anbieterfreundlich sein Höchstgebot von 200 Euro recht früh platziert, so dass der Gebotsstand schon dieses Niveau erreicht hatte, lange vor den letzten Sekunden.
Wenn DER Bieter hier schon auf solche Richter trifft, dann müssen Bieter mit dem eben beschriebenen Bietverhalten vermutlich gleich in den Knast.
Die Schadenersatzforderung hingegen hätte ich (auch) zurück gewiesen, aber den Anbieter, der ohne Angabe von Gründen die Versteigerung abbrach, zur Herausgabe zum Höchstgebot (bei diesem Zeitpunkt) verurteilt. Das wäre wohl das Naheliegendste.
Womit wir wieder bei der Frage wären, warum abgebrochen wurde.
Wobei die Antwort dem Bieter bei so einem Urteil dann wieder egal sein könnte, erhielte er doch den Artikel zu seinem Höchstgebot. Der Anbieter wäre für den Abbruch auch gestraft, denn beim Weiterlaufenlassen hätte er sehr wahrscheinlich einen höheren Betrag erzielt.
Kleiner Tipp für diesen Bieter hier, um künftig nicht in Klageversuchung zu geraten: das "Schnäppchen-Höchstgebot" erst kurz vor Versteigerungsende setzen, sofern dann die anderen Gebote nicht bereits drüber liegen. Da das aber sehr wahrscheinlich ist, spart er sich den Stress.